Zinsausgleichszahlungen an die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt

Auf Grund der von den Darlehensnehmern in 2011 bisher geleisteten Sondertilgungen und anderen den Zinsausgleich beeinflussenden Faktoren kann der Ansatz im Haushaltsjahr 2011 von 77.000 Tsd. Euro um 2.951 Tsd. Euro auf 74.049 Tsd. Euro und im Haushaltsjahr 2012 von 68.485 Tsd. Euro um 3.010 Tsd. Euro auf 65.475 Tsd. Euro abgesenkt werden. Die Sondertilgungen im 1. Halbjahr betrugen insgesamt rund 50.000 Tsd. Euro. Die vorgesehene Erhöhung des Wohnungsbauprogramms (800 Wohneinheiten im 2. Förderweg) kann im Rahmen des bewilligten Kreditvolumens (vgl. Ermächtigung zur vorläufigen Haushaltsführung, Drucksache 19/7793) realisiert werden.

Maßnahmen zur Reduzierung von Verbrauch und Kosten der Versorgung öffentlicher Einrichtungen mit Heizenergie und Strom (Titel 6200.791.10)

Wegen geringerer Inanspruchnahme ist beabsichtigt, das Programm mit geringerem Finanzvolumen neu zu konzipieren. Der Ansatz wird für 2012 um 1.065 Tsd. Euro abgesenkt. Verpflichtungsermächtigungen für 2011 und 2012 werden reduziert.

Planungsleistungen der Bezirksämter für Bauflächenmobilisierung (Titel 6610.526.02)

Mit den Bezirksämtern wurde der „Vertrag für Hamburg ­ Wohnungsneubau" geschlossen mit dem Ziel, den Wohnungsbau zu beschleunigen. Um die Bezirke in die Lage zu versetzen, die planerischen Mehrarbeiten zu leisten, um ausreichend Wohnungsbauflächen bereit zu stellen, wird der o.g. Titel in 2012 um 1.000 Tsd. Euro aufgestockt.

Zudem werden für 2011 und 2012 zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen von jeweils 1.000 Tsd. Euro ausgebracht.

Erstattung von Innovationsabgaben an Grundstückseigentümer in Innovationsbereichen und Innovationsquartieren nach dem Gesetz zur Stärkung der Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentren (GSED) und dem Gesetz zur Stärkung von Wohnquartieren durch private Initiativen (GSW) (Neuer Leertitel 6610.671.01)

Die Innovationsabgaben werden in der Finanzbehörde festgesetzt und bei dem Titel 6610.382.01 „Grundstückseigentümerbeiträge in Innovationsbereichen zur Stärkung und Entwicklung urbaner Einzelhandels- und Dienstleistungszentren" vereinnahmt. Nach Abzug einer Pauschale zur Abgeltung des Verwaltungsaufwands werden die Mittel an den jeweiligen Aufgabenträger der einzelnen Innovationsbereiche und Innovationsquartiere ausgezahlt.

Gegen die Festsetzung der Innovationsabgabe sind zurzeit für verschiedene Innovationsbereiche Widerspruchs- und Klageverfahren anhängig, deren Ausgang noch offen ist.

Sofern in Einzelfällen die Vollziehung nach § 80 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung ausgesetzt bzw. ein Klageverfahren verloren werden sollte, müsste der Beitrag an die Einzahler zurückgezahlt werden. Da zum Zeitpunkt dieser Entscheidung die Entwicklung der Innovationsgebiete in der Regel schon begonnen wurde und Aufträge erteilt oder schon abgewickelt sind, ist eine Erstattung aus den ursprünglich eingezahlten Beträgen nicht möglich.

Für diese Fälle soll der Titel 6610.671.01 als Leertitel im Deckungskreis 19 ­ Sach- und Fachausgaben des Kapitels 6610 ­ eingerichtet werden, um eine Erstattung zu ermöglichen.

Betriebszuschuss an die IBA GmbH (Titel 6610.682.01)

Nach heutigem Erkenntnisstand ist es möglich, den betrieblichen Aufwand der IBA GmbH zu reduzieren und den Zuschuss für das Jahr 2012 um 300 Tsd. Euro herabzusetzen.

Vergütungen an Vertragsarchitektinnen, -architekten, -ingenieurinnen, -ingenieure, Sachverständige und dgl. (Neuer Titel 6610.799.01).

Da Mittel für programm- und projektbezogene Ingenieurleistungen grundsätzlich bei den entsprechenden Fachtiteln veranschlagt werden, wird dem Amt für Landes- und Landschaftsplanung durch Aufnahme des Titels in den Kapiteldeckungskreis 21 ermöglicht, gegebenenfalls erforderliche vorbereitende Planungen, Untersuchungen und Wettbewerbe in Auftrag zu geben.

Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Flächenentwicklung Bahnhof Altona (Titel 6610.971.10)

Mit der Drucksache 19/8033 hat der Senat die geplante Entwicklungsmaßnahme „Mitte Altona" erläutert für den Fall, dass die bisherige Funktion des Kopfbahnhofs Altona als Fernbahnhof in der zweiten Hälfte des laufenden Jahrzehnts auf einen neuen Durchgangsbahnhof im Bereich Diebsteich verlagert wird.

Im Zuge der Konkretisierung der Entwicklung des ersten Bauabschnitts hat sich gezeigt, dass die bisher vorgesehene Personalausstattung der beteiligten Fachressorts sowie im Bezirksamt Altona ab 2012 nicht ausreichen wird.

Der Mehrbedarf ist im Wesentlichen durch eine aufwendigere kommunikative Begleitung des Planungsverfahrens begründet. Neben den jetzt in Angriff genommenen

1. und 2. Bauabschnitten südlich der Stresemannstraße sollen nun auch die noch anstehenden Themen Bahnhofsverlagerung und Planfeststellungsverfahren sowie die Entwicklung der ehemaligen Postflächen nördlich der Stresemannstraße dauerhaft von einer qualifizierten Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung flankiert werden.

Insgesamt ist für 2012 eine Aufstockung des Ansatzes um 150 Tsd. Euro auf 1.150 Tsd. Euro sowie der Verpflichtungsermächtigung um 300 Tsd. Euro auf 800 Tsd. Euro erforderlich.

Globale Minderausgabe Winterdienst (Titel 6700.549.01)

Zur Auflösung der globalen Minderausgabe für den Winterdienst werden die Ansätze beim Titel 6700.746.01 ­ Verbesserung des Hochwasserschutzes einschließlich der Binnenentwässerung ­ in den Jahren 2011 von 32.770 Tsd. Euro auf 32.270 Tsd. Euro und in 2012 von 35.520 Tsd. Euro auf 35.020 Tsd. Euro um je 500 Tsd. Euro abgesenkt.

Die aktuellen, validen Kostenermittlungen für das laufende Programm erlauben eine Reduzierung der Ansätze.

Erstattungen an die Stadtreinigung Hamburg u.a. für nicht gebührenpflichtige Leistungen im Rahmen der Sauberkeit der Stadt (Titel 6700.671.01)

Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) nimmt die hoheitlichen Aufgaben der Abfallentsorgung und der Wegereinigung nach Maßgabe des Stadtreinigungsgesetzes (SRG) und des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG) wahr.

Soweit diese Aufgaben nicht durch Gebühren gedeckt werden können, werden ihr die Kosten gemäß § 13 Absatz 3 Satz 1 SRG von der Freien und Hansestadt Hamburg erstattet.

Der Umfang der nicht gebührenpflichtigen Leistungen wurde 2004 in einer Rahmenvereinbarung auf der Basis eines Erstattungsbetrages von rund 23 Mio. Euro festgelegt.

Zu den verabredeten Leistungen gehören

­ die Fahrbahnreinigung (mit Reinigung des fahrbahnbegleitenden Straßenbegleitgrüns),

­ der Papierkorbdienst auf öffentlichen Wegen,

­ die Gehwegreinigung (mit Reinigung des gehwegbegleitenden Randgrüns) und

­ die Beseitigung von wilden Müllablagerungen sowie weitere Sonderdienste.

Auf Grund von Preissteigerungen hat die SRH inzwischen einen Fehlbetrag von rund 2.500 Tsd. Euro beziffert, der zukünftig nur noch teilweise durch Rationalisierungen bzw. Effizienzsteigerungen kompensiert werden kann.

Um eine weitere Reduzierung der real verfügbaren Erstattungsmittel und als Folge spürbare Leistungsverschlechterungen zu vermeiden, soll der Ansatz ab 2011 strukturell um 1.000 Tsd. Euro erhöht werden.

Darüber hinaus strebt der Senat an, gemeinsam mit SRH und den Bezirken (und weiteren Akteuren) ein Konzept zur Verbesserung von Sauberkeit und Stadtbild in allen Quartieren zu erarbeiten. Die Erfahrungen aus dem bereits gestarteten Pilotprojekt zur Verbesserung der Sauberkeit in den Quartieren in Kirchdorf Süd werden dabei einbezogen. Für die konzeptionelle Ausweitung des Leistungsspektrums zur Verbesserung der Sauberkeit und des Stadtbildes soll ein finanzieller Rahmen von zusätzlich rund 1. Tsd. Euro jährlich ab 2012 gesetzt werden.

Der Mehrbedarf erhöht sich damit ab 2012 auf 2.457 Tsd. Euro jährlich.

Erstattungen an die Stadtreinigung Hamburg für den Winterdienst auf Fahrbahnen Titel (6700.671.05)

Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) nimmt die hoheitliche Aufgabe der Wegereinigung nach Maßgabe des Stadtreinigungsgesetzes (SRG) und des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG) wahr.

Die Kosten werden ihr zurzeit in Höhe von 6.947 Tsd. Euro jährlich pauschal gemäß § 13 Absatz 3 Satz 1 SRG von der Freien und Hansestadt Hamburg erstatten. Der Pauschalbetrag war 2009 und insbesondere durch den Extremwinter 2009/2010 nicht auskömmlich und musste in 2010 aus zentral veranschlagten Verstärkungsmitteln aufgestockt werden.

Während die meteorologische Entwicklung nicht prognostiziert werden kann, haben die Erfahrungen mit den strengen Winterphasen im Kalenderjahr 2010 gezeigt, dass insbesondere die Streustoffsicherheit bei den Salzvorräten höhere Kosten für Lagerkapazitäten und Bevorratung von rd. 800 Tsd. Euro verursachen wird. Weitere Bedarfe ergeben sich insbesondere durch Tarif- und Preissteigerungen beim Personal, den Einsatzfahrzeugen und den Streumitteln.

Vorgesehen ist eine begrenzte strukturelle Anhebung des Ansatzes um 1.500 Tsd. Euro auf 8.447 Tsd. Euro ab 2012; der weiterhin erforderlichen Kostendämpfungs- und Effizienzdruck bei der Stadtreinigung Hamburg wird dadurch nicht gemindert.

Erstattungen der Freien und Hansestadt Hamburg an die Stadtreinigung Hamburg (SRH) für den Winterdienst auf Gehwegen und sonstigen Flächen (Titel 6700.671.06)

Das bisherige Winterdienstkonzept des Senats auf der Grundlage des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG) hatte im Extremwinter 2009/2010 verschiedene Schwächen offenbart. Der Bürgerschaft wurde auf Grund ihres Ersuchens, gemeinsam mit den Bezirken die bisherige Praxis beim Winterdienst zu evaluieren und die gewonnenen Erkenntnisse in eine Konzeption für den zukünftigen Winterdienst einfließen zu lassen, Anfang 2011 über das Ergebnis berichtet (Drucksache 19/8471).

Mit der Neukonzeption konnte bereits im vergangenen Winter 2010/2011 eine spürbare Verbesserung gegenüber dem vorherigen Winterdienstkonzept erreicht werden.

Es hat sich allerdings gezeigt, dass die auf Grundlage einer vorläufigen Kostenschätzung der SRH für 2011 bereitgestellten Mittel in Höhe von 2.881 Tsd. Euro nicht auskömmlich sind. Tatsächlich ist im Winter 2010/2011 ein Mehrbedarf von 1.951 Tsd. Euro angefallen, der mit dieser Vorlage für das Haushaltsjahr 2011 eingeworben wird, damit der Ansatz 2011 für den kommenden Winter verfügbar bleibt. Ab 2012 ist vorgesehen, den Winterdienst auf Gehwegen und zusätzlichen Flächen auf Basis einer kostendeckenden Ausstattung in die bestehende Rahmenvereinbarung mit der SRH aufzunehmen. Unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der abgelaufenen ersten Winterdienstsaison im Rahmen der Neukonzeption wird eine strukturelle Aufstockung ab 2012 in Höhe von 1. Tsd. Euro als notwendig angesehen.

Umsetzung Artikelgesetz und EU-Hochwasserrichtlinie (HWRL) sowie Regenwassermanagement (Titel 6700.745.02)

Als wesentlicher Bestandteil eines ganzheitlichen nachhaltigen Konzepts für ein neues Regenwassermanagement wurde das auf drei Jahre befristete Projekt „Regen-InfraStruktur-Anpassung (RISA) initiiert. Das Projekt RISA hat die Erarbeitung eines Strukturplans Regenwasser (Arbeitstitel „Regenwasser 2030") zum Ziel. Dieser Strukturplan soll als Entscheidungsgrundlage dienen, die Leitlinien für einen zukunftsfähigen Umgang mit Regenwasser in Hamburg festzuschreiben.

RISA sichert die bisherigen Erfolge im Gewässer- und Überflutungsschutz durch die Investitionen in das Hamburger Sielnetz ab und leistet einen maßgeblichen Beitrag der Wasserwirtschaft zur Anpassungsstrategie an den Klimawandel.

Auf Grund der nichtvorhersehbaren Komplexität des in 2010 äußerst erfolgreich angelaufenen Projekts werden in 2012 zusätzliche Mittel in Höhe von 400 Tsd. Euro für das Regenwassermanagement benötigt, so dass sich der Ansatz von 1.220 Tsd. Euro auf 1.620 Tsd. Euro erhöht.

Förderung einer modernen, zukunftsweisenden, nachhaltigen Stadtentwicklung (Titel 6800.547.01)

Der Senat verfolgt das Ziel, eine nachhaltige Entwicklung Hamburgs zu stärken und zu fördern. Hierzu soll eine moderne, zukunftsweisende, nachhaltige Stadtentwicklung auf den Weg gebracht werden, die mit klaren Zielen, konkreten Projekten und Vorhaben und sichtbarer Wirkung für den Alltag der Bürgerinnen und Bürger realisiert werden soll.

Ziel ist es, zukunftsweisende Lösungen im Dreiklang von Ökonomie, Ökologie und Sozialem zu finden und Breitenwirkung in der Stadt zu entfalten. Insbesondere gilt es, Beteiligung und Dialog bei zukunftsweisenden Themen voranzubringen, einen Monitor mit Nachhaltigkeitsindikatoren zu entwickeln, Nachhaltigkeit vor Ort in den Bezirken zu stärken, sowie Unternehmen und Wirtschaft einzubinden. Umweltgerechtigkeit soll dabei als Orientierung für eine lebenswerte Stadt dienen.

Diese Zielsetzung soll in einer geänderten Zweckbestimmung des o.g. Titels zum Ausdruck kommen.

Initiative Hamburg lernt Nachhaltigkeit (Titel 6800.684.05):

Die Mittel auf dem o.g. Titel werden für die „Initiative Hamburg lernt Nachhaltigkeit (HLN)" genutzt. Ziel der Initiative ist es, das Thema Nachhaltigkeit in allen Bildungssektoren zu verankern. Insbesondere sollen durch Bildungsmaßnahmen das Nachhaltigkeits-Bewusstsein in der Bevölkerung gestärkt, gute Beispiele für nachhaltiges Handeln entwickelt und die Bildungsakteure vernetzt werden. Die Mittel werden für die Durchführung von Veranstaltungen, Herausgabe von Publikationen und Durchführung von Projekten benötigt. Ein Einzelprojekt der Initiative HLN ist die Ausrichtung der Hamburger Zukunftswochen.

Ausgaben werden anteilig geleistet für die aus den Steuerungs-, Koordinierungs- und Geschäftsstellenfunktionen erwachsenden Aufgaben.

Die Zweckbestimmung des Titels wird in Hinblick auf diese Verwendungen neu gefasst.

Neubau der Nationalparkstation Neuwerk (Titel 6800.720.01) sowie Grundinstandsetzungen an Gebäuden des Naturschutzamtes (Titel 6800.720.04)

Zur flexibleren Aufgabenwahrnehmung sollen die beiden Titel in den Einzelplandeckungskreis 16 für Hochbauinvestitionen aufgenommen werden.

Maßnahmen zur Reduzierung des Wasserverbrauchs in öffentlichen Einrichtungen (Titel 6800.791.10)

Wegen einer vorgesehenen Umstrukturierung der Aufgabenwahrnehmung werden der Ansatz im Haushaltsjahr 2012 von 285 Tsd. Euro sowie die Verpflichtungsermächtigungen für 2011 und 2012 gestrichen.

Für alle Budgetbereiche des Neuen Haushaltswesens werden nach § 15a LHO einheitlich Titel „Ablieferung aus laufender Verwaltungstätigkeit" eingerichtet. Für den Besonderen Budgetbereich Q13 ist dies versehentlich unterblieben und wird hiermit nachgeholt.

Zur Abwicklung der Zuweisung von zentralen Investitionsmitteln aus dem Einzelplan 9.2 an diesen Besonderen Budgetbereich wird weiterhin der Titel 9000.894.04 als Leertitel neu eingerichtet.

Einzelplan 9.2

Veränderte zeitliche Abstufung der Kapitaleinlage bei der Projektierungsgesellschaft Finkenwerder (Titel 9590.831.04 und 9990.371.01) Kapitalbedarfe der Projektierungsgesellschaft Finkenwerder mbH & Co. KG werden, wie der Bürgerschaft mit erläutert wurde, durch Einnahmen aus dem Verkauf von SAGA-Anteilen finanziert. Auf Grund geänderter Finanzierungsbedarfe verschiebt sich ein Teil des bisher für 2012 erwarteten Kapitalbedarfes für die Projektierungsgesellschaft Finkenwerder auf die Folgejahre. Daher kann für 2012 der Titel 9590.831.04 von 24 Mio. Euro um 11 Mio. Euro auf 13 Mio. Euro abgesenkt werden bei gleichzeitiger Ausbringung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 11 Mio. Euro. Die Finanzierung aus dem Verkauf von SAGA-Anteilen (Titel 9990.371.01) wird entsprechend verschoben.

Absenkung der Rückstellung für bezirkliche Sofortmaßnahmen (Titel 9810.971.01)

Nach einer Überprüfung des Bedarfs kann der o.g. Titel für 2011 um 400 Tsd. Euro und für 2012 um 500 Tsd. Euro abgesenkt werden.

Absenkung der Entnahme aus allgemeiner Rücklage (Titel 9990.359.01)

Die unter den Ziffern 2.1 bis 2.8 sowie in den vorstehenden Absätzen dargestellten Veränderungen entlasten den Haushalt per Saldo um 475 Tsd. Euro für das Haushaltsjahr 2011 und um 500 Tsd. Euro für das Haushaltsjahr 2012. In dieser Höhe kann die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage reduziert werden.

3. Änderungen des Entwurfs des Haushaltsbeschlusses

Artikel 5 Nr. 3

Sicherheitsleistungen zur Erleichterung und Absicherung der Kreditaufnahme

Die Projektierungsgesellschaft Finkenwerder mbH & Co. KG beabsichtigt, im Jahr 2012 Kredite in Höhe von 122 Mio. Euro umzuschulden, und benötigt zur Absicherung der Kreditaufnahme eine entsprechende Bürgschaft. Höhe und Zeitpunkt der Umschuldung wurden im Mai 2011 festgelegt. Artikel 5 Nr. 3 des Haushaltsbeschlusses 2011/2012 wird daher um diesen Punkt erweitert.

Artikel 5 Nr. 15

Gewährleistung von Versorgungszusagen für die Hamburger Öffentlichen Bücherhallen und die Rudolf-Ballin-Stiftung e.V.

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat Sicherheitsleistungen für zu passivierende Versorgungsverpflichtungen bei den Hamburger Öffentlichen Bücherhallen (HÖB) und der Rudolf-Ballin-Stiftung übernommen. Diese Gewährleistung gibt der HÖB und der Rudolf-Ballin-Stiftung die Möglichkeit, die gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg bestehenden Ansprüche zu aktivieren und damit die Versorgungsverpflichtungen zu decken.

Die Höhe der zu passivierenden Versorgungsverpflichtungen wird unter anderem beeinflusst durch den Zinssatz, der zur Abzinsung der versicherungsmathematisch ermittelten zukünftigen Versorgungsverpflichtungen verwendet wird.