Eingangsmanagements
Auskünfte erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Sozialdatenschutzes.
Möchte eine meldende Privatperson anonym bleiben, so soll ihrem Wunsch entsprochen werden. Ebenso sind Personen oder Institutionen zu beraten, welche die betroffenen Kinder, Jugendlichen oder Familien nicht schon im Erstkontakt namentlich nennen möchten. Die Fachkräfte des Eingangsmanagements wirken auf ein der Sachlage entsprechendes Handeln der Ratsuchenden hin.
Bestandteil der persönlichen Annahme von Anliegen ist immer auch eine kompetente Information über Möglichkeiten und Grenzen der Jugendhilfe sowie zur Inanspruchnahme der in Frage kommenden Leistungen des Bezirksamtes sowie angrenzender Hilfesysteme. Wenn Ratsuchende nicht in der Lage sind, ihre Anliegen angemessen geltend zu machen und deshalb Nachteile für Kinder, Jugendliche oder ihrer Familien zu erwarten sind, werden sie durch die Fachkräfte des Eingangsmanagements im Rahmen ihrer Handlungsmöglichkeiten unterstützt.
3. Zuständigkeitsprüfung:
Alle Anliegen werden auf sachliche und örtliche Zuständigkeit des ASD sowie auf eine bereits bestehende Fallzuständigkeit hin geprüft.
4. Herstellen einer persönlichen Fallzuständigkeit:
Die Bezirksämter gewährleisten, dass jederzeit eine Fallzuständigkeit besteht. Anliegen, zu denen ein laufender Fall besteht, werden umgehend an die fallzuständige Fachkraft des Fallmanagements übergeben.
Mit der Annahme eines Anliegens entsteht eine fachliche Zuständigkeit der annehmenden Fachkraft des Eingangsmanagements. Sie bleibt bis zur abschließenden Erledigung des Anliegens oder seiner Überleitung an das Fallmanagement bestehen.
Die Fachkraft legt Fristen fest, die den Beginn der Bearbeitung des Anliegens betreffen und die einzelnen Schritte der weiteren Bearbeitung im Eingangsmanagement. Bei personellen Engpässen schaltet sie die Abteilungsleitung ein.
Die Überleitung der Fallzuständigkeit vom Eingangsmanagement zum Fallmanagement geschieht nach Maßgabe der von den Bezirksämtern festzulegenden Modalitäten der Fallverteilung.
Die Fachkräfte des Eingangsmanagements können die Fallzuständigkeit bis zur Erledigung des Falles übernehmen, insbesondere wenn
· nur wenig Beratungsaufwand zu erwarten ist,
· vorrangig Angebote anderer Leistungsanbieter in Verbindung mit einer nur begleitenden Beratung des ASD erforderlich sind,
· Angebote von Freien Trägern oder anderen Einrichtungen im Sozialraum geeignet sind, in einem angemessenen Zeitraum die erforderliche Unterstützung zu leisten.
5. Handeln bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung Anliegen mit Verdachtsmomenten auf Kindeswohlgefährdung werden unmittelbar nach Eingang der Information und unter Hinzuziehung einer zweiten Fachkraft bearbeitet. Bis zur Regelung in einem noch zu schaffenden Anlagenband zu dieser Fachanweisung sind die Bestimmungen der Globalrichtlinie J 5/1999 „Vorläufige Hilfen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen", die Handlungsempfehlungen zum Umgang mit der Garantenstellung des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung sowie die einschlägigen Dienstanweisungen und Verfügungen der Bezirksämter zu beachten.
6. Erreichbarkeit des Eingangsmanagement:
Das Bezirksamt stellt die durchgehende Erreichbarkeit des Eingangsmanagements sicher: montags bis donnerstags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 14 Uhr; außerhalb dieser Zeiten übernimmt der KJND die Aufgabe einer Erstkontaktstelle und leitet bei Bedarf sofort erforderliche Maßnahmen ein.
7. Ressourcen:
Der Funktionsbereich Eingangsmanagement ist personell so auszustatten, dass
· die ständige Erreichbarkeit gewährleistet ist,
· offene Sprechstunden angeboten werden können,
· Kriseninterventionen bei Bedarf von zwei Fachkräften durchgeführt werden können.
8. Mitwirkung an der Gestaltung und Pflege von Netzwerken
In einem von den Bezirksämtern festzulegenden Rahmen wirken die Fachkräfte des Eingangsmanagements an der Gestaltung und Pflege der für die Aufgaben des ASD relevanten Netzwerke mit. Sie beteiligen sich an der Entwicklung von Verfahren der einzelfallbezogenen Zusammenarbeit mit Freien Trägern, Ämtern und Diensten und an der laufenden Bedarfsüberprüfung und Weiterentwicklung des Hilfesystems.
9. Dokumentation:
Alle eingehenden Anliegen werden nach den maßgeblichen Fach- und Dienstanweisungen dokumentiert. Grundlage für die Anlage eines Anliegens als „Fallakte" ist die Dienstanweisung der Bezirksämter zur Aktenführung.
10. Rückmeldungen:
Für Polizeimeldungen zu Kindeswohlgefährdungen und zu Kinder- und Jugenddelinquenz sowie für Meldungen der Schulen zu Schulpflichtverletzungen gelten die einschlägigen Rückmeldeverfahren.
II. Fallmanagement:
Im Fallmanagement werden die aus dem Funktionsbereich Eingangsmanagement übernommenen Einzelfälle nach einem einheitlichen Prozess-Standard bearbeitet.
Die fallzuständige Fachkraft bleibt für die Familie im Fallverlauf über alle Veränderungen und Entwicklungen der Anliegen und der Problemsituation für alle Leistungen und Interventionen der Jugendhilfe persönlich zuständig.
Das Fallmanagement strukturiert das Handeln der Fachkräfte des ASD für den Einzelfall in zweierlei Hinsicht:
· Der Ablauf der Fallbearbeitung wird in Phasen gegliedert (Abschnitt II. 2.);
· Der Aufwand der Bearbeitung im Fallmanagement, die Bearbeitungstiefe, wird standardisiert (Abschnitt II. 3.).
1. Die Ziele des Fallmanagements:
Die Ziele des Fallmanagements sind:
· Den Eltern und den Minderjährigen oder jungen Menschen soll durch Klärung, Beratung oder Koordinierung der Zugang zu den erforderlichen Dienstleistungen verschafft werden.
· Sie sollen durch die Aktivierung von professionellen, informellen und persönlichen Ressourcen, Hilfen und Netzwerken wieder zur eigenverantwortlichen Lebenspraxis befähigt werden.
· Je nach den Umständen sollen verschiedene Arten von Unterstützungsleistungen auch unterschiedlicher Hilfesysteme für verschiedene Aspekte der Lebenssituation oder im Zeitablauf aufeinander abgestimmt und integriert werden. Notwendig sind zum Teil komplexe Lösungswege unter Einbezug verschiedener Kooperationspartner und mehr oder weniger verbindlich gestalteter Aufgabenteilungen.
· Das Fallmanagement stellt sicher, dass die Familien über alle Veränderungen der Situation hinweg (neue Anliegen und Probleme, Änderungen der Bedarfe, der Leistungen und anderen Interventionen, der Zusammensetzung der Familie) durchgängig von einer Fachkraft des Allgemeinen Sozialen Dienstes beraten werden.
· Die Verantwortung für die Planung und Koordinierung aller Vereinbarungen und Interventionen liegt umfassend und fortlaufend in der Hand der für die Familie fallzuständigen Fachkraft. Alle beteiligten Leistungsanbieter und sonstigen Kooperationspartner haben somit einen festen, für alle Aspekte zuständigen Ansprechpartner.
· Die durchgängige Beteiligung und Mitwirkung der Eltern und Kinder oder Jugendlichen beziehungsweise jungen Menschen soll durch geeignete Haltungen, Vorgehensweisen und Verfahren gefördert werden. Sie sollen im Hinblick auf ihre aktive Rolle im Hilfeverlauf motiviert und unterstützt werden.
· Das gesamte Fallmanagement steht unter der Maßgabe, auf vermutete oder festgestellte Kindeswohlgefährdungen umgehend zu reagieren.
2. Der Ablauf des Fallmanagements:
Das sozialpädagogische Handeln im Einzelfall folgt der Methodik des CaseManagement:
· Klärung, Planung, Durchführung, Überprüfung und Bewertung sind aufeinander aufbauende Phasen eines fortschreitenden Problemlösungsprozesses, die ganz oder in Teilen auch mehrfach durchlaufen werden können. Die tatsächliche Aufeinanderfolge oder Parallelität einzelner Handlungsschritte richtet sich nach den Erfordernissen im Einzelfall.
· Die Methoden, Verfahren, Handlungsschritte und der jeweils erforderliche Aufwand der Fallbearbeitung, das heißt die Bearbeitungstiefe, richten sich nach Art der Problemsituation und werden flexibel an den Fallverlauf angepasst.
Der Ablauf des Fallmanagements gliedert sich entsprechend in fünf Phasen:
Die Einstiegsphase (Beginn des Fallmanagements)
In dieser Phase übernimmt die fallzuständige Fachkraft den Fall aus dem Eingangsmanagement, der Kontakt zu den Klienten wird aufgenommen, sie werden informiert und beraten und es wird mit ihnen eine erste Verständigung über den aktuellen Sachverhalt sowie über mögliche Ziele und Optionen einer erforderlichen Intervention herbeigeführt.
Die fallzuständige Fachkraft bewertet die Eilbedürftigkeit und leitet gegebenenfalls Sofortmaßnahmen ein.
Die Klärungsphase (Assessment) Ziel der Klärungsphase ist eine Bestandsaufnahme der aktuellen familiären Situation sowie der Entwicklungen, die zur Problemanzeige geführt haben. Dabei sind die in der Familie und ihrem sozialen Umfeld vorhandenen Ressourcen und Unterstützungspotentiale zu klären. Auf der Basis dieser Bestandsaufnahme sollen der konkrete Hilfebedarf bestimmt und Optionen für bedarfsgerechte Interventionen aufgezeigt werden.