Der Tansania-Park verkommt!

Der Tansania-Park am Rande der ehemaligen Lettow-Vorbeck-Kaserne verkommt seit geraumer Zeit. Dem Kulturkreis Jenfeld e.V. sind offenbar 2003 die Pflege und das Nutzungsrecht übertragen worden. Aus Sicherheitsgründen kann der Park mit seinem Ehrenmal und den beiden Askari-Reliefs kaum mehr betreten werden. Die angelegten Wege sind wegen Pflanzenüberwucherungen nicht mehr zu erkennen, das Denkmal müsste gereinigt werden, die geplante Ausstellung in einem kleinen Pavillon ist bisher nie aufgestellt worden. Der Tansania-Park sollte an die Kolonialzeit und den Feldzug der deutschen Kolonialtruppen unter General Paul von Lettow-Vorbeck während des ersten Weltkrieges in Deutsch-Ostafrika (heute Tansania), bei dem über eine halbe Million Menschen starben, erinnern. Zurzeit besucht eine Bürgerschaftsdelegation Daressalam, um die neue Städtepartnerschaft mit Hamburg zu pflegen und weiterzuentwickeln. Der nächste Gegenbesuch aus Tansania kann an die Gedenkstätte nicht mehr geführt werden. Nach all den vielversprechenden Kontakten mit Tansania und der Hamburger Partnerstadt Daressalam wäre dies mehr als peinlich.

Wir fragen daher den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Bezirksamtes Wandsbek und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock, Nebenstelle Pinneberg wie folgt:

1. Wann wurde der Nutzungsvertrag zwischen welchen Vertragspartnern unterzeichnet?

Für die Fläche existiert kein Nutzungsvertrag.

Für die sogenannten Askari-Reliefs besteht daneben ein gesonderter Überlassungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland -Bundesfinanzverwaltung-, vertreten durch das Bundesvermögensamt Pinneberg (heute: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock, Nebenstelle Pinneberg), und dem Kulturkreis Jenfeld vom 5. Dezember 2001 beziehungsweise 5. Februar 2002.

2. Wenn zum Zeitpunkt der Großen Anfrage der GAL-Fraktion Wandsbek vom 16.6.2003 der Nutzungsvertrag noch nicht unterzeichnet war und das Relief für zehn Jahre bis zum 30.11.2011 überlassen wird, warum endet dann die Zeit der Überlassung nicht erst 2013 oder später?

Die Nutzung der sogenannten Askari-Reliefs ist im vorbezeichneten Überlassungsvertrag unabhängig von der Nutzung der Fläche geregelt und auf den 30. November 2011 befristet mit einer Verlängerungsoption für den Kulturkreis Jenfeld.

3. In der Großen Anfrage der SPD-Fraktion Wandsbek vom 1.4.2003 (Vorlagen-Nr. 16/1157) wird auf die Frage nach der Übernahme der Betriebskosten und des Betreibers des Tansania-Parks von der Verwaltung geantwortet, dass dies der Kulturkreis Jenfeld e.V. übernähme.

Aufgrund welcher vertraglichen Grundlage konnte diese Aussage getroffen werden?

Die Aussage bezog sich auf eine Regelung hinsichtlich der sogenannten AskariReliefs im vorbezeichneten Überlassungsvertrag.

4. Ist der Verwaltung heute mehr über die Mitgliederstruktur/Mitgliederzahl des Trägers bekannt als 2003?

Wenn ja, bitte genaue Angaben.

Wenn nein, warum hat sich die Verwaltung immer noch kein Bild über die Fähigkeit des Trägers zur Erledigung der Aufgaben gemacht?

Das zuständige Bezirksamt ist weder für die Fläche noch für die Ausstellungsgegenstände Vertragspartner, sodass für das Bezirksamt keine Veranlassung zur Prüfung der Fähigkeit des Trägers bestand. Der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock, Nebenstelle Pinneberg liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

5. Will der Kulturkreis Jenfeld e.V. die Trägerschaft verlängern?

Wenn nein: warum nicht?

Nein. Der Kulturkreis hat in zwei Schreiben vom Juli 2011 mitgeteilt, dass der Verein beabsichtigt, die Betreuung des Tansania-Parks und der Askari-Reliefs aufzugeben und dass sich die sich Mitglieder nicht mehr in der Lage sehen, die Arbeit zu leisten.

6. Welche Verpflichtungen ist der Träger im Nutzungsvertrag eingegangen?

Siehe Antwort zu 1. Im Übrigen hat sich der Verein im Überlassungsvertrag für die sogenannten Askari-Reliefs verpflichtet, die Denkmalgruppe so aufzustellen, dass sie der Öffentlichkeit zugänglich ist und vor Vandalismus geschützt ist. Weiterhin trägt er sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Leihgabe entstehen, insbesondere Lagerungs-, Transport-, Aufbau-, Instandhaltungs- und Restaurierungskosten sowie Kosten des Abbaus und des Abtransportes.

a. Wurden diese Verpflichtungen eingehalten beziehungsweise gegebenenfalls welche wurden nicht eingehalten? Wie wurde die Einhaltung der Verpflichtungen überprüft?

Das zuständige Bezirksamt ist nicht Vertragspartner des Überlassungsvertrages, es hat daher keine gesicherten Erkenntnisse, ob und gegebenenfalls wie die Vertragspflichten eingehalten beziehungsweise überwacht wurden. Die zuständige Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock, Nebenstelle Schwerin, war für eine Auskunft in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht erreichbar.

7. Welche Rechte hat der Träger im Nutzungsvertrag erhalten?

Siehe Antwort zu 1. Im Übrigen hat der Verein im Überlassungsvertrag für die sogenannten Askari-Reliefs das Recht der unentgeltlichen Überlassung bis zum 30. November 2011 als Leihgabe erhalten.

8. Was soll mit dem Relief nach dem 30.11.2011 passieren?

9. Wer übernimmt die nach dem 30.11.2011 anfallenden Kosten zur Pflege des Grundstücks und der Reliefs?

10. Wird über eine Einlagerung oder Entsorgung der Reliefs nachgedacht?

Wenn ja, wo soll gegebenenfalls eingelagert oder wie gegebenenfalls entsorgt werden?

Dem zuständigen Bezirksamt liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

11. Stellt die neue Denkmalschutzdrucksache die Reliefs unter Denkmalschutz?

Die zuständige Behörde erarbeitet zurzeit eine Drucksache zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes.

Die Arbeiten daran sind noch nicht abgeschlossen.

12. Gibt es Gespräche mit staatlichen Organen Tansanias über die Einbindung bei einer zukünftigen Nutzung der Reliefs und eine mögliche Einbeziehung bei der Gestaltung zum Beispiel eines postkolonialen Geschichts-(Kultur-)gartens.

Wenn ja: wie ist der Stand der Gespräche?

Wenn nein, warum gibt es keine Gespräche? Sind solche Gespräche im Rahmen der Städtepartnerschaft beabsichtigt?

Nein. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit bislang nicht befasst.