Betreute Spielplätze

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

1. Wie viele betreute Spielplätze gibt es derzeit in Hamburg?

Es gibt derzeit 31 betreute Spielplätze in Hamburg, davon werden 27 vom Träger „Aktion Kinderparadies - Betreute Kinderspielplätze Hamburg e.V." betrieben.

2. An welchen Standorten gibt es seit wann betreute Spielplätze? Bitte jeweils mit Angabe des Bezirkes.

3. Wer ist jeweils Träger der betreuten Spielplätze?

Siehe Anlage.

4. Wie viele Kinder werden durchschnittlich jeden Tag auf den betreuten Spielplätzen insgesamt betreut?

Im Jahr 2010 wurden an den jeweiligen Öffnungstagen durchschnittlich insgesamt 340

Kinder auf den betreuten Spielplätzen des Trägers „Aktion Kinderparadies - Betreute Kinderspielplätze Hamburg e.V." betreut. Ein weiterer betreuter Spielplatz wurde im Jahr 2010 regelmäßig von 16 Kindern und zeitweise von 27 weiteren Kindern genutzt.

Darüber hinaus liegen keine Daten zur Nutzung vor.

5. In welcher Höhe fallen für die betreuten Spielplätze in 2011 Betriebsausgaben bei der Freien und Hansestadt Hamburg an?

Für das Jahr 2011 hat der Träger „Aktion Kinderparadies - Betreute Kinderspielplätze Hamburg e.V." für die von ihm betreuten Spielplätze eine Zuwendung in Höhe von 68.800 Euro von der Freien und Hansestadt Hamburg erhalten, um die Betriebskosten (Personal- und Sachkosten) zu decken.

Darüber hinaus werden Aufwendungen der Bezirksämter in 2011 (ohne Personalkosten für bezirkliche Beschäftigte) in der Anlage als geschätzte Kosten auf Basis der Kosten der vergangenen Jahre dargestellt. Sofern nichts anderes erwähnt ist, beziehen sich die Angaben ausschließlich auf Aufwendungen für die Wetterschutzhäuser.

6. In welcher Höhe hat die Freie und Hansestadt Hamburg in den letzten fünf Jahren Investitionen an den einzelnen Standorten aus welchen Haushalten unterstützt? Welche Mittel davon wurden dabei von den jeweiligen Bezirken zur Verfügung gestellt?

Die Investitionsmittel wurden aus dem Titel 6610.741.01 „Planung, Instandsetzung, Neuanlage und Umgestaltung von Grünanlagen und Spielplätzen" von der zuständigen Behörde veranschlagt und den Bezirksämtern zugewiesen.

7. Was würde es bei einer normalen Einkommensverteilung der Eltern die Stadt kosten, wenn die betreuten Kinder stattdessen einen Fünf-Stunden-Platz in der Krippe in Anspruch nehmen würden?

Die zur Beantwortung benötigten Daten der unter dreijährigen Besucherinnen und Besucher von betreuten Spielplätzen werden statistisch nicht erfasst. Eine nachträgliche Erhebung ist nicht möglich. Deshalb kann eine Berechnung der Kosten bei einer alternativen Inanspruchnahme von Krippenplätzen nicht durchgeführt werden.

8. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus der Differenz der Kosten zu

7. und 5. bezüglich des kommenden Rechtsanspruches auf einen Krippenplatz?

Der Senat strebt den Erhalt der bedarfsgerechten und wirtschaftlich betriebenen Standorte in der bisher angebotenen Form ­ auch unabhängig von den Kostendifferenzen ­ an.

9. In welcher Höhe besteht an den einzelnen Standorten derzeit nach Kenntnis des Senates jeweils ein Investitionsbedarf? Der Neubau oder die Grundsanierung einzelner Wetterschutzhäuser auf Spielplätzen, die von „Aktion Kinderparadies - Betreute Kinderspielplätze Hamburg e.V." genutzt werden, sind in der Vergangenheit bei Grundinstandsetzung der Spielplätze aus dem Titel 6610.741.01 „Planung, Instandsetzung, Neuanlage und Umgestaltung von Grünanlagen und Spielplätzen" finanziert worden.

11. Hat es seit März 2011 Gespräche zwischen dem Verein Aktion Kinderparadies und der Stadt bezüglich der Investitionsbedarfe gegeben?

Wenn ja, wann, mit wem und mit welchem Ergebnis?

Den zuständigen Behörden sind keine dokumentierten Gespräche bekannt.

12. Wann ging beim Bezirksamt Mitte ein Antrag des Vereins ein, einen betreuten Modell-Spielplatz auf dem igs-Gelände zu schaffen?

Ein Antrag auf die Einrichtung eines betreuten Kinderspielplatzes seitens des Vereins „Aktion Kinderparadies - Betreute Kinderspielplätze Hamburg e.V." ist beim zuständigen Bezirksamt nicht eingegangen. Dem Bezirksamt liegt ein Schreiben der igs hamburg 2013 gmbh vom 19. Februar 2010 vor, in dem der Betrieb einer Kindertageseinrichtung (Krippenbereich) in Trägerschaft des Vereins für die Zeit nach der Gartenschau angeregt wurde.

13. Wann hat das Bezirksamt Mitte in welcher Form reagiert?

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat im Rahmen regelmäßiger Arbeitsgespräche mit der igs hamburg 2013 gmbh das Thema aufgegriffen und mündlich auf die grundsätzliche planungsrechtliche Problematik von Kita-Betrieben in öffentlichen Grünanlagen hingewiesen. Eine weitere Befassung mit diesem Thema hat nicht stattgefunden.

14. Wie beurteilt die igs die Idee?

Die igs hamburg 2013 gmbh hat die Umsetzung der Idee gegenüber dem zuständigen Bezirksamt angeregt (siehe Antwort zu 12.).

15. Wie beurteilt der Senat die Idee?

Der zuständigen Behörde liegt kein Antrag auf Erlaubnis des Betriebs einer Kindertageseinrichtung vor. Eine Beurteilung ist deshalb nicht möglich.

16. Welche Ursache hat es nach Ansicht des Senats, dass die betreuten Spielplätze in SPD-regierten Bezirken offenbar deutlich schlechter gestellt sind als in (bislang) CDU-regierten Bezirken? So mussten die ersten beiden betreuten Spielplätze in Nord geschlossen werden, für den Spielplatz Meenkwiese gab es im Bezirk Nord laut Artikel keinerlei Unterstützung und für das igs-Konzept fehlt offenbar jede Unterstützung durch den Bezirk Mitte. Hingegen schreibt das „Hamburger Abendblatt": „Zwar gebe es auch andere Fälle, etwa im Bezirk Wandsbek, wo die Kooperation besser laufe, ...."

Der vom Fragesteller unterstellte Zusammenhang besteht nicht. Im Übrigen siehe Drs. 20/1311.