Flatrate-Partys

Das Motto darf ja nicht heißen: Je billiger, desto mehr kann ich saufen, und ich gehe jetzt in irgendwelche Pubs und trinke einen Kurzen oder Cocktail nach dem anderen! Wenn Sie das unterstützen, dann verstehe ich Ihre Enthaltung immer noch nicht! Da verwechseln Sie Äpfel mit Birnen.

Wer behauptet, dass Präventionsmaßnahmen genau wie diese gar nicht kontrollierbar sind, der irrt sich gewaltig! Ein wirksamer Schritt, um solche Maßnahmen umzusetzen, ist auch die Einschränkung der Verfügbarkeit. Genau an der Stelle müssen wir ansetzen, dort gilt das Jugendschutzgesetz.

(Abg. Dr. Buhlert [FDP]: Ja, eben!) Ja, wenn Sie daccord sind, wenn wir diesbezüglich einer Meinung sind, kann ich nur sagen: Schließen Sie sich diesem Antrag an, dann tun Sie etwas Gutes! Wenn Sie sich enthalten, dann haben Sie den ganzen Antrag nicht verstanden.

Mehr möchte ich eigentlich auch nicht dazu sagen, weil meine Vorredner das hier alle betont haben, und eigentlich sollten Sie sich noch einmal dazu äußern, wie Sie dazu stehen, ansonsten ist es Ihnen überlassen. - Ich bedanke mich!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der Linken) Präsident Weber: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Mohr-Lüllmann.

Abg. Frau Dr. Mohr-Lüllmann (CDU): Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Ich hatte eigentlich vor, kaum noch etwas zu sagen, aber das verleitet mich jetzt doch noch einmal, eine kleine Zusammenfassung zu machen.

Im Übrigen ist, glaube ich, jedem bekannt, wie groß meine Sympathie dafür ist, Flatrate-Partys möglichst weit von den Kindern und Jugendlichen fern zu halten.

Aber jetzt kurz zu dem Antrag, und ich will genau auf drei Punkte eingehen: einmal die Rechtslage, wie sie seit jeher besteht, einmal den Beschluss des Bund-Länder-Ausschusses Gewerberecht und dann noch einmal zu dem Antrag! Auch wenn ich mich wiederhole: Nach dem geltenden Gaststättengesetz ist es verboten, alkoholische Getränke an erkennbar Betrunkene auszuschenken, Ordnungswidrigkeit Paragraf 20 Nummer 2 in Verbindung mit Paragraf 28 Absatz 1 Nummer 9

Gaststättengesetz. Zudem bekommt man keine Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller unzuverlässig ist beziehungsweise zu befürchten steht, dass er dem Alkoholmissbrauch Vorschub leisten wird, Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 1 Gaststättengesetz. Wenn nachträglich solche Tatsachen eintreten, kann die Erlaubnis entzogen werden, Paragraf 2 Absatz 2, Paragraf 5 Absatz 2 Gaststättengesetz: Unzuverlässig ist zum Beispiel, wer sich nicht ans Jugendschutzgesetz hält. Zum Schutz der Gäste gegen Gefahr für Leben, Gesundheit und Sittlichkeit können einem Gastsstättenbetreiber zu jeder Zeit Auflagen gemacht werden, auch Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 1 Gaststättengesetz. So!

Jetzt zum Beschluss des Bund-Länder-Ausschusses Gewerberecht! Der Bund-Länder-Ausschuss ist dafür da, durch gegenseitigen Informationsaustausch dafür zu sorgen, dass das Gaststättengesetz, das jetzt erst Ländersache ist, in allen Ländern beziehungsweise Kommunen einigermaßen ähnlich angewendet wird. Der Ausschuss setzt übrigens kein neues Recht, völliger Quatsch! Es geht nur um die Interpretation des bestehenden Rechts, das ist Fakt. Im Mai 2007 hat der Ausschuss nunmehr bekundet, dass Flatrate-Angebote regelmäßig unter die oben beschriebenen Tatbestände aus dem geltenden Gaststättengesetz fallen.

Jetzt zu dem Antrag! Der ist in der Tat - da gebe ich der FDP recht - nichts anderes als ein Appell an die Verwaltung, das nach der Lesart des Bund Länder-Ausschusses geltende Recht konsequent anzuwenden. So einen Antrag kann man stellen, muss ihn aber nicht stellen.

(Beifall bei der CDU) Jedenfalls schadet er aber niemandem, deshalb stimmen wir zu!

(Abg. Dr. Güldner [Bündnis 90/Die Grünen]: Der ist nicht unser Antrag, Sie stehen mit darunter!) Ja, das sage ich ja! Deshalb, weil er nicht schadet! Man muss ihn nicht stellen, aber ich sage es, ich interpretiere es, weil er von Ihnen kommt und wir ihn dann mit unterschrieben haben. Denn ich möchte mich hier nicht hinstellen und sagen, ich lehne das ab.

Wir haben - um darauf noch einmal hinzuweisen am 21. März 2007 einen Antrag gestellt. Wir haben damals den Senat gefragt, ob nicht dem Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen Vorschub leisten.

Abg. Möllenstädt (FDP): Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident! Ich möchte mich doch noch einmal zu Wort melden, nachdem mich der Kollege Öztürk so freundlich dazu aufgefordert hat. Ich glaube, es ist durch meine Vorrednerin schon deutlich geworden, dass man diesen Antrag nicht braucht. Er hilft nicht weiter, er löst kein Problem von dem, was Sie angesprochen haben. Wir haben ihn aufmerksam gelesen, aber der Mehrwert erschließt sich uns nicht, auch nicht nach den Redebeiträgen.

(Zurufe von der SPD und vom Bündnis 90/Die Grünen)

Um es deutlich zu sagen: Hier drängt sich der Eindruck aus Ihren Begründungen auf, Sie hätten da irgendetwas gelesen, von dem Sie nicht einmal genau zu qualifizieren wussten, welche rechtliche Konsequenz es entfaltet, und jetzt bringen Sie hier einen Antrag ein und beschuldigen uns, wir hätten es nicht verstanden, und wir wären überhaupt dagegen.

Es ist in Ordnung, die CDU interpretiert es für sich ein bisschen anders als wir, aber sie hat grundsätzlich eine ähnliche Sichtweise auf die Dinge. Danach kann man auch handeln. Es gibt auch Rechtssicherheit, und ich finde, das sollten wir jetzt auch durchstehen und umsetzen. - Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD - Heiterkeit - Zurufe) Präsident Weber: Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Dr. Heseler.

Staatsrat Dr. Heseler: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Senat verschleppt hier nicht das Handeln, sondern ist aktiv. Wir nehmen das Thema sehr ernst, das möchte ich sehr deutlich sagen. Wir müssen allerdings auch feststellen, viele Abgeordnete haben es hier schon gesagt, dass wir einen gesetzlichen Rahmen, eine gesetzliche Grundlage haben, die jetzt schon Handeln ermöglicht und auch angewandt wird von den Behörden.

Wir haben das Gaststättengesetz, wir haben das Jugendschutzgesetz, das Handeln ermöglicht und von den Behörden auch angewandt wird, und im Ergebnis können wir, glaube ich, im Moment feststellen, dass nach den Erkenntnissen verschiedener Behörden größere Missstände in Bremen zurzeit nicht erkennbar sind. Flatrate-Partys werden in Bremer Gaststätten nach unseren Erkenntnissen, Erkenntnissen mehrerer Dienstellen, derzeit nicht durchgeführt. Das ist der Grund, weswegen das Stadtamt bisher kein Verbot ausgesprochen hat. Das Stadtamt beobachtet aber weiterhin die Situation und würde auch im Fall, wenn hier Vorkommnisse sind, sofort einschreiten.

Insofern ist die Situation in Bremen sehr eindeutig. Wir handeln und beobachten die Situation sehr genau. Gleichwohl, und das will ich auch deutlich sagen, wird im Hause des Senators für Wirtschaft und Häfen, der für das Gaststättengesetz zuständig ist, an einer Neufassung des Gaststättengesetzes gearbeitet. Wir werden sie noch in diesem Jahr der Deputation für Wirtschaft und Häfen vorlegen, und in diesem Referentenentwurf wird dann auch ein Verbot von Flatrate-Partys enthalten sein. Insofern sind wir dort tätig, werden noch in diesem Jahr tätig, und dann ist es Aufgabe des Hohen Hauses hier, das auch entsprechend gesetzgeberisch umzusetzen. Wir handeln und beobachten es genau, und ich kann noch) kein Vollzugsdefizit bei den Behörden feststellen.

- Vielen Dank!

Präsident Weber: Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Möllenstädt?

Staatsrat Dr. Heseler: Selbstverständlich!

Präsident Weber: Bitte, Herr Möllenstädt!

Abg. Möllenstädt (FDP): Herr Staatsrat Dr. Heseler, können Sie mir die Frage beantworten, angesichts Ihrer Ausführungen, mit denen Sie uns deutlich machen, es ist alles in Ordnung, Sie arbeiten daran, haben das im Blick, wo denn der vermutete Mehrwert des Antrags der SPD und Bündnis 90/Die Grünen liegen könnte? Vielleicht können Sie eine Vermutung aussprechen.

Staatsrat Dr. Heseler: Nein, es ist nicht meine Aufgabe, hier Anträge von Abgeordneten zu kommentieren, aber eindeutig ist, dass dies in die richtige Richtung geht und wir auch jetzt schon entsprechend tätig sind und weiter handeln werden. Deswegen auch die Neufassung des Gaststättengesetzes! Die Grünen) Präsident Weber: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Beratung geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der CDU und. Die Linke mit der Drucksachen-Nummer 17/25 S seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke)

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(FDP)

Ich stelle fest, die Stadtbürgerschaft stimmt dem Antrag zu.

Bevor ich den neuen Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich auf der Besuchertribüne unsere ehemalige Vizepräsidentin und jetzige Abgeordnete des Europaparlaments Frau Dr. Ich stelle fest, die Stadtbürgerschaft beschließt entsprechend.

(Einstimmig) Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Betriebsausschusses Bremen

Die Wahlvorschläge liegen Ihnen schriftlich vor.

Die Beratung ist eröffnet. - Wortmeldungen liegen nicht vor. - Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Wahl.

Wer entsprechend den Wahlvorschlägen wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Stadtbürgerschaft wählt entsprechend.

(Einstimmig)

Meine Damen und Herren, damit wären wir zum Ende unserer heutigen Tagesordnung gekommen. Ich danke Ihnen, schließe die Sitzung und wünsche Ihnen einen angenehmen Abend.

(Schluss der Sitzung 17.51 Uhr)