Personelle Ausstattung der Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) und Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Dem Protokoll des Jugendhilfeausschusses des Bezirks Wandsbek vom 8.6.2011 ist zu entnehmen, dass die Arbeitsbelastung innerhalb des Allgemeinen Sozialen Dienstes für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr hinzunehmen sei. Von acht ASD-Abteilungen haben sechs Überlastungsanzeigen gestellt. Im Bereich Steilshoop sollen ASD-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter statt empfohlener 35 Fälle pro Mitarbeiter rund 80 bis 90 Fälle verwalten. Auch aus anderen Bezirken werden derartige Überlastungsanzeigen gemeldet. Demgegenüber steht die Aussage des Sozialsenators, der gegenüber der Presse äußerte, die Allgemeinen Sozialen Dienste seien personell gut ausgestattet. Gleichzeitig räumt die Sozialbehörde in dem Eckpunktepapier „Konzeptionelle Vorschläge zu Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung" ein, dass die Fluktuation in den ASD sehr hoch sei und die Struktur der Bezahlung dem Einstieg von erfahrenen Fachkräften in den ASD oft entgegenstehe.

Dem Vernehmen nach plant der Senat aktuell Veränderungen bei der Besoldung/Vergütung von Stellen bei den Allgemeinen Sozialen Diensten. So soll die bisherige Stellenbewertung überprüft und die Eingruppierung der Stellen im Zuge der Neuausrichtung der Allgemeinen Sozialen Dienste teilweise neu vorgenommen werden.

Ich frage daher den Senat:

1. Ist es zutreffend, dass die Bewertung der ASD-Stellen hamburgweit überprüft wird?

Ja.

Aus welchem Anlass und mit welcher Zielsetzung werden die Stellenbewertungen überprüft?

Anlass sind Änderungen in der Aufgabenwahrnehmung des ASD durch die Einführung der drei Funktionsbereiche Eingangsmanagement, Fallmanagement und Netzwerkarbeit beziehungsweise Netzwerkmanagement. Zielsetzung ist dabei, eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Stellenbeschreibung für die Allgemeinen Sozialen Dienste zu erstellen.

Wer nimmt die Überprüfung der Stellenbewertungen vor?

Das federführende Bezirksamt Wandsbek nimmt für den Bereich der Jugendämter die Überprüfung der Stellenbewertung vor.

Wird mit der Überprüfung der Stellenbewertungen eine weitergehende Differenzierung der Vergütung/Besoldung innerhalb der Allgemeinen Sozialen Dienste angestrebt?

Wenn ja, wie soll sich diese gestalten?

Nein.

Bis wann soll die Überprüfung der Stellenbewertungen abgeschlossen sein?

Ein Datum kann noch nicht genannt werden, da die Prüfungen noch andauern.

2. Welchen Vergütungs-/Besoldungsgruppen sind derzeit die Beschäftigten der Allgemeinen Sozialen Dienste zugeordnet? Vertretung der Jugendamtsleitung durch eine ASD-Leitung, da es keine Regionalleitung gibt. Angestellte ohne Diplom in der Funktion einer Sozialpädagogin, bei Vorlage des Diploms Eingruppierung E 9

3. In wie vielen und welchen ASD-Abteilungen sind in diesem Jahr Überlastungsanzeigen gestellt worden? Bitte aufschlüsseln nach Bezirk und den jeweiligen ASD-Abteilungen.

Anzahl der Überlastungsanzeigen für die Zeit vom 01.01. bis 31.07.

Die Tätigkeit der sozialpädagogischen Fachkräfte im ASD umfasst die Aufgaben Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16 bis 21 SGB VIII), Bewilligung und Begleitung von Hilfen zur Erziehung (§§ 27 bis 35a SGB VIII), die sozialräumliche Angebotsentwicklung, die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren (§ 50 SGB VIII) und die Aufgaben des Kinderschutzes, insbesondere die Wahrnehmung des Wächteramtes (§§ 8a und 42 SGB VIII).

Die Fallbelastung der Sozialpädagogischen Fachkraft im Juli 2011 wurde für die ASDAbteilungen der bezirklichen Jugendämter aus der Monatsdurchschnittsfallzahl bei Hilfen zur Erziehung im Juli 2011 (§§ 27 bis 35a SBG VIII) und der Zahl im Intake (Anzahl der Personen im Zeitraum 01. Januar bis 31. Juli 2011, über die zu diesem Zeitpunkt noch keine Entscheidung gefallen war, ob sie als Fall in PROJUGA eingetragen werden) berechnet. Die Bearbeitungszeit je Fall kann dabei unterschiedlich sein.

Die Berechnung der Fallzahlbelastung ist auf der Basis von Vollzeitäquivalenten erfolgt, da die Fallbelastung der einzelnen Beschäftigten abhängig ist unter anderem von dem Umfang der Beschäftigung und dem Stand der Einarbeitung. Im Übrigen siehe Anlage 1.

5. Wie hat sich die Personalausstattung der ASD (Soll- und Ist-Stellen) in diesem Jahr bis zum 31.7.2011 entwickelt? Bitte pro Bezirk darstellen. Wie stellt sich die Personalfluktuation in den ASD in diesem Jahr bis zum 31.7.2011 dar? Bitte pro ASD-Abteilung und Bezirk darstellen.

7. Hat der Senat die Absicht, die Arbeitsbedingungen in den ASD zu verbessern und der Fluktuation entgegenzuwirken?

Wenn ja, mit welchen Maßnahmen?

Die zuständigen Behörden haben diverse Maßnahmen durchgeführt beziehungsweise eingeleitet, um die Arbeitsbedingungen im ASD zu verbessern. Dazu gehören unter anderem die Fachanweisung ASD mit dem in Kürze fertiggestellten Anlagenband, die Durchführung von Organisationsentwicklungsprozessen und die Einführung der neuen Software JUS-IT im Dezember 2011. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. und 9.