Fortführung der Maßnahme gegen Schulabsentismus
Seit dem Schuljahr 2008/2009 werden an einigen Beruflichen Schulen mit Bildungsgängen, deren Schülerinnen und Schüler der Schulpflicht unterliegen sowie Haupt- und Realschulen mit den KESS-Indizes 1 und 2 Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus den Asklepios-Kliniken beschäftigt. Sie sollen sich darum kümmern, dass die ordnungsgemäße Teilnahme am Unterricht sichergestellt, negativen Schulkarrieren vorgebeugt und die Voraussetzungen für den Schulerfolg, insbesondere bei sogenannten Risikoschülern, verbessert wird.
Kernaufgabe der Beschäftigten ist es, auf der Grundlage der Richtlinie für den Umgang mit Schulpflichtverletzungen sowie jeweils schulinterner Verfahrensregelungen den regelmäßigen Schulbesuch der Schülerinnen und Schüler zu sichern. Dies beinhaltet die Erfassung von Schülerinnen und Schülern, bei denen Unterrichtsversäumnisse in Form von Verspätungen, Schulschwänzen und andauerndem Schulabsentismus auftreten.
Bei Unterrichtsversäumnissen wird umgehend versucht, telefonischen Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern beziehungsweise deren Erziehungsberechtigten herzustellen. Je nach Einzelfall werden Entschuldigungsschreiben, Krankschreibungen oder das Erscheinen zum Unterricht angemahnt.
Bei Schulabsentismus kommen Hausbesuche, Weck- und Abholdienste und die Überprüfung der Einhaltung von Erziehungsvereinbarungen beziehungsweise Schülerverträgen in Betracht.
Zum März 2010 waren 45 Asklepios-Rückkehrerinnen und -Rückkehrer in Schulen beschäftigt und mit den Maßnahmen zum Schulabsentismus beauftragt. In der Haushaltsberatung zum Einzelplan 3.1 am 16.08.2011 bestätigten die Senatsvertreter, dass sich das Projekt nach Einschätzung der Behörde für Schule und Berufsbildung bewährt habe. Es solle über eine Verstetigung dieses Projekts auch im Zusammenhang mit der Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit und -kriminalität nachgedacht werden.
Dementgegen bekamen die in dem Projekt beschäftigten Asklepios-Rückkehrerinnen und -Rückkehrer Anfang September 2011 einen Brief vom Personalamt, in dem ihnen mitgeteilt wurde, dass das Staatsrätekollegium die Beendigung des Projektes zum 30.06.2012 entschieden hat und die Einsätze der Rückkehrerinnen und Rückkehrer längstens bis zum 31.12.2012 zu verlängern.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1. Wie kann durch die Beendigung eines Projekts eine Verstetigung der Arbeit erreicht werden?
2. Hat es seit dem Brief des Personalamts an die Beschäftigten im Projekt „Schulabsentismus" Anfang September 2011 schon Abgänge aus dem Projekt gegeben? Wie viele Mitarbeiter sind der Aufforderung gefolgt und haben um anderweitige Vermittlung beim Personalamt ersucht?
Nein. Zwei Mitarbeiter sind der Aufforderung gefolgt und haben um anderweitige Vermittlung beim Personalamt ersucht.
3. Aus welchem Haushaltstitel werden die Asklepios-Rückkehrer in dem Absentismus-Programm bezahlt (jeweils getrennt aufgelistet für die Haushaltsjahre 2008, 2009, 2010, 2011?
4. Im Haushaltsausschuss am 16.08.2011 sagte der Senator, dass der Senat plane, eine Jugendberufsagentur einzusetzen, die die Begleitung der Jugendlichen übernimmt. Aus welchem Haushaltstitel soll diese Jugendagentur finanziert werden?
a. Wie hoch werden die Kosten für diese Maßnahme sein?
b. Mit wie vielen Vollzeitäquivalenten soll die Berufsagentur ausgestattet werden? für das Haushaltsjahr 2011 jeweils Stichtag 30. Juni
5. Welche Organisationsform soll die Berufsagentur haben?
6. Welcher Behörde soll die Berufsagentur unterstellt werden?
Unter gemeinsamer Federführung der Behörde für Schule und Berufsbildung und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration werden in Zusammenarbeit unter anderem mit der Agentur für Arbeit Hamburg und den Bezirken derzeit die konzeptionellen Vorklärungen für die Einrichtung einer Jugendberufsagentur in Hamburg entwickelt, insofern sind die Überlegungen der zuständigen Behörden noch nicht abgeschlossen.
7. Wo sollen die Mitarbeiter aus dem Projekt Schulabsentismus eingesetzt werden, die bis zur Beendigung des Projekts keine ausfinanzierte Planstelle bei der Freien und Hansestadt Hamburg gefunden haben?
Die Überlegungen der zuständigen Behörde hierzu sind noch nicht abgeschlossen.
8. Ist sichergestellt, dass nach Beendigung des Projekts „Assistenz für Schulbesuchsüberwachung" der Schulbesuch der Jugendlichen weiterhin konsequent durchgesetzt wird und Maßnahmen im bisherigen Umfang gegen den Schulabsentismus ergriffen werden können?
Wenn ja, mit welchen Mitteln?