TransPersonen sind auf eine kompetente Beratung angewiesen

Die Angestellten unterliegen einer Weiterbildungsverpflichtung. Die Qualitätssicherung findet vor Ort durch Sensibilisierung der Mitarbeitenden durch die Leitungskräfte, sowohl zum TSG, als auch zum Bereich Lebenspartnerschaften statt.

10. TransPersonen sind auf eine kompetente Beratung angewiesen. Zudem erfordert diese Beratung ein hohes Maß an Kompetenz seitens der Berater/-innen.

a. Inwiefern liegen bei der Öffentlichen Rechtsberatung (ÖRA) Fachkompetenzen bezüglich des TSG und anderer relevanter Rechtsgebiete (zum Beispiel Krankenversicherungsrecht) vor?

In der ÖRA liegt die juristische Fachkompetenz bezüglich des TSG und anderer relevanter Rechtsgebiete vor. Neben dem Krankenversicherungsrecht kommt eine Beratung insbesondere im Öffentlichen Recht und im Sozialversicherungsrecht, aber auch zu familien-, miet- oder arbeitsrechtlichen Fragen in Betracht.

b. Welche Qualifikationen und Weiter-/Fortbildungen sind innerhalb welcher ÖRA-Stellen vorhanden, die sie explizit zur Beratung von TransPersonen auszeichnen? Falls solche Kompetenzen nicht vorliegen, besteht die Möglichkeit, transsexuellen Menschen einen Beratungsgutschein für eine/-n Fachanwalt/Fachanwältin auszustellen?

Wenn ja, wie oft ist dieses in den letzten fünf Jahren geschehen?

Falls nein, warum nicht? Bewertet der Senat in diesem Fall den fehlenden Zugang zu Beratung als Diskriminierung?

Eine ÖRA-interne Fortbildung speziell zum TSG gibt es nicht. In Hamburg erfolgt die Rechtsberatung von Menschen mit geringem Einkommen auf der Grundlage des Gesetzes über die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA-Gesetz) durch die ÖRA und nicht durch die Ausstellung von Beratungsgutscheinen für anwaltliche Beratung nach dem Beratungshilfegesetz. Es gibt daher keine rechtliche Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein auszustellen. Eine kompetente Rechtsberatung von TransPersonen ist in den relevanten Rechtsgebieten sichergestellt.

11. Wie oft, mit welcher Teilnehmer-/-innenzahl aus welchen Bezirken finden Schulungen über das TSG für Beschäftigte bei der Polizei statt? Wie viele davon fanden seit Januar 2011 statt? Unterliegen die Polizeibeamten der Verpflichtung der Weiterbildung? Wie wird ansonsten sichergestellt, dass der Umgang mit TransPersonen kompetent und sensibilisiert vonstattengeht? Existieren besondere Ansprechpartner/-innen für transphobe Gewalterfahrungen (ähnlich wie es sie für homosexuelle Menschen gibt)? Wie, in welchen Sprachen und wo werden diese bekannt gemacht?

Spezielle Schulungen über das Transsexuellengesetz (TSG) gibt es für Bedienstete der Polizei nicht. Die polizeilichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Opfer homophober Gewalt können auch von Opfern transphober Gewalt in Anspruch genommen werden. Diese sogenannten Ansprechpartner bei Gewalt gegen Schwule und Lesben werden in einem Faltblatt der Polizei beworben. Darin findet sich ebenfalls der Hinweis auf Hilfs- und Beratungseinrichtungen. Der Flyer wird bedarfsorientiert an Polizeikommissariaten und einschlägigen Beratungsstellen bereitgehalten.

Außerdem ist der Flyer auch online im Internet-Auftritt der Polizei (www.hamburg.de/opferschutz-np/) geschaltet.

12. Welche Form der Datenerhebung existiert bezüglich transphober „Hate Crimes"? Falls solche Daten weiterhin nicht erhoben werden (siehe Drs. 19/6829), ist hier an eine Veränderung gedacht?

Wenn ja, bis wann, wenn nein, warum nicht?

Zu der statistischen Erfassung von Hasskriminalität siehe Drs. 19/6829. Für eine Ergänzung oder weiterführende Untergliederung, speziell bezogen auf transphobe Gewalt, wird hinsichtlich der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung derzeit keine Notwendigkeit gesehen.

13. Existieren besondere Konzepte der Unterbringung für TransPersonen in den unterschiedlichen Stadien ihrer Transition beispielsweise im Falle von Beziehungsgewalt?

Nein.

Wenn ja, welche und welche Zufluchtsstätten sind dabei vorgesehen?

Entfällt.

14. Welchen Bewertungskriterien sind TransPersonen im Rahmen von Einstellungsverfahren und Aufstiegsmöglichkeiten bei der Polizei unterworfen? Findet eine Bewertung nach dem Herkunfts- oder nach dem Zielgeschlecht statt? Wird eine Übergangszeit eingeräumt, sodass zum Beispiel eine Frau-zu-Mann-Transsexuelle in Fitnesstests nicht umgehend den männlichen Anforderungen gerecht werden muss?

Bei der Polizei liegen bisher keine Erfahrungen mit Bewerbungen von TransPersonen vor. Im Übrigen richten sich die Aufstiegsmöglichkeiten nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

15. Wie oft, mit welcher Teilnehmer-/-innenzahl aus welchen Bezirken finden Schulungen über das Thema Transident/Transsexualität/Transgender für Beschäftigte der Jugendämter statt? Unterliegen die Mitarbeiter/-innen der Verpflichtung der Weiterbildung? Existieren weitere Instrumente der Qualitätssicherung?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

Das Sozialpädagogische Fortbildungszentrum (SPFZ) bietet keine regelmäßigen Fortbildungen zum Themenbereich „Transident/Transsexualität/Transgender" für Beschäftigte der Jugendämter an. Ein solches Angebot wurde bisher von dort nicht abgerufen. Fort- oder Weiterbildungsverpflichtungen können nur von den Anstellungsträgern der pädagogischen Fachkräfte ausgesprochen werden, in der Regel ist die Teilnahme an Fortbildungsangeboten freiwillig.

Im Übrigen siehe Drs. 20/55.

16. Stellt eine transidentäre/transsexuelle/transgender Identität einen Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Adoption dar?

Wenn ja, warum, wenn nein, wie oft wurde in den letzten zehn Jahren ein Kind durch eine TransPerson adoptiert? Handelte es sich dabei um eine Stiefkindadoption? Werden TransPersonen bei der Suche nach Pflege- oder Adoptionseltern für ein transidentäres/transsexuelles/transgender Kind besonders berücksichtigt?

Nein. Unabhängig davon hat die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA) bisher weder Adoptionsvermittlungen durchgeführt noch liegen Anträge vor, in denen bekannt ist, dass einer der (potenziellen) Annehmenden dem Kreis der TransPersonen zugehörig ist. Es sind der GZA auch keine zu vermittelnden Kinder mit einer transidentitären/transsexuellen/transgender Identität gemeldet worden.

17. Existieren Arbeitsplätze in Hamburger Einrichtungen oder Behörden, die eine geschlechtsspezifische Arbeitskleidung vorschreiben?

Wenn ja, sind diese Vorschriften bei TransPersonen gleichermaßen anzuwenden? Liegt die Definition des eigenen Geschlechtes bei den Betroffenen oder orientiert sie sich am Personalausweis?

Das Personalamt gibt die „Rahmenrichtlinien über die Gewährung von Dienst- und Schutzkleidung" heraus. Die Rahmenvorschrift regelt die Abwicklung der Vergabe von Dienst- und Schutzkleidung insbesondere bezüglich der Aspekte der Beschaffung und der Bewirtschaftung. Die Rahmenvorschrift enthält keine Vorschriften, die eine geschlechtsspezifische Dienst- oder Schutzkleidung vorschreiben. Art und Umfang der zu beschaffenden Dienst- und Schutzkleidung regeln die zuständigen Beschäftigungsbehörden in eigener Verantwortung.

Für die Musiker und Musikerinnen des Landesbetriebs Philharmonisches Staatsorchester gibt es nach dem geltenden Tarifvertrag für Mitglieder von Kulturorchestern eine Regelung, wie eine Kleidung getrennt nach Musikerinnen und Musikern bei Aufführungen auszusehen hat. Die Definition des eigenen Geschlechtes liegt bei den Personen selbst.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Landesbetrieb Rathaus-Service werden im Ratsdiener- und Dielenbereich mit Uniformen (Jacke und Hose) ausgestattet. Diese Uniformen sind Maßanfertigungen.

Für die uniformierten Bediensteten der Polizei werden grundsätzlich Uniformteile in männlichen und weiblichen Konfektionsgrößen vorgehalten. Wenn es die körperlichen Voraussetzungen der/des Einzelnen geboten erscheinen lassen, ist es auch möglich, Uniformteile gemäß Konfektionsgröße des jeweils anderen Geschlechts zu bestellen.

Aus diesem Grunde gibt es für die Polizei keinen gesonderten Regelungsbedarf im Sinne der Fragestellung. Auch der Nachweis des Geschlechts ist nicht notwendig für die Beschaffung der Uniformteile.

Im Einsatzdienst der Feuerwehr wird eine einheitliche, geschlechtsneutrale Schutzkleidung getragen.

18. Stellt Transidentität/Transsexualität/Transgender bei der Eignungsprüfung zur Verbeamtung einen Hinderungsgrund dar?

Nein.

Wenn ja, auf welcher Gesetzesgrundlage, wenn nein, wie viele TransPersonen sind in den letzten zehn Jahren verbeamtet worden?

Da im Einstellungsverfahren lediglich das im Zeitpunkt der Berufung in das Beamtenverhältnis maßgebende Geschlecht der Bewerberinnen und Bewerber erfasst wird, liegen dem Senat keine Erkenntnisse darüber vor, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang in den letzten zehn Jahren TransPersonen in das Beamtenverhältnis berufen wurden.

19. Gibt es Tarifverträge oder auch Sozialpläne/Interessensausgleiche/Betriebsvereinbarungen, die die Situation von TransPersonen berücksichtigen? Gibt es spezielle Regelungen mit Personalräten der Freien und Hansestadt Hamburg?

Wenn ja, bitte aufführen.

Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes enthalten keine speziellen Regelungen, die die Situation von TransPersonen berücksichtigen. Sozialpläne/Interessenausgleiche/Dienstvereinbarungen mit den Personalräten der Freien und Hansestadt Hamburg, die die Situation von TransPersonen besonders berücksichtigen, sind dem Personalamt nicht bekannt.

Bildung /Ausbildung 20. Finden die besonderen Lebenslagen (andere Körperlichkeiten, Auseinandersetzung mit Geschlechtsidentität et cetera) und Rechtslagen Eingang in die Ausbildungscurricula und Studiengänge von Lehr-, Gesundheits- und sozialen Berufen?

Wenn ja, wie, unter welchem Titel, zu welchem Ausbildungszeitpunkt, als Wahl- oder Pflichtfach?

Falls nein, warum nicht?