Lärmschutz für Neu Allermöhe-West

Betreff: Lärmschutz für Neu Allermöhe-West.

Vom Sophie-Schoop-Weg in Neu Allermöhe-West gibt es Beschwerden von Anliegern über Lärmbelästigung durch die Bahntrasse. Die Häuser, die an den in Richtung Süden abzweigenden Stichstraßen liegen, sollten laut Bebauungsplan Allermöhe 25/Billwerder 21/Bergedorf 87 Lärmschutz durch die als Kerngebiet-Fläche (MK-Fläche) ausgewiesene Straßenrandbebauung am Sophie-Schoop-Weg erhalten. Die südlich gelegenen Häuser sind längst bewohnt, während ein Baubeginn für die Häuser auf der MK-Fläche nicht erkennbar ist.

Ich frage den Senat:

1. Sind die auf der MK-Fläche am Sophie-Schoop-Weg belegenen Grundstücke alle oder teilweise bereits an einen Bauträger vergeben? Wenn ja:Seit wann? Wenn nein:Warum nicht?

2. Wann wird nach den Erkenntnissen des Senats mit dem Bau von Häusern auf der MKFläche zu rechnen sein?

Die Grundstücke sind noch nicht vergeben, weil bisher kein Investor für eine Bebauung der Kerngebietsflächen zur Verfügung steht.

3. Wann wurden die ersten Häuser an den südlichen Stichstraßen des Sophie-Schoop-Wegs fertiggestellt?

Im August 1997.

4. Teilt der Senat meine Auffassung, dass allein die Ausweisung einer vor Lärm schützenden Bebauung keinen effektiven Lärmschutz darstellt?

Im Bebauungsplan Allermöhe 25/Billwerder 21/Bergedorf 87 in der Fassung vom 9. Juni 1992 wurden für das inzwischen realisierte allgemeine Wohngebiet südlich der Kerngebietsfläche (MK-Fläche) am Sophie-Schoop-Weg passive Lärmschutzmaßnahmen vorgeschrieben, weil eine lärmtechnische Untersuchung seinerzeit ergeben hat, dass wegen der Hochlage des Bahndamms ein wirkungsvoller Lärmschutz durch aktive Lärmschutzmaßnahmen wie Wälle oder Wände und auch durch die als Kerngebiet ausgewiesene Straßenrandbebauung am Sophie-Schoop-Weg nicht zu erreichen ist.

5. Hat der Senat überprüft, ob im Bereich der südlichen Stichstraßen des Sophie-SchoopWegs die Lärmimmissionswerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung für allgemeine Wohngebiete (59 dB[A] tagsüber, 49 dB[A] nachts) derzeit eingehalten werden? Wenn ja: Mit welchem Ergebnis? Wenn nein: Wann gedenkt der Senat dieses zu tun?

Bislang hat es keinen Anlaß zur Prüfung gegeben, ob die zulässigen Lärmimmissionswerte derzeit eingehalten werden.

6. Welche Maßnahmen wird der Senat ergreifen, um im Bereich der südlichen Stichstraßen des Sophie-Schoop-Wegs umgehend für Lärmschutz zu sorgen?