Die Überlassung der Dachflächen in Form von Mietverträgen in denen der Dacheigentümer als Vermieter seiner Dachflächen auftritt

Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Thomas-Sönke Kluth (FDP) vom 05.10. und Antwort des Senats Betr. HAMBURG ENERGIE SOLAR

Der städtische Stromanbieter HAMBURG ENERGIE beabsichtigt, 50 Prozent des angebotenen Stroms durch eigene Produktion zu erzeugen. Am 8. Dezember 2009 wurde die erste Photovoltaikanlage von HAMBURG ENERGIE mit einer Nennleistung von nahezu 500 Kilowatt in Georgswerder in Betrieb genommen. Dabei erzeugen 1.600 Photovoltaik-Module auf einer Gesamtfläche von 5000 m2 400.000 Kilowattstunden Energie pro Jahr. Mit dieser Leistung können etwa 170 Haushalte mit Strom versorgt werden. Mit dem Tochterunternehmen HAMBURG ENERGIE SOLAR will HAMBURG ENERGIE Photovoltaikanlagen auf möglichst zahlreichen Dachflächen errichten. Zu diesem Zweck sucht HAMBURG ENERGIE nach privaten Hauseigentümern und Unternehmen, die ihre Dachflächen ab einer Größe von 1.000 m2 (bei Flachdächern) und 500 m2 (bei Schrägdächern) zur Verfügung stellen. Die Überlassung der Dachflächen in Form von Mietverträgen, in denen der Dacheigentümer als Vermieter seiner Dachflächen auftritt. HAMBURG ERNERGIE SOLAR als Mieterin übernimmt dabei die Errichtung der Photovoltaikanlage auf dem Dach, die gesamte Weiterentwicklung und Anlagewartung über die gesamte Mietdauer. Die Mieteinnahmen des Dacheigentümers resultieren aus einem Teil des Stromerlöses und werden nach dem EEG 20 Jahre lang zu festgelegten Konditionen vergütet. HAMBURG ENERGIE SOLAR befindet sich bei der Anmietung von Dachflächen dabei im Wettbewerb mit nicht städtischen privaten Anbietern.

Dies vorausgeschickt frage ich den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der HAMBURG ENERGIE SOLAR wie folgt:

1. Wie geht HAMBURG ENERGIE SOLAR bei der Akquisition von Dachflächen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen bei

a) Behörden und städtischen Unternehmen und

b) privaten Gebäudeeigentümern vor?

HAMBURG ENERGIE SOLAR hat im Internet unter www.hamburgenergiesolar.de eine Solarpotenzialanalyse veröffentlicht, auf der sich jeder Interessierte die Potenziale einer Dachfläche im untersuchten Stadtbereich von Hamburg anzeigen lassen kann. Kontakt zu HAMBURG ENERGIE SOLAR können Interessierte dann per E-Mail, Telefon oder über das Kundenzentrum am Ballindamm aufnehmen. Es wird dann die Jahresmiete errechnet und gegebenenfalls das Vertragswerk zugesandt. HAMBURG ENERGIE SOLAR spricht darüber hinaus große Unternehmen sowie Behörden gezielt an.

2. Wie viele Dachflächen für Solaranlagen wurden auf diese Weise bereits bei

a) Behörden und städtischen Unternehmen sowie

b) privaten Unternehmen angemietet?

Wie groß sind die Dachflächen jeweils und über welche Laufzeiten verfügen die Mietverträge?

HAMBURG ENERGIE SOLAR hat in Hamburg und Umgebung im Rahmen von 22 Projekten Flächen von insgesamt circa 260.000 m2 angemietet, auf denen eine Leistung von rund 9,9 MW erzielt wird.

Bei Behörden und städtischen Unternehmen sind zwölf Projekte mit einer Fläche von 42.000 m² und einer Leistung von rund 1,5 MW realisiert worden. Der Rest verteilt sich auf private Partner.

Im Allgemeinen ist eine Mietdauer von 20 Jahren vereinbart worden.

3. Welche Vergütung zahlt HAMBURG ENERGIE SOLAR an die Vermieter der Dachflächen? Liegen dem Senat Erkenntnisse vor, welche Vergütungen private Photovoltaik-Unternehmen zahlen, die vergleichbare Dachflächen anmieten? Welche Unterschiede bestehen bei den Vergütungen, die von HAMBURG ENERGIE SOLAR für Dachflächen von Behörden und städtischen Unternehmen einerseits sowie privaten Gebäudeeigentümern andererseits gezahlt werden?

Nach Zahlen, die HAMBURG ENERGIE SOLAR vorliegen, werden in der Photovoltaikindustrie Dachmieten zwischen 3 und 8 Prozent der gesetzlich geregelten Einspeisevergütung bezahlt, abhängig von Vertragsgestaltung, Mietdauer, Größe der Fläche, Sonneneinstrahlung und anderen Rahmenbedingungen. In diesem Rahmen bewegen sich auch die von HAMBURG ENERGIE SOLAR vereinbarten Konditionen.

Die Höhe der gezahlten Miete ist unabhängig von der Eignerstruktur der Liegenschaften und wird fallweise frei ausgehandelt. Die genauen Konditionen der Mietverträge fallen in den Bereich der geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Die Offenlegung der Konditionen wäre geeignet, die Wettbewerbsposition von HAMBURG ENERGIE SOLAR nachteilig zu beeinflussen.

4. Haben einzelne der unter 2. a) genannten Behörden und öffentlichen Unternehmen die zur Verfügung stehenden Dachflächen öffentlich zur Anmietung ausgeschrieben?

Wenn nein: Warum nicht?

Nein, da die Vermietung von Dachflächen nicht ausschreibungspflichtig ist.

5. Haben die unter 2. a) genannten Behörden und öffentlichen Unternehmen das Anmietinteresse anderer Photovoltaik-Unternehmen geprüft und Angebote dieser Unternehmen für die Anmietung der angebotenen Dachflächen eingeholt?

Wenn nein, warum nicht?

Es wurden auch Gespräche mit anderen Anmietinteressenten von Dachflächen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen geführt. Zu Vertragsabschlüssen mit diesen Anmietinteressenten kam es bisher nicht. Maßgeblich hierfür war, dass hinsichtlich der Vertragsmodalitäten kein Einvernehmen erzielt wurde.