Polizeitaucher

Die Tauchergruppe der Polizei wird im täglichen Dienst durch die Einsatzabteilung der LBP eingesetzt. Alarmierungen außerhalb der allgemeinen Dienstzeit erfolgen über den Führungs- und Lagedienst der Polizei.

i) Werden Beschaffungen für die Tauchergruppen zentral getätigt oder beschaffen Feuerwehr und Polizei jeweils getrennt ihre Ausrüstung?

Die Beschaffungen erfolgen getrennt, da der Bund für die Polizeitaucher entsprechend dem Verwaltungsabkommen die beiden Taucher-Lkws, acht Einsatzboote und acht Taucher-Ausstattungen zur Verfügung stellt.

j) Gibt es Bestrebungen, ein gemeinsames Beschaffungswesen einzuführen?

Wenn ja, wann und in welchem Umfang?

Wenn nein, warum nicht?

Nein. Aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenstellungen erfolgen die Beschaffungen bedarfsgerecht durch die jeweiligen Beschaffungsstellen. Im Übrigen siehe Antwort zu

5. i).

6. Eine gute Ausrüstung und Ausstattung ist zwar wichtig, aber der Erfolg eines Einsatzes ist hauptsächlich den engagierten Einsatzkräften zu verdanken.

a) Wie viel Personal haben die jeweiligen Einheiten? Bitte nach den jeweiligen Funktionen aufschlüsseln.

Die SEG-T der Feuerwehr Hamburg besteht zurzeit aus insgesamt 36 Tauchern auf drei Wachabteilungen.

Die I. Wachabteilung hat 13 Taucher inklusive vier Taucheinsatzführer, einen Lehrtaucher und ein Gerätewart.

Die II. Wachabteilung hat zwölf Taucher inklusive fünf Taucheinsatzführer, drei Lehrtaucher und zwei Gerätewarte.

Die III. Wachabteilung hat elf Taucher inklusive drei Taucheinsatzführer, zwei Lehrtaucher und fünf Gerätewarte.

Bei der Polizei sind gemäß Verwaltungsabkommen mit dem Bund für die Tauchergruppe 16 Mitarbeiter vorzuhalten. Zwei dieser Taucher sind Lehrtaucher, sechs sind Taucheinsatzleiter und drei sind durch spezielle Aus- und Fortbildungsmaßnahmen qualifiziert, regelmäßig Wartungen und Reparaturen der Tauchgeräte und -ausrüstung eigenverantwortlich durchzuführen.

b) Sind derzeit Stellen vakant?

Wenn ja, welche und wann werden diese nachbesetzt?

Für die SEG-T der Feuerwehr Hamburg sind noch neun Taucher auszubilden. Der Ausbildungslehrgang ist für April 2012 geplant. Weiterhin drei Taucheinsatzführer, dieser Lehrgang ist für Ende 2011 geplant, und drei Gerätewarte, deren Lehrgang für Ende 2011 vorgesehen ist.

Bei der Polizei ist zurzeit eine Stelle vakant. Diese wird nachbesetzt, sobald ein geeigneter Beamter oder eine geeignete Beamtin ausgewählt wurde.

c) Welche Aufgaben nehmen die Mitglieder der Tauchergruppen im täglichen Dienst wahr, sofern sie nicht im Einsatz sind?

Die Mitglieder der SEG-T der Feuerwehr Hamburg nehmen am regulären Feuerwehreinsatzdienst einschließlich Rettungsdienst teil.

Die Polizeitaucher werden im täglichen Dienst ­ wie andere Beamte der LBP ­ zur Unterstützung der Hamburger Polizeikommissariate und für Einsätze aus besonderem Anlass in Hamburg und sowie länderübergreifend eingesetzt. Zudem unterstützen sie regelmäßig die Beamten der Technikgruppe des Technischen Zuges. Die übrige Dienstzeit wird für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen genutzt.

7. Neben dem Personal und der Ausstattung ist eine fundierte Ausbildung mit regelmäßigem Training und Übungen unerlässlich.

a) Nach welchen Dienstvorschriften, Dienstanweisungen und/oder sonstigen Vorschriften wird die Ausbildung der Feuerwehr- und Polizeitaucher durchgeführt?

Die Feuerwehrtaucher werden nach der bundesweiten Feuerwehrdienstvorschrift 8 (FwDV 8), der internen Dienstanweisung DA 02/8 Teil 2 Tauchen und der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV C 23 aus- und fortgebildet. Das Training erfolgt auch nach diesen Vorschriften.

Für die Polizeitaucher ist die Polizeidienstvorschrift 415 (Tauchdienst) das bindende Regelwerk.

b) Wie viele Ausbildungsstunden umfasst die Ausbildung zum Einsatztaucher? Bitte nach Theorie und Praxis unterscheiden.

Die Ausbildung bei der SEG-T der Feuerwehr Hamburg umfasst 460 Stunden, davon mindestens 35 Stunden Theorie.

Bei der Polizei umfasst die theoretische Ausbildung zum Polizeitaucher 45 Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten. Die praktische Ausbildung umfasst 90 Ausbildungseinheiten zu je 60 Minuten.

c) Welche Voraussetzungen müssen die Bewerber für den Dienst in einer Tauchergruppe erfüllen?

Die Bewerber für die SEG-T der Feuerwehr Hamburg müssen ausgebildete Feuerwehrbeamte sein und den Eignungstest bestehen. Sie müssen die Ausbildung zum Rettungsassistenten abgeschlossen haben und die gesundheitlichen Anforderungen der arbeitsmedizinischen Untersuchung erfüllen.

Bei der Polizei gehört zu den Voraussetzungen die Tauchertauglichkeit durch den Nachweis von entsprechenden Untersuchungen sowie eine nachgewiesene Leistung entsprechend dem Rettungsschwimmerabzeichen in Silber.

d) Welche Ausbildung ist für welche Funktion innerhalb der Tauchergruppe erforderlich? Bitte nach den jeweiligen Funktionen aufführen.

Bei der SEG-T der Feuerwehr Hamburg gilt Folgendes:

Die Einsatztaucher sind nach FwDV 8 in der Stufe II (Einsätze zur Rettung oder Bergung von Personen oder zur Bergung von Gegenständen, einschließlich einfacher technischer Maßnahmen) auszubilden.

Der Lehrtaucher hat den Nachweis einer pädagogischen Vorbildung und die Ausbildung zum Gruppenführer zu erbringen. Weiter hat der Lehrtaucher mindestens 150

Übungs- oder Einsatztauchgänge von mindestens 20 Minuten Dauer nachzuweisen.

Außerdem ist die Ausbildung zum Taucher der Stufe II Voraussetzung.

Der Tauchgerätewart hat einen Atemschutzgerätewartlehrgang und eine Einweisung des Geräteherstellers zu absolvieren.

Der Taucheinsatzführer hat einen Taucheinsatzführerlehrgang zu absolvieren.

Für die Tauchergruppe der Polizei gilt Folgendes: Taucheinsatzführer dürfen nur Polizeitaucher mit Führungsbefähigung für den Tauchdienst sein. Sie müssen mindestens 100 Tauchstunden unter einsatzmäßigen Bedingungen nachweisen.

Leinenführer müssen eine theoretische und eine praktische Ausbildung durchlaufen.

Die theoretische Ausbildung umfasst 45 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und die praktische 30 Ausbildungseinheiten zu je 60 Minuten. Die praktische Ausbildung soll zeitnah nach der theoretischen Ausbildung erfolgen.

e) Wie viele Ausbildungs- und Übungsstunden haben die Taucher in den Jahren 2009, 2010 und 2011 jeweils absolviert? Wie viele dieser Stunden wurden über die Mindestanforderungen hinaus zusätzlich absolviert? Bitte nach Quartalen aufschlüsseln.

Für die SEG-T der Feuerwehr Hamburg werden die abgefragten Daten nicht statistisch erfasst, lediglich die Gesamtzahl der Übungstauchgänge.

In 2009 wurden 590 Tauchgänge unter Einsatzbedingungen absolviert bei einer Mindestanforderung von 400 Tauchgängen.

In 2010 wurden 488 Tauchgänge unter Einsatzbedingungen absolviert bei einer Mindestanforderung von 445 Tauchgängen.

In 2011 wurden bis zum 24.08.2011 367 Tauchgänge unter Einsatzbedingungen absolviert bei einer Mindestanforderung für das gesamte Jahr von 425 Tauchgängen.

Bei der Erfassung der Tauchstunden der Polizei erfolgt lediglich eine Unterscheidung zwischen Übung (Aus- und Fortbildung) sowie Einsatz. Nachstehend sind die durchschnittlichen Tauchzeiten pro Taucher abgebildet. Jeder Taucher muss mindestens vier Übungsstunden im Jahr absolvieren.

Eine darüber hinausgehende Aufschlüsselung nach Quartalen würde die Auswertung der persönlichen Tauchbücher der Taucher erforderlich machen, was in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist, da die Polizeitaucher im Wechselschichtdienst arbeiten.

f) Wo und unter welchen Bedingungen erfolgen die Ausbildungs- und Übungsstunden, insbesondere die praktische Ausbildung?

Bei der SEG-T der Feuerwehr Hamburg werden die Ausbildungs- und Übungsstunden im Stadtgebiet und dem nahen Umland unter einsatzähnlichen Bedingungen in offenem Gewässer und einer Schwimmhalle durchgeführt.

Die Ausbildung zum Polizeitaucher erfolgt in Kooperation mit den Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen. Turnusmäßig erfolgt der Wechsel zwischen den Ländern. Die Ausbildung und Übung erfolgt in Schwimmbädern, Seen, dem Hamburger Hafen sowie der Ostsee.

g) Welche Möglichkeiten der praktischen Ausbildung haben die Tauchergruppen an ihren Dienststellen?

Für die SEG-T der Feuerwehr Hamburg besteht die Möglichkeit, Tauchgänge mit geringer Anforderung im benachbarten Kanal der Feuerwache durchzuführen. Praktische Trockenübungen können teilweise auf dem Gelände der Feuerwache durchgeführt werden. Es besteht auch die Möglichkeit der Nutzung eines eigenen Tauchcontainers für kontrolliertes Gerätetraining.

Für die Ausbildung der Polizeitaucher im Wasser gibt es an der Dienststelle keine Möglichkeiten. Hier müssen Hallenbäder und Freigewässer genutzt werden. Für den Erhalt der erforderlichen guten körperlichen Fitness stehen den Polizeitauchern verschiedene Fitnessgeräte an der Dienststelle zur Verfügung.

h) Gibt es gemeinsame Ausbildungs- und Übungsstunden zwischen der Tauchergruppe der Feuerwehr und der Polizei?

Wenn ja, wie oft und wie sehen diese aus?

Wenn nein, warum nicht?

Es gibt aufgrund der unterschiedlichen Dienstmodelle und Aufgaben kaum Möglichkeiten der gemeinsamen Aus- und Fortbildung. Es wird aber zwei- bis viermal jährlich eine gemeinsame Fortbildung durchgeführt. Diese beinhaltet vorrangig einen Erfahrungsaustausch.