Nachträge bei der Elbphilharmonie ­ Spekulationen durch HOCHTIEF bei der Vergabe?

Die Baukosten der Elbphilharmonie sind durch zahlreiche Nachträge von HOCHTIEF/ADAMANTA ganz erheblich gestiegen; über weitere Nachträge wird verhandelt. Bei der Vergabe von Bauleistungen gibt es immer wieder Fälle, in denen die Bauunternehmen gezielt nach Fehlern oder Lücken der Ausschreibungsunterlagen ­ beispielsweise zu geringe Mengen ­ und/oder vertraglichen Schwächen suchen, um Grundlagen für Nachträge zu haben.

Die Nachtragspositionen werden sodann bewusst teuer und hochpreisig kalkuliert, um maximale Gewinne zu erzielen. In einer spektakulären und richtungweisenden Entscheidung des BGH (VII ZR 201/06) zu spekulativ überhöhten Einheitspreisen im Bauvertrag übersetzte der Bauunternehmer im Rahmen einer solchen Spekulation den nach § 2 Nummer 3 Absatz 2 oder § 2 Nummer 5 VOB/B zu vereinbarenden Einheitspreis für Mehrmengen um mehr als das 800-fache, was zu zusätzlichen Millionengewinnen führen sollte. Das Gericht sah darin ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben des Auftragnehmers.

Ich frage deshalb den Senat:

Die zitierte Rechtsprechung bezieht sich auf den Einheitspreisvertrag. Der Vertrag zur Elbphilharmonie als Vertrag für Bau, Betrieb sowie Funktionsgewährleistung und Gebäudemanagement ist jedoch nicht als Einheitspreisvertrag, sondern als Pauschalvertrag abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH (ReGe) wie folgt:

1. Gibt es Anzeichen dafür, dass HOCHTIEF bei der Vergabe des Auftrags zum Bau der Elbphilharmonie bewusst auf zusätzliche Gewinne durch spätere Nachträge gesetzt hat?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

2. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass HOCHTIEF bei der Vergabe des Auftrags zum Bau der Elbphilharmonie bewusst ein niedriges Angebot abgegeben hat, um dieses „unwirtschaftliche Angebot" durch spätere Nachträge zu kompensieren?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

Die ursprüngliche Forderungshöhe im Zusammenhang mit den Verhandlungen zum Nachtrag 4 sowie etwa der geringe Anteil der nach fachlicher Prüfung durch die ReGe als nachvollziehbar anzusehenden Mehrkosten- und Bedenkenanmeldungen können als Anzeichen beziehungsweise Anhaltspunkt für eine problematische Baukonfliktstrategie des Unternehmens bewertet werden.

3. Hat der Senat oder die zuständige Fachbehörde geprüft, ob ein Verdacht besteht, dass HOCHTIEF eine Strategie der Gewinnmaximierung durch ein intensives Nachtragmanagement verfolgt?

Wenn ja, inwiefern?

Wenn nein, warum nicht?

4. Soweit bisher keine Prüfung erfolgt ist: Beabsichtigt der Senat eine Prüfung entsprechend der bezeichneten Fragen?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum nicht?

Im Interesse der Wahrung der Rechtsposition der Freien und Hansestadt Hamburg nimmt der Senat hierzu keine Stellung.