Gleichstellung

Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen

Im Hamburgischen Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG) vom 11. Mai 2010 wird in § 7 eine Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen gemäß § 16 Absatz 2 BNatSchG ermöglicht. Der Senat darf danach durch Erlass einer Rechtsverordnung das Nähere zur Bevorratung von vorgezogenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mittels Ökokonten regeln, insbesondere die Erfassung, Bewertung oder Buchung vorgezogener Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Ökokonten, deren Genehmigungsbedürftigkeit und Handelbarkeit sowie den Übergang der Verantwortung nach § 15 Absatz 4 BNatSchG auf Dritte, die vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchführen.

Darüber hinaus gibt es Bestrebungen einzelner Bundesländer und der Bundesregierung, eine Gleichstellung von Ersatzzahlungen (Ersatzgeld) mit der Kompensation durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen im BNatSchG zu ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Sind die Vorbereitungen zum Erlass einer entsprechenden Verordnung in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt abgeschlossen?

Falls ja: Wann ist mit einer Veröffentlichung zu rechnen und welche wesentlichen Regelungen wird diese Verordnung umfassen?

Falls nein: Was sind die wesentlichen Gründe hierfür und steht der Senat trotzdem weiterhin zur Einführung eines Ökokontos?

Nein. Zu dem Entwurf einer Verordnung nebst Begründung waren nach § 63 Absatz 2 Nummer 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie § 23 Nummer 3 Hamburgisches Bundesnaturschutzausführungsgesetz (HmbBNatSchAG) zunächst die anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie die Handelskammer, die Handwerkskammer und die Landwirtschaftskammer anzuhören. Nach Abschluss der Anhörung und deren Auswertung wurde der Entwurf von der zuständigen Behörde überarbeitet und wird gegenwärtig abgestimmt, bevor er dem Senat vorgelegt wird.

2. Wie steht der Senat zu den Bestrebungen, im BNatSchG eine Gleichstellung von Ersatzzahlungen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu ermöglichen?

Der Senat hat sich hiermit bislang nicht befasst.