Hamburger Haushalt

) Haushaltsplan-Entwurf inkl. Ergänzungs- u. Bepackungsdrucksachen, die der Bürgerschaft bis zum 30.06.2011 vorgelegt wurden. Allgemeines, Chancen und Risiken

Das Haushaltsjahr 2011 wird bisher unter den Regularien der Vorläufigen Haushaltsführung gemäß Artikel 67 der Hamburgischen Verfassung bewirtschaftet. Danach dürfen Ausgaben bis zum Inkrafttreten des Haushaltsplans nur geleistet werden, um bestehende Einrichtungen zu erhalten und beschlossene Maßnahmen durchzuführen, rechtlich begründete Verpflichtungen zu erfüllen, Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen fortzusetzen bzw. weiterzugewähren, sofern durch den Haushaltsplan des Vorjahres bereits Mittel bewilligt waren oder soweit diese von der Bürgerschaft im Wege der Bepackung genehmigt wurden.

Die Bereinigten Gesamteinnahmen liegen per 30. Juni 2011 leicht oberhalb, die Bereinigten Gesamtausgaben innerhalb der Planwerte. Die Hamburg verbleibenden Steuern entwickeln sich im Rahmen der Prognose der Mai Steuerschätzung 2011. Auf der Ausgabenseite zeichnet sich eine weitgehend planmäßige Entwicklung ab. Dies ist vor allem begründet in der im Zuge der Neuaufstellung des Haushaltsplan-Entwurfs 2011/2012 erfolgten realistischeren Veranschlagung durch eine Erhöhung der Ansätze für Sozialhilfe und gesetzliche Leistungen einerseits sowie eine Absenkung der Ansätze für Zinsausgaben andererseits, die durch das weiterhin günstige Zinsniveau an den Kapitalmärkten ermöglicht wurde.

Konkrete Haushaltsrisiken liegen folglich nicht vor.

Abstrakte und entsprechend nicht bezifferbare Risiken für den Hamburger Haushalt ergeben sich aus den Turbulenzen an den Finanzmärkten infolge der Finanz- und Staatsschuldenkrise sowie aus der sich zzt. abzeichnenden Abschwächung des konjunkturellen Aufschwungs. Der Senat geht bei seinen Planungen jedoch weiterhin davon aus, dass diese abstrakten Risiken nicht eintreten und sich der Hamburger Haushalt plangemäß entwickeln wird.

Sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite gibt es größere Positionen, bei denen sich die Zahlungsströme ungleichmäßig über das Jahr verteilen. Daher kann aus den Halbjahresergebnissen nicht linear auf ein zu erwartendes Jahresergebnis hochgerechnet werden.

2. Die Entwicklungen im Einzelnen

Hamburg verbleibende Steuern

Unter Berücksichtigung des üblichen jahreszeitlichen Einnahmeverlaufs entwickeln sich die Hamburg verbleibenden Steuern im Wesentlichen entsprechend der MaiSteuerschätzung 2011, die für das Gesamtjahr einen Zuwachs von 3 % gegenüber den Steuereinnahmen 2010 prognostiziert (vgl. Drucksache 20/594). Die gegenüber den anteiligen Ansätzen zzt. um rund 186 Mio. Euro höheren Steuereinnahmen sind im Wesentlichen auf die noch ausstehenden Zerlegungszahlungen für das zweite Quartal zurückzuführen, die wie in den Vorjahren erst im Juli erfolgen und von den Steuereinnahmen abgesetzt werden.

Übrige laufende Einnahmen

Die übrigen laufenden Einnahmen liegen zzt. insgesamt um +9,8 % über den anteiligen Ansätzen.

Im Wesentlichen ist dies auf einen zzt. hohen positiven Saldo von 86,6 Mio. Euro des Aufgabenbereichs Immobilienmanagement zurückzuführen, der bereits in die Doppik übergeleitet wurde und folglich nur noch netto mit einem Ablieferungstitel (Ansatz 2011: 39,9 Mio. Euro) veranschlagt ist. Dies führt rechnerisch zu einer hohen anteiligen Abweichung, die sich allerdings im weiteren Haushaltsverlauf noch durch vermehrte Auszahlungen verringern kann. Ferner tragen nicht veranschlagte Einnahmen aus Zinssicherungsgeschäften in Höhe von 31,8 Mio. Euro zu der positiven Abweichung bei, die jedoch als zuwachsende Einnahme das Ausgabesoll der Zinsausgaben erhöhen, da sich aus diesen Transaktionen immer auch korrespondierend zu leistende Mehrausgaben ergeben.

Die unter den anteiligen Ansätzen liegenden Übertragungseinnahmen sind im Wesentlichen begründet in Mindereinnahmen bei den Erstattungen der Kosten der Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch II durch den Bund, die sich per 30. Juni 2011 auf -33,6 Mio. Euro gegenüber den anteiligen Ansätzen beliefen.

Personalausgaben

Die anteiligen, rechnerischen Minderausgaben bei den Personalausgaben in Höhe von zzt. 113 Mio. Euro sind im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Sonderzahlungen im Tarif- und Beamtenbereich erst in der zweiten Jahreshälfte erfolgen. Zudem ist geplant, die lineare Besoldungs- und Versorgungserhöhung um 1,5 Prozentpunkte ab dem 1. April 2011 in einer Summe mit den Dezemberbezügen auszubezahlen.

Unter Berücksichtigung dieser Effekte wird davon ausgegangen, dass das Ist 2011 innerhalb der Ansätze abschließt.

Zinsen

Die im Vergleich zu den anteiligen Planwerten um 68,4 Mio. Euro erhöhten Ausgaben sind im Wesentlichen auf überproportionale Fälligkeiten bei Zinsen, einschließlich Ausgaben für Zinssicherungsgeschäfte zurückzuführen, die im ersten Quartal fällig wurden. In der zweiten Jahreshälfte werden entsprechend geringere Zinszahlungen fällig, so dass unter Berücksichtigung der zuwachsenden Einnahmen aus Zinssicherungsgeschäften (vgl. Ziffer 2.2) von einer Auskömmlichkeit der Ansätze ausgegangen wird.

Tilgung öffentlicher Bereich

Mit der Ergänzungsdrucksache 20/591 wurden die Ansätze für Tilgung im öffentlichen Bereich zur Ablösung der Wohnungsbauschulden beim Bund um rund 203 Mio. Euro angehoben. Wie in der Drucksache dargestellt, wurde der Darlehensvertrag mit dem Bund zum 31. Juli 2011 gekündigt. Entsprechend waren die Haushaltsmittel per 30. Juni 2011 noch nicht abgeflossen.

Sach- und Fachausgaben

Die Sach- und Fachausgaben entwickeln sich insgesamt leicht unter den anteiligen Ansätzen. Bei einem im Großen und Ganzen planmäßigen Mittelabfluss bei der Sozialhilfe und den sonstigen gesetzlichen Leistungen liegt dies an den übrigen Sach- und Fachausgaben, die zzt. rund 294 Mio. Euro unter den anteiligen Ansätzen liegen.

Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen folgende Effekte:

­ Der Zuschuss an den Hamburgischen Versorgungsfonds (HVF) in 2011 in Höhe von 207 Mio. Euro ist durch die Ergänzungsdrucksache 20/591 bereits in den Ansätzen enthalten, die Zahlung wird jedoch erst in der zweiten Jahreshälfte erfolgen. Dies führt rechnerisch zu einer anteiligen Abweichung von 103,5 Mio. Euro.

­ Ferner wirkt sich der erst am Jahresende erfolgende Verlustausgleich an die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mBH (HGV) aus, der zu einem temporären rechnerischen Minderbedarf von rund 45 Mio. Euro führt.

­ Weiterhin führen die erst in der zweiten Jahreshälfte erfolgenden Sonderzahlungen (vgl. Ziffer 2.3) der NHH-Auswahlbereiche, die aus den konsumtiven Zuschusstiteln geleistet werden, ebenfalls zu temporären rechnerischen Minderbedarfen bei den übrigen Sach- und Fachausgaben.

Weitere Informationen zu der Entwicklung der Sach- und Fachausgaben beinhalten die Berichte der Einzelpläne.

Investitionshaushalt

Die Investitionseinnahmen liegen zzt. deutlich über den anteiligen Ansätzen. Diese Abweichung resultiert aus den Verzögerungen bei der Umsetzung der Maßnahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes (sog. „Konjunkturpaket II"), da die entsprechenden Investitionszuschüsse des Bundes in Höhe von bisher 47,8 Mio. Euro erst jetzt in 2011 der Freien und Hansestadt Hamburg zugeflossen sind. Da diese in 2011 nicht veranschlagt sind, führt dies zu einer rechnerischen Mehreinnahme in der v.g. Höhe, der jedoch entsprechende Investitionsausgaben gegenüber stehen.

Die Investitionsausgaben liegen erfahrungsgemäß im ersten Halbjahr unter der anteiligen Planung. Insbesondere sind in 2011 bisher nur geringfügige Mittel für den Bau der Elbphilharmonie abgeflossen. Bei den zentral veranschlagten Investitionen, wie dem Sonderinvestitionsprogramm und dem Sanierungsfonds Infrastruktur, wurden nur relativ geringe bzw. keine Mittel in Anspruch genommen.

Weitere Informationen zu den Investitionseinnahmen und -ausgaben beinhalten die Berichte der Einzelpläne.

Globale Mehr- und Minderausgaben

Die globalen Mehr- und Minderausgaben enthalten haushaltstechnisch bedingt keine Ist-Werte. Die veranschlagten Ansätze für globale Mehrausgaben werden auf bestehende oder einzurichtende Titel übertragen und dort verausgabt. Globale Minderausgaben werden durch Nichtinanspruchnahme von Ausgabeermächtigungen ebenfalls auf anderen Titeln erbracht.