Erträge aus Geschäftstätigkeit

In der Position „Privatrechtliche Entgelte" werden Entgelte für Forschungs- und ähnliche Aufträge von öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen ausgewiesen. Insbesondere werden hier Erträge aus Auftragsforschung (Aufträge Dritter, welche die staatlichen Hochschulen Hamburgs gegen Entgelt erbringen (wie Forschungs- und Entwicklungsaufträge, Materialuntersuchungen oder Gutachten) dargestellt.

Die Erträge aus Studiengebühren stehen der Hochschule zur Wahrnehmung ihrer Aufgabe in Studium und Lehre zusätzlich zur Verfügung.

Bei den Erträgen aus Zuwendungen und Zuweisungen der Freien und Hansestadt Hamburg handelt es sich um das Regelbudget aus der Produktgruppe 146.10 für Betriebszuweisungen (ehemals 3580.685.01) und Versorgungszuschläge (ehemals 3580.632.91).

Die Position „Erträge aus Transferleistungen" weist gewährte Zuweisungen und Zuschüsse von Dritten auch der öffentlichen Hand, jedoch nicht der Freien und Hansestadt Hamburg (siehe Position 01.), aus. Dabei handelt es sich um die einseitige Übertragung finanzieller Mittel, der keine Gegenleistung im Sinne eines Leistungsaustausches zugrunde liegt. Insbesondere wird Zuwendungsforschung dargestellt.

03. Unter Bestandsveränderungen werden z. B. unfertige Auftragsforschungsprojekte periodengerecht dargestellt.

04. Unter der Position „Sonstige Erträge" werden alle bei den staatlichen Hochschulen Hamburgs anfallenden Erträge, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit anfallen gesammelt, die nicht unter anderen Posten der Ergebnisrechnung subsumiert werden und keine gesondert auszuweisenden außerordentlichen Erträge sind.

05. Aufwendungen aus Geschäftstätigkeit

Der Pakt für Wachstum und Exzellenz gewährleistet den Hochschulen einen jährlichen Inflationsausgleich.

Die Veranschlagung der Aufwendungen aus Geschäftstätigkeit berücksichtigt in soweit einen Kostenstand Ende 2009.

In den Aufwendungen für Material, Energie und bezogene Leistungen (05.a und 05.b) sind Aufwendungen für Bauunterhaltung in Höhe von 432 Tsd. Euro p.a. veranschlagt.

In den Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten sind insbesondere Mieten, Pachten und Leasing enthalten.

06. Personalaufwendungen

Die Veranschlagung im Tarif- und Besoldungsbereich basiert auf dem Stand 2010. Mittel für Besoldungs- und Tarifänderungen sowie für Veränderungen im Bereich der Sozialversicherung in 2011/2012 werden von der Finanzbehörde zentral vorgehalten.

Daneben sind Mittel für das Innovationsbudget nach den Grundsätzen der Drei - Säulenfinanzierung veranschlagt (siehe Vorwort zum EP 3.21). Es beträgt in den Haushaltsjahren 2011 und 2012 jeweils 66 Tsd. Euro.

Das Gesamtbudget für die Professorenbesoldung beträgt voraussichtlich 2.178 Tsd. Euro. Vom Gesamtbudget entfallen für das Jahr 2011 schätzungsweise 172 Tsd. Euro und für das Jahr 2012 schätzungsweise 186 Tsd. Euro auf Leistungsbezüge (Vergaberahmen nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes).

Hochschule für bildende Künste Amtlichen Anzeiger veröffentlichte Durchschnitt.

Im Rahmen der Umsetzung der Föderalismusreform sollen zum 1.4.2011 Regelungen des Bundesbesoldungsgesetzes durch ein neuzufassendes Hamburgisches Besoldungsgesetz ersetzt werden. Hiervon kann auch die vorstehend genannte Vorschrift berührt werden.

In der Veranschlagung sind die Arbeitgeberanteile an den Sozialleistungen in den Positionen 6a und 6b enthalten. Im Ergebnis werden diese dann in Position 6c dargestellt.

Pensionsrückstellungen werden noch nicht berücksichtigt und in Abstimmung mit der Finanzbehörde zu einem späteren Zeitpunkt in den Wirtschaftsplan aufgenommen.

07. Die Position „Aufwendungen aus Transferleistungen" beinhaltet Zuweisungen und Zuschüsse, die die Hochschulen an Dritte vergeben.

08. Mit dieser Position werden die bilanziellen Abschreibungen (AfA) dargestellt.

09. In der Position „Sonstige Aufwendungen" sind Aufwendungen erfasst, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit anfallen, die nicht unter anderen Posten der Ergebnisrechnung subsumiert werden. Insbesondere fallen hierunter die Erstattungen an Dataport für IT-Dienstleistungen und interne Erstattungen nach § 61 LHO. In 2011 und 2012 sind für Interne Erstattungen jeweils Mittel in Höhe von 53 Tsd. Euro veranschlagt.

10. Unter dieser Position wird die Summe aus den Positionen 01. bis 09. ausgewiesen.

11. Dieser Posten beinhaltet Erträge aus Finanzanlagen der Hochschulen.

12. Zu den Erträgen aus Wertpapieren des Anlagevermögens gehören Zinsen, Dividenden und Ausleihungen an Beteiligungsunternehmen.

13. Unter dieser Position werden insbesondere Zinserträge aus Studiengebühren dargestellt.

14. In diesem Posten sind alle Abschreibungen zu zeigen, die auf das Finanzanlagevermögen vorgenommen werden.

15. Diese Position beinhaltet die Zinsaufwendungen.

16. Unter dieser Position wird die Summe aus den Positionen 11. bis 15. ausgewiesen.

17. Unter dieser Position wird die Summe aus den Positionen 10. und 16. ausgewiesen.

18. Außerordentliche Erträge beinhalten Erträge, die aus außergewöhnlichen Ereignissen resultieren.

19. Außerordentliche Aufwendungen sind Aufwendungen, die aus außergewöhnlichen Ereignissen resultieren.

20. Unter dieser Position wird die Summe aus den Positionen 18. bis 19. ausgewiesen.

21. Diese Position umfasst die Ertragsteuern, welche bei den Hochschulen i.d.R. nur im Rahmen von Betrieben gewerblicher Art (BgA) anfallen.

22. Diese Position ist eine Nullposition, da die Position in Abstimmung mit der Finanzbehörde bereits bei den Hochschulen unter den Positionen 01.d und 01.e ausgewiesen werden (Erträge aus Verlustübernahme) bzw. nicht anfallen (Gewinnabführung an den Haushalt).

Unter dieser Position wird die Summe aus den Positionen 17., 20. und 21. des Erfolgsplans ausgewiesen.

Finanzierungsplan

1. Das Ordentliche Ergebnis wird durch Übernahme aus dem Erfolgsplan gebildet. Die Position entspricht der Position 17. des Erfolgsplans.

2. Diese Position umfasst die Ab- und Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens. Unter anderem wird hier die Position 08.a des Erfolgsplans dargestellt.

3. Dieser Posten zeigt die zu den bezuschussten Vermögensgegenständen abschreibungsadäquate Auflösung und erfolgswirksame Vereinnahmung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse. Diese Position entspricht der „Davon"-Position Erträge aus der Auflösung des SoPos für Investitionszuschüsse der Position 04. des Erfolgsplans.

4. In dieser Position werden der Buchgewinn und der Buchverlust aus dem Abgang von Vermögensgegenständen dargestellt.

5. Mit diesem Posten wird die Veränderung der Bilanzpositionen Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen, z. B. Rückstellungen für Altersteilzeit und ausstehenden Urlaub dargestellt.

6. In dieser Position werden die Veränderungen sonstiger Aktiva/Passiva ausgewiesen.

7. Das Außerordentliche Ergebnis wird durch Übernahme aus dem Erfolgsplan gebildet. Die Position entspricht der Position 20. des Erfolgsplans.

8. Die Position entspricht der Position 21. des Erfolgsplans.

9. Diese Position weist Desinvestitionen (z.B. Verkauf oder Verschrottung) von Vermögensgegenständen und Investitionen aus.

Als Investitionen werden Anschaffungen oder Herstellungen von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens ab 60 Euro veranschlagt. Unter anderem werden hier Mittel für die kontinuierliche Erneuerung, Modernisierung und Ergänzung des Bestandes von wissenschaftlichen Geräten ausgewiesen. Weiterhin werden Ausstattungen für Ersteinrichtungen veranschlagt.

Für Investitionen zwischen 60 und 5.000 Euro sind Mittel in Höhe von 144 Tsd. Euro im Regelbudget (ehemals Titel 3580.685.01) veranschlagt.

10. In dieser Position werden die investiv verwendeten Zuschüsse abgebildet.

11. Mit dieser Position werden die Veränderungen von Forderungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen, die der Investitionstätigkeit zuzuordnen sind.

12. Zu dieser Position gehören Einzahlungen ins Eigenkapital oder Auszahlungen an den Gesellschafter.

13. Zu dieser Position gehören die Veränderungen der langfristigen und kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

14. Die Position wird als Nullposition dargestellt. Bei den Hochschulen gibt es keine Gewinnabführungen. Die Position 14.1 (Erträge durch die Verlustübernahme von der FHH) wird bereits mit der Position 1. des Finanzierungsplans bzw. mit den Positionen 01.d und 01.e des Erfolgsplans berücksichtigt.

15. Zu dieser Position gehören die Veränderungen der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der FHH (Kernbilanzierungskreis) aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Aufwendungen und Investitionen ohne die bei der Kasse.Hamburg geführten Geschäftskonten.

In der Position „Finanzmittel am Anfang der Periode" erfolgt der Ausweis des Bankbestandes am Anfang der Periode inkl. der bei der Kasse.Hamburg geführten Geschäftskonten.

Die Position „Finanzmittel am Ende der Periode" stellt den Bankbestand am Ende der Periode inkl. der bei der Kasse.Hamburg geführten Geschäftskonten dar.

Die Position „Nachrichtlicher Ausweis von" beinhaltet den Ausweis der „Zuweisungen und Zuschüsse des Landes Hamburg für laufende Aufwendungen" und „Zuweisungen und Zuschüsse des Landes zur Finanzierung von Investitionen".

Die Betriebsmittel als Zuweisungen und Zuschüssen des Landes Hamburg können auch im Erfolgsplan in den Positionen 01.d und 01.e abgelesen werden. Die Investitionsmittel als Zuweisungen und Zuschüssen des Landes Hamburg können auch im Finanzierungsplan in der Position 9. mit Unterpositionen ermittelt werden. noch Anlage 4.