Kampagne der Universität Hamburg Marketing GmbH

Die Universität Hamburg Marketing GmbH ist ein öffentliches Unternehmen (im folgenden „UHHMG"). Eigentümerin ist zu 100 Prozent die Universität Hamburg, und damit die Stadt Hamburg. Unter dem Projekttitel „Mehr Wissen schafft mehr" führt die UHHMG derzeit eine mediale Kampagne gegen die vermeintlichen Kürzungsabsichten des Senats an den Hochschulen (siehe Drs. 20/1003).

Die eigentlichen Aufgaben der UHHMG bestehen laut eigener Homepage in der Entwicklung eines systematischen Hochschulmarketings, der Öffentlichkeitsarbeit, dem Veranstaltungsmanagement und dem Betreibens einer Stellenbörse für Studierende.

Als öffentliches Unternehmen unterliegt die UHHMG bestimmten Treuepflichten gegenüber ihrem Eigentümer, in diesem Fall also der Stadt Hamburg.

In der genannten Drucksache antwortete der Senat aufgrund von Angaben der Universität Hamburg, dass die Maßnahme „Mehr Wissen schafft mehr" nicht durch verantwortliche Personen oder Gremien der Universität Hamburg ins Leben gerufen worden, sondern eine Maßnahme der UHHMG sei, wobei der Geschäftsführer dieses Unternehmens die entsprechenden Entscheidungen getroffen habe.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen auf Basis der Auskünfte der Universität Hamburg (UHH) wie folgt:

1. Verletzt die UHHMG ihre Treuepflichten gegenüber der Universität Hamburg (und damit der Stadt Hamburg) als Eigentümerin, wenn sie die in Drs. 20/1003 genannten Maßnahmen auf eigene Verantwortung und Kosten durchführt, obwohl der Präsident und die Gremien der Universität nicht eingebunden waren (gerade vor dem Hintergrund, dass Angestellte und Beamte des Öffentlichen Dienstes besondere Treuepflichten gegenüber dem Staat zu respektieren haben)?

Die Hochschulen können zur Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben Unternehmen gründen (§ 3 Absatz 9 HmbHG). Die UHHMG ist ein solches Unternehmen. Ihr Gesellschaftszweck besteht gemäß § 2 des Gesellschaftervertrages in der Durchführung von Maßnahmen, die dem Marketing, der Öffentlichkeitsarbeit sowie der Vermarktung von Werberechten der Universität Hamburg dienen. Der zuständigen Behörde liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die UHHMG diesen Gesellschaftszweck überschritten hat. Im Übrigen besteht keine gesellschaftsrechtliche Ver pflichtung der Geschäftsleitung, einzelne zur Verfolgung des Gesellschaftszwecks durchgeführte Maßnahmen vom Gesellschafter genehmigen zu lassen.

2. Welche Mittel hat die UHHMG aufgewendet, um die in Drs. 20/1003 genannten Maßnahmen zu finanzieren? Welche genauen Kosten sind dabei jeweils entstanden (bitte im Einzelnen spezifizieren)?

Die UHHMG hat 42.000 Euro für die Kampagne aufgewendet. Davon entfallen 25. Euro auf die Sachaufwendungen (zum Großteil für Druck und Plakatierung) und 17.000 Euro für Personalaufwand.

3. Inwieweit erwirtschaftet die UHHMG Überschüsse, und wie hoch waren diese in den vergangenen sechs Jahren jeweils? Liefert die UHHMG ihre Überschüsse an die Universität Hamburg ab?

Die Jahresergebnisse der UHHMG in den letzten sechs Jahren stellen sich wie folgt dar:

Über die Verwendung des jeweiligen Jahresergebnisses entscheidet die Gesellschafterin auf Vorschlag des Aufsichtsrats. Bislang hat die Gesellschafterin entschieden, das jeweilige Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

4. Falls die UHHMG die in Frage 3. genannten Überschüsse abliefert: Inwieweit werden die an die Universität Hamburg abgeführten Überschüsse durch die unter 2. aufgeführten Kosten geschmälert?

Entfällt.

5. Im Bericht des Rechnungshofes aus dem Jahr 2006 heißt es zur UHHMG: „Bis zu den Erhebungen des Rechnungshofs Anfang 2005 hatte sich weder der fünfköpfige Aufsichtsrat konstituiert, noch hatten Gesellschafterversammlungen stattgefunden. Bei der BWG, die lt. Gesellschaftsvertrag im Aufsichtsrat vertreten sein soll, war die Existenz des Unternehmens zwischenzeitlich in Vergessenheit geraten. Mehr als zwei Jahre lang haben die Gesellschaftsorgane somit in mannigfacher Weise gegen satzungsrechtliche Bestimmungen verstoßen. Neben anderen Verstößen lagen bei diesem Unternehmen keine ordnungsgemäßen Beschlüsse zur Feststellung der Jahresabschlüsse, zur Entlastung des Geschäftsführers, zur Wahl des Abschlussprüfers sowie zur Aufstellung jährlicher Wirtschaftspläne vor. Eine von der UHHMG eingegangene Beteiligung von 25 % an einer Tochtergesellschaft hätte der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurft. Auch die UHHMG wurde bisher in nicht unerheblicher Höhe aus Mitteln der Universität subventioniert. Eine 2002 aufgrund eines Kooperationsvertrags bewilligte und ab Januar 2005

rückzahlbare Anschubfinanzierung in Höhe von 125.000 Euro hat sich durch laufende Übernahmen von Personalkosten der Gesellschaft bis Ende 2004 faktisch auf mindestens 238.000 Euro erhöht. Bis zum Abschluss der Erhebungen war die Rückzahlung der Beträge noch nicht näher geregelt. Zudem sind nach Übergang der Vermietung von Räumen auf die GmbH Einnahmen von bis zu 100.000 Euro jährlich nicht mehr dem Wirtschaftsplan der Universität, sondern der GmbH zugeflossen (allenfalls teilkompensiert durch geringere Personalkosten in der Universitätsverwaltung für Raumvergaben)."

a) Verstößt das Unternehmen immer noch in mannigfacher Weise gegen satzungsrechtliche Bestimmungen?

Nein.

b) Werden mittlerweile ordnungsgemäße Beschlüsse zur Feststellung der Jahresabschlüsse, zur Entlastung des Geschäftsführers, zur Wahl des Abschlussprüfers sowie zur Aufstellung jährlicher Wirtschaftspläne gefasst?

c) Wird der Aufsichtsrat mittlerweile ordnungsgemäß beteiligt?

Ja.

d) Wer sind die aktuellen Mitglieder des Aufsichtsrates? Bitte Namen und Funktionen aller Aufsichtsratsmitglieder nennen.

Dr. Katrin Vernau, Kanzlerin der UHH, Vorsitzende Kai-Uwe Hübner-Dahrendorf, Behörde für Wissenschaft und Forschung, Leitungsteam Dr. Henning Thiem, tesa Societas Europaea (SE) Katrin Greve, Leiterin der Abteilung 2 der UHH

e) Wird dieses Unternehmen durch die Universität Hamburg immer noch subventioniert?

Nein.

Falls ja, wie hoch sind die einzelnen Zuwendungen und aus welchen Titeln des Wirtschaftsplanes der Universität werden diese finanziert?

Entfällt.

f) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat die UHHMG auf wie vielen Stellen, und welche Aufgaben haben diese jeweils?

Die UHHMG hat derzeit (01.09.2011) 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Namen und Funktionen sind auf der Internetseite www.marketing.uni-hamburg.de einsehbar.

g) Auf welchen Betrag belaufen sich die jährlichen Personalkosten der UHHMG? Welcher Betrag davon entfällt auf das Entgelt der Geschäftsführung?

Die jährlichen Personalkosten der UHHMG beliefen sich 2009 auf 1.170.000 Euro und auf 1.168.000 Euro in 2010.

Aus Datenschutzgründen kann eine individuelle Personalkostenaufteilung nicht vorgenommen werden.