Öffentlich zugängliche Defibrillatoren in Hamburg

Jedes Jahr fallen in Deutschland circa 120.000 Menschen den Folgen eines plötzlichen Herzstillstands zum Opfer. Hierbei entscheiden in der Regel die ersten fünf Minuten über Leben und Tod des Patienten. Neben der raschen Einleitung einer Herzdruckmassage leisten sogenannte Defibrillatoren schnelle und wichtige Hilfe, um die normale Herztätigkeit wiederherzustellen und ein Überleben ohne größere Hirnschädigung zu ermöglichen.

Defibrillatoren, auch Schockgeber genannt, sind medizinische Geräte, die lebensrettende elektrische Impulse aussenden und durch gezielte Stromstöße Herzrhythmusstörungen beenden. Mittlerweile gibt es handliche automatische externe Defibrillatoren (sogenannte AED), die sich selbsterklärend ohne Vorwissen und Risiko für Anwender und den zu rettenden Menschen nutzen lassen.

In vielen deutschen Städten, wie auch in Hamburg, kommen öffentlich zugängliche AED-Geräte bereits zum Einsatz.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Der Automatisierte externe Defibrillator (AED, umgangssprachlich: „Laiendefibrillator") ist ein medizinisches Gerät zur Behandlung des Kreislaufstillstands durch Abgabe von Stromstößen. Im Gegensatz zu Defibrillatoren aus dem Rettungsdienst oder der Klinik sind AED durch ihre Bau- und Funktionsweise besonders für Laienhelfer geeignet. Bei der Ausstattung öffentlicher Räume mit AED ist zu berücksichtigen, dass sich etwa 20 Prozent der beobachteten Kreislaufstillstände in der Öffentlichkeit ereignen.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Wie viele öffentlich zugängliche Defibrillatoren gibt es nach Kenntnis des Senats oder der zuständigen Fachbehörde derzeit in Hamburg und an welchen konkreten Standorten befinden sich diese?

In Hamburg sind Defibrillatoren/AED-Geräte bereits an vielen Orten verfügbar, so am Flughafen, in Einkaufszentren, öffentlichen Gebäuden (Behörden, Bezirksämtern, Hamburger Rathaus), Sportzentren, Fußballstadien und vielen Betrieben.

Meist sind die AED im Eingangsbereich von Gebäuden oder im Sanitätsraum platziert.

Die Standorte der Geräte werden nicht zentral registriert, da hierfür keine Genehmigungen oder Mitteilungspflichten bestehen.

Darüber hinaus hat Hamburg vor einigen Jahren den Hamburger Hilfsorganisationen und der Bahnhofsmission über 50 AED-Geräte zum Einsatz in der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt (Sonderinvestitionsprogramm Hamburg).

2. Beabsichtigt der Senat oder die zuständige Fachbehörde, weitere öffentlich zugängliche Defibrillatoren aufstellen zu lassen?

Wenn ja, in welcher Zahl, an welchen konkreten Standorten und bis wann?

Wenn nein, warum nicht?

Die Beschaffung liegt in der Zuständigkeit der Betreiber der jeweiligen Einrichtung.

Der Senat hat sich im Übrigen hiermit nicht befasst.

3. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat der Senat oder die zuständige Fachbehörde die Öffentlichkeit auf die bereits vorhandenen öffentlich zugänglichen Defibrillatoren und deren lebensrettenden Wert aufmerksam gemacht? Wie wird der Senat oder die zuständige Fachbehörde dies zukünftig tun?

Die bestehenden Standorte der AED-Geräte sind, vergleichbar der Standorte von Feuerlöschern, durch Hinweisschilder örtlich gekennzeichnet. Andere/weitere Maßnahmen sind nicht geplant. Zum ordnungsgemäßen Betrieb dieser Geräte gehört auch immer die Einweisung des verantwortlichen Personals (Ersthelferin/Ersthelfer).

Im Übrigen siehe Antwort zu 2.