Journalistische Nebentätigkeit von Behörden-Pressesprechern

Presseberichten zufolge betätigte sich die Pressesprecherin der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BAGS), Frau Bäuerle, anläßlich einer Dienstreise der BAGS, auf der Rückkehr- und Wiederaufbauprogramme der Behörde in Bosnien/Herzegowina vorgestellt wurden, auch als Journalistin für den Landesdienst Nord der Deutschen Presseagentur (dpa).

Ich frage den Senat:

1. Ist der oben dargestellte Sachverhalt richtig? Wenn ja: Hatte sich Frau Bäuerle diese Nebentätigkeit zuvor genehmigen lassen? Wenn ja: Wann und durch wen?

Die Pressesprecherin der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat im Rahmen ihrer Presseund Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Presseagentur/Landesdienst Nord einen Bericht über eine bosnische Rückkehrerfamilie zur Verfügung gestellt. Es handelte sich nicht um eine Nebentätigkeit.

2. Ist die journalistische Nebentätigkeit von Behörden-Sprechern mit der dienstlichen Arbeit vereinbar und wünschenswert? Wenn ja: Wie wird dieses begründet?

Die Bewertung hängt von einer Einzelfallprüfung ab.

3. Sind auch in anderen Behörden Fälle bekannt, in denen Pressesprecher für Presseagenturen oder in anderen Medienbereichen nebenberuflich tätig waren bzw. sind?

Entfällt.