Business Improvement Districts (BID) in Hamburg

Mit dem Gesetz zur „Stärkung der Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentren" (GSED) vom 28. Dezember 2004 wurde in Hamburg die Grundlage für die Einrichtung von „Business Improvement Districts" (BID) geschaffen. Gemäß § 1 sollen damit „in eigener Organisation und Finanzverantwortung Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben sowie der Grundeigentümer ergriffen werden können."

Am 27. August 2010 bestätigte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit des Gesetzes und wies eine Klage gegen das GSED ab.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1) Wie viele BIDs gibt es beziehungsweise gab es in Hamburg bisher? Bitte mit Nennung von Namen/Bezeichnung und Datum der Einrichtung beziehungsweise Beendung des BID und BID-Gebietes.

In Hamburg gibt es zehn bestehende und zwei abgeschlossene Business Improvement Districts (BID). Zu den Einzelheiten siehe Anlage 1, zu den Gebietsabgrenzungen siehe Anlage 2.

2) Gab es BIDs, die nicht zustande gekommen sind?

Wenn ja, woran ist die Gründung gescheitert?

Gescheitert ist in Hamburg bisher erst eine Initiative, und zwar die für das Stadtteilzentrum Rissen. Hier sollten bei einer Laufzeit von drei Jahren 201.000 Euro investiert werden. Während der öffentlichen Auslegung des Antrags wurde das Ablehnungsquorum von einem Drittel deutlich überschritten. Gespräche mit den ablehnend eingestellten Grundstückseigentümern hatten zum Ergebnis, dass ein Erörterungsverfahren nicht erfolgreich sein würde.

a) Wie groß ist die Einzelhandelsfläche innerhalb der BIDs?

Für die Einrichtung eines BID ist entscheidend, ob es sich um ein Einzelhandels- und/oder Dienstleistungs-, beziehungsweise ein Gewerbezentrum handelt (siehe § 1 und 2 des Gesetzes zur Stärkung der Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentren (GSED)). Um zu erkennen, welchen Charakter ein für ein BID vorgesehenes Gebiet hat, ist es nicht erforderlich, die Einzelhandelsflächen zu ermitteln. Deshalb liegen keine im Zusammenhang mit der Vorbereitung oder der gesetzlichen Einrichtung eines BID vorgenommenen Erhebungen der Einzelhandelsflächen vor.

b) Welche anderen Flächen sind Bestandteile der BIDs (Privatgrundstücke, staatliche Flächen, Büroflächen et cetera)? Bestandteil von BID können öffentliche oder private Grundstücke sein. Die Gebietsabgrenzung orientiert sich an den Grundstücksnutzungen und an den gewachsenen Grenzen der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren. Typisch dafür sind insbesondere Einzelhandels-, Büro- und Dienstleistungsflächen. Dabei können die Büro- und die Dienstleistungsflächen auch öffentlich genutzt werden, zum Beispiel durch Gerichte, die öffentliche Verwaltung oder öffentliche Einrichtungen. Auch Grundstücke mit Wohnnutzung können in BID liegen, wenn es sich planrechtlich um Misch- oder Kerngebiete handelt.

c) Wie groß ist die Fläche der BIDs insgesamt?

Die einzelnen Antworten nach Möglichkeit aufgeteilt auf die einzelnen BIDs, die Bezirke und Hamburg insgesamt.

4) Ist dem Senat bekannt, dass

a) weitere Abstimmungen über BIDs geplant sind?

Wenn ja, für welches Gebiet und in welchem Bezirk?

Der zuständigen Behörde ist bekannt, dass folgende Antragstellungen über BID in Planung sind: St. Pauli und das Nikolai-Quartier, beide Bezirk Hamburg-Mitte, sowie Lüneburger Straße II, Bezirk Harburg (siehe die Projektblätter zu den zwei erstgenannten Planungen in Anlage 3). Eine neue Gebietsabgrenzung für ein BID Lüneburger Straße II ist noch nicht bekannt.

b) weitere Abstimmungsverfahren für BIDs beantragt sind?

Wenn ja, für welches Gebiet und in welchem Bezirk?

Der zuständigen Behörde sind keine weiteren BID-Vorhaben bekannt.

c) sich weitere BIDs bereits in der Planung befinden?

Wenn ja, für welches Gebiet und in welchem Bezirk?

Der zuständigen Behörde ist bekannt, dass sich folgende BID in Planung befinden: Mönckebergstraße im Bezirk Hamburg-Mitte, Osterstraße im Bezirk Eimsbüttel sowie Sand im Bezirk Harburg (siehe die Projektblätter in Anlage 3).

a) Wer sind die einzelnen Träger der BIDs in Hamburg?

b) Wie ist die jeweilige finanzielle Ausstattung der BIDs?

c) Welche Gelder sind bisher in Rahmen der einzelnen Projekte in Investitionen in bestehende Infrastruktur beziehungsweise in Verbesserungsmaßnahmen geflossen? Welche Investitionen waren dies bei den jeweiligen BIDs im Einzelnen beziehungsweise aufgelistet nach unterschiedlichen Maßnahmen?

Siehe Anlage 4. Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass alle Maßnahmen der Finanzierungskonzepte im Laufe eines BID zwingend umgesetzt werden müssen.

d) Welche Zusammenarbeit gibt es zwischen den Trägern und anderen staatlichen oder privater Organisationen zur Verbesserung des Stadtbildes?

Der Senat versteht die Frage dahingehend, wie sich die Zusammenarbeit zwischen den Aufgabenträgern der einzelnen BID und der Freien und Hansestad Hamburg sowie gegebenenfalls weiterer privater Organisationen im Rahmen der BID und darüber hinaus gestaltet.

Die federführende Betreuung der BID-Initiativen in der Vorbereitung und Umsetzung eines BID erfolgt in den Bezirksämtern über die sogenannten Kontaktstellen, die abgesehen vom Bezirksamt Hamburg-Mitte (im Fachamt Management des öffentlichen Raums), bei der Wirtschaftsförderung in den Zentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt eingeordnet sind. Auf fachbehördlicher Seite erfolgt die federführende Betreuung aller Projekte in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt. Die Aufgabenträger selbst beschäftigen bei der Umsetzung von BID wiederum Subunternehmen, zum Beispiel Bauunternehmen, Freiraumplaner, Architekten, Verkehrsplaner, Lichtplaner, Quartiersmanager, Marketing-Experten.

Eine besondere Zusammenarbeit zwischen Aufgabenträger und anderen staatlichen oder privaten Organisationen zu Verbesserung des Stadtbilds, die zum Teil über das Maßnahmen- und Finanzierungskonzept hinausgeht, gibt es in folgenden BID: Neuer Wall I und II/Hohe Bleichen/Passagenviertel:

Das Bezirksamt unter Beteiligung der zuständigen Behörde und der Aufgabenträger haben gemeinsam Merkblätter über Werbung an Gebäuden und im öffentlichen Raum, Veranstaltungen im öffentlichen Raum und die Baustelleneinrichtung entwickelt. Diese Merkblätter dienen der Verwaltung bei Genehmigungsverfahren als Leitfaden. Für die privaten Akteure bieten diese Merkblätter einen festen Handlungsrahmen, der für alle gilt. Die zuständige Behörde, die Stadtreinigung Hamburg und die Aufgabenträger treffen sich im Abstand von zwei Jahren, um die Entsorgungsabläufe und Verkehre in den innerstädtischen BID-Gebieten und in der City-West zu optimieren. Darüber hinaus verhandelt das BID Neuer Wall mit Lieferanten und Kurierdiensten, um unnütze Fahrten zu vermeiden und die Abläufe zu verbessern.

Wandsbek Markt:

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) stellte dem Aufgabenträger Materialien (Gehwegsteine, Steinborde, Stadtmobiliar, Bäume) für die Grundinstandsetzung der Nebenflächen zur Verfügung. Für den Bereich zwischen dem Kaufhaus Karstadt und dem Ring 2 hat die zuständige Behörde auf eine Fahrspur zugunsten breiterer Nebenflächen (Geh- und Radweg) nördlich der Wandsbeker Marktstraße verzichtet. Diese Umbauten wurden durch die FHH finanziert.

Lüneburger Straße:

Das Bezirksamt Harburg hat im Zuge des BID zwischenzeitlich sechs Bäume gefällt und wird fünf neue Bäume anpflanzen. Außerdem wird es acht neue Bänke aufstellen.

Tibarg:

Die Straßenbeleuchtung soll in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) durch eine moderne, energiesparende, den „dark sky"-Anforderungen entsprechende und damit umweltschonende LED-Beleuchtung ersetzt werden. Außerdem soll diese einheitliche Beleuchtung in den nordöstlichen BID-Bereich verlängert und in den nicht zum BID-Gebiet gehörenden Wochenmarkt ausgeweitet werden. Das BID beteiligt sich mit einem Beitrag an dieser öffentlichen Maßnahme.

Opernboulevard (Dammtorstraße):

Die Dammtorstraße ist aufgrund des baulichen Zustands grundinstandsetzungsbedürftig. In Kooperation mit dem BID übernimmt die FHH die Tiefbauarbeiten für die Fahrbahn und die Nebenflächen, während das BID die Kosten für alle aufwertenden Maßnahmen übernimmt (zum Beispiel Gehwegplatten, helle Asphaltierung, Stadtmobiliar). Diese Maßnahme erfolgt in Kooperation mit dem LSBG unter Beteiligung des Bezirksamts und der zuständigen Behörde. Für die Anpflanzung und die Pflege von 24 stadtbildprägenden Bäumen in der Dammtorstraße wurde der Verein „Bäume für den Opernboulevard" gegründet. Der Aufgabenträger arbeitet mit diesem Verein unter Beteiligung der Hamburgischen Staatsoper zusammen. Wie für den Neuen Wall sind auch für das BID Opernboulevard Merkblätter in der Diskussion.