SV Polizei Hamburg von 1920

Die Sportanlage Sternschanze wird regelmäßig für die Durchführung von Polizeidienstsport genutzt. Über die ­ soweit festgestellt ­ seit 2001 existierende Telefonverbindung wird die Erreichbarkeit der Beamten während des Dienstsports gesichert. Die Polizei kommt für die Telefonanschlusskosten sowie die der Telefonate auf.

12. Ist es richtig, dass Mitglieder der „SV Polizei Hamburg von 1920" mit Dienstfahrzeugen der Polizei Hamburg ­ beispielsweise zum Sportplatz im Schanzenpark ­ fahren?

Wenn ja, wie häufig wurden aufgrund welcher Sachverhalte seit 2001 wie viele Dienstfahrzeuge der Polizei pro Jahr genutzt? Wie viele Kilometer sind dabei mit den Dienstfahrzeugen seit 2001 gefahren worden und welche Kosten sind durch die Nutzung der Dienstfahrzeuge insgesamt entstanden? Wurden diese Kosten von der „SV Polizei Hamburg von 1920" erstattet?

Wenn ja, wann und in welcher Höhe?

Entsprechende Fahrten außerhalb der Ausübung des Dienstsports sind der Behörde nicht bekannt.

13. Auf welchen Anlagen trainieren die Sportschützen des „SV Polizei von 1920"? Welche Gebühren werden dafür pro Jahr erhoben? Ist es richtig, dass sich das „Budocentrum" auf dem städtischen Gelände der Landespolizeischule befindet? Welche Eigentumsverhältnisse beziehungsweise Miet- oder Pachtverhältnisse bestehen für das „Budocentrum"? Welche Miete, Pacht beziehungsweise Nutzungsgebühr zahlt der „SV Polizei von 1920" für welche Flächen (Quadratmeter) für die Nutzung des „Budocentrums" monatlich?

Die Sportschützen der „SV Polizei Hamburg von 1920" schießen auf dem Schießstand der Sporthalle Hamburg. Diese Nutzung ist gebührenfrei, da die Vereinigung Mitglied im HSB ist.

Das „Budocentrum" ist eine vereinseigene Sportstätte auf einer durch einen Gebrauchsüberlassungsvertrag (Sportrahmenvertrag) seit 1990 überlassenen Fläche an der Carl-Cohn-Straße. Das Grundstück, auf dem sich das „Budocentrum" befindet, gehört zum Verwaltungsvermögen des Sportamtes. Die Polizei ist Mitnutzerin des „Budocentrums" und zahlt der „SV Polizei Hamburg von 1920" einen anteiligen Mietbeitrag in Höhe von 8.947,60 Euro pro Quartal.

14. Welche öffentliche Förderung hat der „SV Polizei Hamburg von 1920" seit 2001 aus welchen Quellen in welcher Höhe für welche Aufgaben beziehungsweise Projekte erhalten?

Die „SV Polizei Hamburg von 1920" hat im Jahr 2007 einen Zuschuss aus den Sondermitteln der Bezirksversammlung Hamburg-Nord in Höhe von 4.000 Euro für die Uferbefestigung am vereinseigenen Bootshaus erhalten.

15. Hat sich der Parlamentarische Kontrollausschuss des Verfassungsschutzes mit der Problematik der Doppelmitgliedschaften von Mitgliedern rechtsextremistischer Organisationen, insbesondere der „Pennalen Burschenschaft Chattia Friedberg zu Hamburg", sowie der „Sportvereinigung Polizei Hamburg von 1920" befasst?

Wenn ja, auf welcher Sitzung?

Wenn nein, warum nicht?

Gegenstand und Inhalte der Sitzungen des Parlamentarischen Kontrollausschusses unterliegen aus Gründen des Staatswohls der Geheimhaltung. Der PKA berichtet der Bürgerschaft jährlich über seine Kontrolltätigkeit unter Wahrung der Belange des Geheimschutzes.

16. Hat sich der Vorstand der „SV Polizei Hamburg von 1920" mit der oben genannten Problematik der Doppelmitgliedschaft bereits befasst?

Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

Die „SV Polizei Hamburg von 1920" ist ein eingetragener Verein, der rechtlich eigenständig ist und nicht der Kontrolle der Freien und Hansestadt Hamburg unterliegt, daher hat der Senat hierüber keine Kenntnis.

17. Inwiefern ist die NS-Geschichte der „Sportvereinigung Polizei Hamburg von 1920" beziehungsweise der „Sportgemeinschaft der Ordnungspolizei" aufgearbeitet worden? In welchen Artikeln, Büchern, Ausstellungen, Veranstaltungen und dergleichen mehr ist die Aufarbeitung wann, in welchem Umfang und in welchen Kontexten erfolgt?

Das Thema Sport in der Polizei Hamburg war Gegenstand eines umfangreichen Forschungsauftrags der Behörde für Inneres zur Geschichte der Hamburger Polizei in der Weimarer Republik und im Dritten Reich an die damalige Fachhochschule der Polizei und ist in diesem Zusammenhang eingehend wissenschaftlich bearbeitet worden, soweit es sich um den staatlichen Bereich handelte. Dabei stand die Verbindung zwischen der Ordnungspolizei Hamburg und dem eigenständigen Verein „SV Polizei Hamburg von 1920" im Zentrum.

18. Wird im Hamburger Polizeimuseum die Geschichte der „Sportvereinigung Polizei Hamburg von 1920" beziehungsweise der „Sportgemeinschaft der Ordnungspolizei" dargestellt beziehungsweise aufgearbeitet?

Wenn ja, in welchem Umfang?

Wenn nein, warum nicht?

Die konkreten Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.