Wie viele Spuren darf die Langenhorner Chaussee haben?

Die Langenhorner Chaussee ist eine der am meisten befahrenen Straßen im Hamburger Norden. Sie verbindet die Gemeinde Norderstedt mit Hamburg und ist daher für viele Pendler/-innen der zentrale Weg zur Arbeit in der Hansestadt. Geht es nach der Straßenverkehrsordnung, ist die Langenhorner Chaussee eine einspurige Straße. Da sie aber sehr breit ist, wird sie von vielen Autofahrenden als zweispurige Straße in jeder Richtung benutzt. Damit geht eine Platzenge einher, die zu einer erhöhten Unfallgefahr führt, so sind beispielsweise abgefahrene Seitenspiegel auf der Strecke keine Seltenheit.

Die Polizei setzt sich vor diesem Hintergrund für bauliche Maßnahmen ein, die deutlich machen, dass es sich bei der Langenhorner Chaussee um eine einspurige Straße handelt. So kann der Verkehr besser geordnet fließen und die Unfallgefahr wird vermindert.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie viele Autos passieren täglich die Langenhorner Chaussee? Bitte darstellen nach Fahrtrichtung und Montag bis Freitag, Samstag und Sonntag.

Bei den Verkehrsbelastungen handelt es sich um Durchschnittliche Tägliche Verkehre an Werktagen (DTVw). Der Verkehr am Samstag und Sonntag wird an diesen Pegeln nicht erfasst. asymmetrische Belastung wegen der Tangstedter Landstraße

2. Inwiefern teilt der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde die Einschätzung der Polizei, dass an der Langenhorner Chaussee Veränderungen nötig sind, um den derzeitigen Zustand zu beheben?

Bei der Langenhorner Chaussee handelt es sich um eine hochbelastete Hauptverkehrsstraße mit zwei überbreiten, 5 Meter messenden Richtungsfahrstreifen und schmalen Nebenflächen. Aufgrund des Querschnitts bestehen verkehrliche Defizite.

Um diese Defizite zu beseitigen, wäre ein Vollausbau zu einem vierstreifigen regelgerechten Fahrbahnquerschnitt inklusive ausreichender Nebenflächen notwendig. Dies würde jedoch die Beseitigung des Baumbestandes und Eingriffe in Privatflächen, für die überwiegend kein Planrecht besteht, erforderlich machen. Die Maßnahme ist mittelfristig nicht finanzierbar.

Es ist zu berücksichtigen, dass mit der Inbetriebnahme der Umgehung Fuhlsbüttel im Jahr 2000 die Verkehrsbelastung abschnittsweise um bis zu circa 14.000 Kraftfahrzeuge (Kfz) gesunken ist. Dieser Rückgang hat sich trotz einer Vielzahl von bezirklichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im nachgeordneten Netz eingestellt. Die Reduzierung der Leistungsfähigkeit durch die Umgestaltung der Langenhorner Chaussee in eine zweistreifige Straße in Regelbreite würde zu einer Rückverlagerung von Verkehr in das nachgeordnete Netz führen und die hier erzielten Erfolge wieder zunichtemachen.

3. Der zuständige Bezirksamtsleiter hat bereits öffentlich geäußert, dass sein Amt seit Längerem prüfe, wie sich ein Rückbau der Straße umsetzen ließe. Sind dem Senat beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde diese Prüfungen bekannt? Wie lauten die (Zwischen-)Ergebnisse dieser Prüfung?

Nein, die Ergebnisse etwaiger Prüfungen sind der zuständigen Fachbehörde nicht bekannt.

4. Gibt es sonstige Gutachten, Pläne oder anderweitige Lösungen, die sich mit der Änderung der Verkehrssituation auf der Langenhorner Chaussee beschäftigen?

Der zuständigen Fachbehörde sind keine derartigen Gutachten et cetera bekannt.

5. Wenn ja, was besagen diese, wer hat sie erstellt und aus welchem Jahr stammen sie?

Entfällt.

6. Wenn nein, inwiefern ist es beabsichtigt, die Verkehrssituation in der Langenhorner Chaussee zu verändern?

7. Welche Lösungen kommen nach Einschätzungen des Senates beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde für eine Änderung der Situation infrage?

8. Welche Lösung präferiert der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde?

9. Welche Kosten wären mit einer solchen Baumaßnahme verbunden?

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird der Umbau des Knotens Langenhorner Chaussee/Heerwisch/Foorthkamp im Jahr 2012 umgesetzt werden. Weitere Maßnahmen sind derzeit nicht geplant. Aus den oben genannten Gründen ist ein Vollausbau der Langenhorner Chaussee weder zweckmäßig noch finanzierbar.