Grundschule

Der von der Schule erzielte Lernzuwachs sollte besonders in Brennpunktgebieten im Sinne von „Best-Practice"-Beispielen herausgestellt werden. nalen Kooperation von Lehrkräften einer Schule und zwischen Lehrkräften und anderen pädagogischen Fachkräften. Gelingende Kooperation beinhaltet einen professionellen Umgang mit Daten und Informationen, die als konstruktives Feedback für die Verbesserung der Lernsituation aller Kinder und Jugendlichen gelten können. Im Rahmen der Schulentwicklungsbegleitung (aber auch als Gelingensbedingung für unterrichtsbezogene Weiterbildung in Kollegien) werden geeignete Kooperations- und Feedbackstrukturen an Schulen aufgebaut, zugleich werden Schulen darin beraten, externe Rückmeldungen konstruktiv für die eigene Weiterentwicklung nutzen zu können.

17. Häufige Lehrerwechsel, insbesondere der Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer, sind zu vermeiden, um Lehrer-Schüler-Beziehungen zu stabilisieren. Die Kooperation zwischen unterschiedlichen Bildungssystemen ist bei allen Übergängen auszubauen, um die Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit zu erhöhen. Der Übergang des Kindes von Kita bzw. Vorschule in die Grundschule ist durch einen gezielten Informationsaustausch der Erzieher und Erzieherinnen und der Grundschullehrkräfte gleitend zu gestalten. Insbesondere Risikoschülerinnen und Risikoschüler sind gezielt zu beraten und zu fördern. Lernstandserhebungen müssen zu Beginn der Klasse 5 durchgeführt werden. laufend seit 2010

Das Klassenlehrerprinzip hat hohe Priorität und wird durch einen gemäßigten, langsam ansteigenden Fachlehrereinsatz in den aufwachsenden Jahrgängen ergänzt. Die zuständige Behörde fördert und unterstützt die Kooperation von Kita und Grundschule.

Zu Beginn von Jahrgangsstufe 5 wird regelhaft das Verfahren „LeA 5" (Lernausgangslagenuntersuchung Jahrgangsstufe 5) durchgeführt. Im Schuljahr 2011/2012 nehmen ca. 12.500 Schülerinnen und Schüler aus 489 Klassen bzw. 118 weiterführenden Schulen an LeA 5 teil.

Im Übrigen siehe Empfehlung zu I.1.

18. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus sind in verschiedensten Kooperationsformen zu fördern. Hierzu gehören eine enge Kooperation mit Einrichtungen der Elternund Familienbildung (Netzwerkgedanke).

Die Möglichkeit, dass Eltern in der Primarstufe und der Sekundarstufe I den Unterricht ihrer Kinder besuchen, besteht bereits seit Erlass des geltenden Schulgesetzes im Jahr 1997 (§ 32 Absatz 1 Satz 4 HmbSG). Nr. der Empfehlungen (ausschließlich Empfehlungen mit Mehrheitsvotum)

Zu Frage 1 der SKA Zu Frage 2 der SKA Zeitpunkt der Umsetzung Maßnahme zur Umsetzung Planung zur Umsetzung bis zum und Form der Umsetzung Angebot von Unterrichtshospitationen sowie die Verstärkung von direkten Kontakten, wenn nötig in aufsuchender Elternarbeit. Die Eltern sind im Kontext des Lernentwicklungsblattes der Kinder analog des schwedischen Modells einzubeziehen. Schülerbezogene Entwicklungskonferenzen sind in Form von Halbjahresgesprächen mit Eltern, Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern einzuführen. Die Selbstorganisation und Elternmitarbeit von Zuwanderern ist zu fördern. Dazu sind besonders Migrantenvereine anzusprechen. Soziale Ressourcen der Familien müssen in die schulische Arbeit integriert werden. Die Aufgaben für Schule, Eltern und Kind sollen durch Erziehungsund Bildungsverträge zwischen den Beteiligten verständlich verabredet werden.

In den Lernentwicklungsgesprächen werden auch die nächsten Lernschritte und -ziele der Schülerin oder des Schülers besprochen und ggf. Lern- und Fördervereinbarungen geschlossen.

19. Unterstützende außerschulische Netzwerke sind zu bilden. Diese sollen einer verbindlichen engeren Zusammenarbeit von Schule, Jugendhilfe, Sportvereinen, Musikschulen, Polizei und weiteren Stellen dienen. Ziel ist es, erzieherisch auf Kinder, Jugendliche und deren Familien einzuwirken. Ein allseitiger Informationsfluss zwischen den Einrichtungen inkl. des Austausches von individuellen schülerbezogenen Informationen ist im Rahmen des Datenschutzes zu gewährleisten. Additive Fördermaßnahmen und Förderangebote sowie der Einsatz von „Förderpaten" (z. B. in den Ferien und/ oder durch Studierende, Beispiel Förderprojekt KENDi) sind auszubauen. Eine Verantwortlichkeit für Bildungsergebnisse in der Region ist herzustellen.

2011 Die seit Frühjahr 2011 gestarteten Regionalen Bildungskonferenzen schaffen den Rahmen zur Umsetzung der in der Empfehlung formulierten Ansprüche. Die Verantwortung für das Bildungsergebnis einer Region ergibt sich seitens der BSB durch die neu gestaltete regionale Ausrichtung der Schulaufsicht. B. basale Fertigkeiten wie flüssiges Lesen; Leseförderung durch Hörtexte: Förderung und Erwerb bildungssprachlicher Kompetenzen). Lese-Hör-Medienprogramme in Kooperation mit den Hamburger Öffentlichen Bücherhallen wurden auf die Vorschule ausgeweitet. In neun Pilot-Schulbibliotheken werden didaktische Programme zur Lese- und Recherchekompetenzförderung entwickelt. Weitere Projekte: ProLesen. Auf dem Weg zur Leseschule; FörMig Familiy Literacy; FörMig HAVAS 5, Bucerius-LERNWERK der ZEIT-Stiftung: Leseförderung für Schüler in Hamburger Grundschulen; Leseförderung mit Hörbüchern (Grundschule 3./4. Klasse und Sek I).

Das Landesinstitut bietet Handreichungen und fortlaufend Fortbildungen zur Lesekompetenz an (vgl. LI-Programm; http://li.hamburg.de/programmhefte-fortbildung/). Das Angebot an Lesungen von Hamburger Autoren ist durch eine Online-Datenbank mit Buchungsfunktion verbessert worden (www.li.hamburg.de/avz). 21. Unterrichtspatenschaften mit ausländischen Eltern sind aufzubauen, um durch positive Vorbilder das Erlernen der deutschen Sprache zu fördern. Dazu sind Migrantenberater mit dem Ziel einer aktivierenden Elternarbeit einzubeziehen. Diese ist sinnvoll in eine weitergehende Förderung der Selbstorganisation von Zuwanderern und eine entsprechende Sozialpolitik einzubinden. Die Vertrauenswürdigkeit von

Zu den Family-Literacy-Kursen siehe Empfehlung I.6.

Schulen sind grundsätzlich zur Kooperation mit Eltern verpflichtet und entwickeln hierfür standortspezifische Formate.