Effektivität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek stellt für die Bevölkerung des Gerichtsbezirks die Eingangsinstanz für die überwiegende Zahl der Gerichtsverfahren dar. Eine zentrale Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger zur Inanspruchnahme der vielfältigen gerichtlichen Serviceleistungen gibt es im Gerichtsbezirk Wandsbek im Gegensatz zu allen anderen Stadtteilgerichten in Hamburg nicht. Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek ist in drei Standorte aufgeteilt:

­ den Hauptstandort in der Schädlerstraße 28,

­ das Familiengericht in der Schloßstraße 12 sowie in der Schädlerstraße 28,

­ das Betreuungsgericht in der Schloßstraße 8e.

Diese räumliche Aufteilung des Amtsgerichts Hamburg Wandsbek vermindert die Bürgerfreundlichkeit und bringt erhebliche Einschränkungen in der Rechtsgewährung mit sich.

Für Anträge, die thematisch und organisatorisch mehrere Abteilungen betreffen, müssen Rechtsuchende den mindestens 10minütigen Fußweg zwischen den Standorten in Kauf nehmen. Dieses stellt eine besondere Unzulänglichkeit für in der Mobilität eingeschränkte Bürgerinnen und Bürger dar. Parteien und Zeugen, die bei Erhalt der Ladung nicht darauf achten, an welchen Standort des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek sie geladen sind, finden sich oftmals an falscher Gerichtsstelle ein und versäumen ihren Termin. Dies trifft umso mehr zu, seitdem das Familiengericht des Amtsgerichts HamburgWandsbek seinerseits an zwei verschiedenen Standorten untergebracht ist.

Mit dem Versäumen eines Gerichtstermins sind einschneidende belastende Rechtsfolgen verbunden. Es drohen ­ je nach Verfahrensart und Beteiligung ­ z. B. Versäumnisurteil, Strafbefehl oder Ordnungsgeld, wenn es den Betroffenen nicht gelingt, ihren Irrtum rechtzeitig mitzuteilen. Darüber hinaus führt das Ausbleiben eines Verfahrensbeteiligten stets zu Effektivitätsverlust durch Verfahrensverzögerung, Mehraufwand und zusätzlichen Kosten.

Die Aufteilung des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek verursacht Reibungsverluste im Arbeitsalltag und erfordert einen für die Größe des Gerichts überproportional hohen Aufwand an Organisation und Dienstaufsicht. Im Einzelnen:

­ sie verursacht Mehraufwand beim Akten- und Posttransport,

­ sie vermindert die Effektivität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auf Grund von Mischpensen in unterschiedlichen Gebäuden des Gerichts arbeiten,

­ sie schränkt die ­ in einem Gericht mittlerer Größe ungemein wichtige ­ Flexibilität der Geschäftsverteilung ein, um die vorgenannten Effektivitätsverluste weitestgehend zu vermeiden,

­ sie erschwert Vertretungsregelungen und die Kompensation unterschiedlichen Arbeitsanfalls im Servicebereich durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines anderen Rechtsgebiets,

­ sie führt zu einer Vergeudung von Ressourcen durch doppelte räumliche und technische Ausstattung von Arbeitsplätzen,

­ sie vermindert die Kommunikation zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und die Identifikation derer mit dem gesamten Amtsgericht Hamburg-Wandsbek.

Darüber hinaus ist die räumliche Kapazität an allen Standorten des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek ausgeschöpft. Das 1907 errichtete Hauptgebäude war ursprünglich für vier Richter vorgesehen. In den Jahren 1960 und 1970/1971 wurden Anbauten errichtet, weil der räumliche Zuschnitt des historischen Hauptgebäudes für die wachsenden Aufgaben nicht mehr ausreichte. 1980 wurden für das neu eingerichtete Familiengericht zusätzliche Räumlichkeiten angemietet. Ende 2003 kamen die Räumlichkeiten des Betreuungsgerichts hinzu.

In den vergangenen zehn Jahren ist der Geschäftsanfall beim Amtsgericht Hamburg-Wandsbek deutlich gestiegen, wie nachstehende Übersicht zeigt:

Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek ist für einen Gerichtsbezirk, der neben Wandsbek die Ortsteile Rahlstedt, Tonndorf, Jenfeld, Marienthal und Eilbek umfasst, mit einer wachsenden Einwohnerzahl von rund 190.000 in den Jahren 2008/2009 zuständig. 24 Richterinnen und Richter, 19 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger und 80 weitere Angestellte, Beamtinnen und Beamte arbeiten im Amtsgericht HamburgWandsbek.

Das Familiengericht ist mangels Erweiterungsmöglichkeit der dortigen Räumlichkeiten nicht mehr geschlossen in der Schloßstraße 12 untergebracht. Darüber hinaus fehlen ausreichende Saalkapazitäten einschl. Beratungszimmer (160 m²) sowie Wartebereiche (50 m²) für Straf- und Familiensachen, geeignete Räumlichkeiten für die Zeugenbetreuung (30 m²), die Staatsanwaltschaften (20 m²) und die Gerichtsvollzieherverteilerstelle (30 m²). Im Bereich der Geschäftsstellen besteht zusätzlicher Raumbedarf von rund 150 m², für die Rechtsanwender sind es 60 m².

Schließlich sind auch die Archivflächen des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek belegt. So nimmt insbesondere die Lagerung der dauerhaft zu archivierenden Grundakten bereits 1.833,5 laufende Regalmeter in Anspruch, die große, teilweise als Büroraum nutzbare Flächen blockieren. Bei einem jährlichen Zuwachs an Grundakten von durchschnittlich 40 laufenden Regalmetern, sind die Grenzen der noch bestehenden Kapazität von eben 40 freien Regalmetern in Kürze vollkommen ausgereizt.

II. Lösung

Um dieser Situation zu begegnen, soll das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek an seinem historischen Standort in der Schädlerstraße unter Anmietung der ehemaligen Jugendarrestanstalt und eines Neubaus zusammengeführt werden. Durch die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle im Gerichtsbezirk soll das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek seine Aufgaben als bürgerfreundliches Stadtteilgericht besser und effizienter ausfüllen. Damit soll eine Verbesserung der Serviceleistungen für die Bevölkerung erreicht werden. Weiteres Ziel ist die Steigerung der Effektivität der Arbeitsabläufe durch kurze Wege und erleichterte Kommunikation zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Darüber hinaus soll die am Hauptstandort und Familiengericht herrschende Raumnot beseitigt werden.

Schließlich gewährleistet das Konzept die weitere Nutzung der beiden denkmalgeschützten Gebäude des historischen Hauptgebäudes und der Jugendarrestanstalt.

Die Pläne der Nutzung der ehemaligen Jugendarrestanstalt zur Erweiterung des Hauptstandorts des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek und Beseitigung der Raumnot reichen zurück bis ins Jahr 1989. Die privaten Investoren Hürbe und Müller haben das Grundstück der ehemaligen Jugendarrestanstalt mit notariellem Kaufvertrag vom 3. Februar 2011 von der Freien und Hansestadt Hamburg erworben.

Die Investoren beabsichtigen, die ehemalige Jugendarrestanstalt (Schloßstraße 113) denkmalgerecht zu sanieren und in ein Bürogebäude umzuwandeln. Darüber hinaus ist vorgesehen einen Neubau auf den rückwärtigen Grundstücken Schloßstraße 113/Schädlerstraße 28 zu errichten, der mit den Bestandsgebäuden Schädlerstraße 28 und Schloßstraße 113 verbunden werden soll, so dass ein einheitlich nutzbarer Gebäudekomplex entsteht.

Dieser hat eine Gesamtmietfläche von 6.659 m² und wird geplant für insgesamt 123 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Da die Bestandsgebäude des Amtsgerichts HamburgWandsbek nicht im Eigentum der Investoren, sondern der DIC Hamburg Objekt 3 GmbH („DIC") stehen, soll die Laufzeit des Mietvertrages über die Bestandsgebäude mit der Laufzeit des Mietvertrags über die Neuen Gebäudeteile harmonisiert werden.

Im Gegenzug werden die Miet-Räumlichkeiten des Familiengerichts in der Schloßstraße 12 (Nutzfläche: 526,2 m²) und des Betreuungsgerichts in der Schloßstraße 8e (Nutzfläche 416,85 m²) aufgegeben.

Die Bezirksversammlung Wandsbek hat sich in ihrer Sitzung am 25. August 2011 mit der räumlichen Zusammenführung des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek an einem Standort befasst. Sie hat von den Überlegungen der Behörde Kenntnis genommen.

Den laufenden Mehrkosten in Höhe von 162.990 Euro p.a. stehen zu realisierende jährliche Minderkosten von ca. 132. Euro p.a. gegenüber, so dass mit tatsächlichen jährlichen Mehrkosten von rund 31.000 Euro zu rechnen ist.

Die Minderkosten ergeben sich auf Grund von Verbesserungen in der Ablauforganisation. Durch die Reduzierung der Zahl der Aktentransporte kann die Zahl der eingesetzten Wachtmeister um zwei Stellen der Besoldungsgruppe A 4 bzw. A 5 reduziert werden. Die räumliche Zusammenführung des gesamten Gerichts ermöglicht weitere Rationalisierungen bei den Geschäftsstellen des Familien- und Betreuungsbereichs im Umfang von 0,5 Stelle Einheitssachbearbeitung Besoldungsgruppe A 8. Unter Berücksichtigung des Verwaltungsgemeinkostenzuschlages sowie der Arbeitsplatzpauschalen ergeben sich Minderkosten von 132.000 Euro.

Die Finanzierung der nicht gedeckten Gebäudekosten sowie der einmaligen Kosten erfolgt im Rahmen des verfügbaren Regelbudgets des Einzelplans 2. Die Auswirkungen auf die Wirtschaftspläne werden im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplan-Entwurfs 2013 dargestellt.

Für den Abschluss des Mietvertrages mit einer Laufzeit von 15 Jahren ist die Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von drei Jahresmieten erforderlich.