Unfallversicherung

Werden ausgebildete Pädagogen/-innen, zum Beispiel Lehrkräfte mit erstem und zweiten Staatsexamen, bei ihrem Einstieg in die VHS-Kursleiter-/-innentätigkeit anders bezahlt, als Lehrkräfte mit gleicher Qualifikation, die schon länger in dieser Einrichtung arbeiten?

Ja.

Wenn ja:

a) Wie lauten die Regelungen?

Kursleiterinnen und Kursleiter, die erstmals eine Kursleitertätigkeit an der VHS aufnehmen, erhalten für den Zeitraum eines Jahres ein Honorar von 19,43 Euro je UE. Ausnahmen von dieser Regelung sind möglich, wenn die neue Kursleitung bereits umfassende erwachsenenpädagogische Erfahrungen oder eine herausragende fachliche Befähigung mitbringt.

b) Seit wann gibt es die Regelungen?

Diese Regelung gibt es seit 1998.

c) Wie werden die Regelungen begründet?

Neue Kursleitende, die noch nicht über ausreichende Erfahrungen in der Erwachsenenbildung verfügen, werden zum Beginn ihrer Tätigkeit durch die Volkshochschule durch fachliche Weiterbildungsangebote unterstützt. Dies findet statt durch Beratung bei der Unterrichtsvorbereitung, Hospitationen, das Unterrichtsberatungsprojekt „Gut beraten ­ Hilfen für den Unterricht", gezielte kostenlose Fortbildungen in Methodik und Didaktik der Erwachsenenbildung, kostenlose „Einführung für neue Kursleitende" allgemein und speziell im Sprachenbereich.

Kursleitende, die bereits über Erfahrungen in der Erwachsenenbildung verfügen und diese aufwendige Einstiegsbetreuung nicht benötigen, erhalten direkt den höheren Honorarsatz. Als Erfahrungen gelten zum Beispiel die Tätigkeit über zwei Semester an einer anderen Volkshochschule oder einem vergleichbaren Träger der Erwachsenenbildung oder vergleichbare Erfahrungen in der Bildungsarbeit mit Erwachsenen.

11. Wirken sich das Lebensalter, die Berufserfahrung, „Betriebstreue", Familie beziehungsweise Kinder oder auch andere Faktoren auf die Bezahlung der Kursleiter/-innen in irgendeiner Form aus?

a) Wenn ja, wie?

b) Wenn nein, warum nicht?

Die genannten Kriterien finden im freiberuflichen Vertragsverhältnis keine Berücksichtigung. Berufserfahrung wird im begrenzten Umfang berücksichtigt, siehe Antwort zu 10.

12. Welche Regelungen hat die VHS hinsichtlich etwaiger Neben-, Kopier-, Material- und Fahrtkosten et cetera ihrer Kursleiter/-innen getroffen und wie sehen die im Einzelnen aus?

Lehrwerke werden den Kursleitenden kostenfrei von der VHS zur Verfügung gestellt; die Kosten für Kopien übernimmt die VHS (zum Beispiel in den Bereichen Deutsch als Fremdsprache und Grundbildung) oder diese werden durch eine Umlage von den Teilnehmenden übernommen.

Fahrtkosten werden nicht erstattet.

13. Was trägt die VHS zur sozialen Absicherung ihrer Kursleiter/-innen bei?

Antworten bitte aufschlüsseln nach Regelungen für Urlaub, Krankheitsfall, Arbeitsunfähigkeit und Rente.

Bei freiberuflicher Tätigkeit obliegt die soziale Absicherung den Auftragnehmern.

Gleichwohl bietet die VHS die Möglichkeit an, kostengünstig eine freiwillige Unfallversicherung abzuschließen. Für Leistungen, die für Kurse im Bereich der kulturellen Bildung erbracht werden, werden Beiträge von der VHS entsprechend der gesetzlichen Regelungen an die Künstlersozialkasse abgeführt.

14. In der Drs. 20/1532 wird im Lagebericht 2010 der Hamburger Volkshochschule ausgeführt: „Von Seiten der Kursleitenden wird aufgrund der Tatsache, dass die Honorare seit 1995 nicht erhöht worden sind, weiterhin Druck auf die VHS-Leitung ausgeübt. Da die VHS eine generelle Honorarerhöhung aus eigenen Mitteln nicht leisten kann, sie aber dennoch den seit Jahren engagierten Kursleitenden entgegenkommen möchte, hat sie neben einer einmaligen Sonderzahlung von ca. 50 % der Kursleitenden für 2010 auch weitergehende Regeln für die Honorierung besonderer Leistungen der Kursleitenden für VHS ­ z. B. für Konzeptentwicklungen ­ aufgestellt."

a) Trifft es zu, dass die Vergütung für eine Unterrichtsstunde seit 16 Jahren auf 24,73 Euro brutto festgeschrieben ist?

Ja.

b) Wie hoch war die einmalige Sonderzahlung in Euro und wie viele Kursleiter/-innen haben sie erhalten; wie viele nicht?

Es kamen 100.226,70 Euro zur Auszahlung. 2010 erhielten 638 Kursleitende eine Sonderzahlung, 1.062 erhielten keine Sonderzahlung (es handelt sich hier in Summe um eine höhere Anzahl der Kursleitenden gegenüber der Antwort zu 1., da nicht nur ein Jahr, sondern drei Semester in die Betrachtung einbezogen wurden, siehe Antwort zu 14. c).

c) War die einmalige Sonderzahlung für alle Kursleiter/-innen gleich hoch?

Wenn nein, wie hoch war die niedrigste und wie hoch die höchste einmalige Sonderzahlung und nach welchen Kriterien wurde sie jeweils vorgenommen?

Die Sonderzahlung war unterschiedlich hoch. Der Mindestbetrag betrug 87,97 Euro, der Höchstbetrag 562,61 Euro, der Durchschnittsbetrag 157,10 Euro.

Für die Ausschüttung wurden drei Semester betrachtet (Frühjahr 2009 bis Frühjahr 2010). Kursleitende mussten sowohl im Frühjahr 2009 als auch im Frühjahr 2010 tätig sein und in diesem Zeitraum mindestens 100 Unterrichtseinheiten geleistet haben.

Hatten die Kursleitenden diese Bedingung erfüllt und waren auch weiterhin für die VHS tätig, erhielten sie einen Sockelbetrag von 75 Euro (gesamt circa 48.000 Euro).

Der Restbetrag von circa 52.000 Euro wurde nach geleisteten UE spitz abgerechnet.

d) In welchem finanziellen Rahmen bewegen sich die „weitergehenden Regeln für die Honorierung besonderer Leistungen der Kursleitenden" und wie viele derselben erhielten sie in 2010 und 2011?

Für die Konzept- und Angebotsentwicklung in Arbeitsgruppen und Konzept- und Unterrichtsmaterialentwicklung Einzelner sowie für Hospitationen im Auftrag der VHS erhalten Kursleitende ab 2011 eine Honorierung. Daten für 2011 liegen noch nicht vor.

15. In der Drs. 20/1532 wird im Lagebericht 2010 der Hamburger Volkshochschule ausgeführt, dass die Entgelte für Dienstleistungen von 1998 bis 2010 kontinuierlich von 4,317 Millionen Euro auf 5,763 Millionen Euro gestiegen sind. Das entspricht einer Steigerung der Entgelterträge um 33,5 Prozent.

a) Wie hat sich der Anteil der Kursleiter-/-innenhonorare im Verhältnis dazu entwickelt?

Die Honorare gesamt stiegen in diesem Zeitraum um 29,3 Prozent.

b) Wie hat sich die Zahl der Kursleiter/-innen in dem Zeitraum entwickelt?

Im Jahr 1998 waren 1.326 Kursleitende für die Hamburger VHS tätig, im Jahr 2010 waren es 1.377.

c) Warum hat sich der Zuschuss aus dem Haushalt für den laufenden Betrieb des Landesbetriebes Hamburger Volkshochschule zur Deckung des Betriebsverlustes von 1998 bis 2010 von 5,835 Millionen Euro auf 5,041 Millionen Euro verringert? Das entspricht einer Absenkung von 13,6 Prozent! Zwischenzeitlich lag der Zuschuss sogar über dem Wert von 1998, so zum Beispiel in 2004 bei 5,974 Millionen Euro.

d) Warum hat sich der Zuschuss aus dem Haushalt für den laufenden Betrieb des Landesbetriebes Hamburger Volkshochschule für ausfallende Entgelte von 1998 bis 2005 von 1,454 Millionen Euro auf 850.000 Euro verringert und warum werden seit 2006 gar keine Zuschüsse mehr für ausfallende Entgelte gezahlt?

Für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 wurde unter anderem ein Beitrag der VHS zur Haushaltskonsolidierung beschlossen, der zu einer Absenkung der Zuschüsse 2005 und 2006 führte (siehe Drs. 18/1300).

Die ausfallenden Entgelte werden seit 2006 von der VHS aus dem Zuschuss beziehungsweise anderen Erträgen finanziert.

16. Ist dem Senat ein anderer, in die städtische Obhut fallender (Arbeits-)Bereich bekannt, der in den vergangenen 16 Jahren ohne Tarif-, Gehaltsoder Honorarerhöhung geblieben ist?

Wenn ja, um welchen/welche handelt es sich dabei?

Wenn nein, wie erklärt sich der Senat, dass ausgerechnet die Kursleiter/-innen der VHS von jedweder Anhebung oder Anpassung wenigstens an die gestiegenen Lebenshaltungskosten ausgeschlossen worden sind?

Bei der Beurteilung der Honorarsätze der VHS sind die in der Weiterbildungsbranche üblichen Sätze zu berücksichtigen. Die VHS zahlt im Rahmen ihrer Finanzierungsmöglichkeiten (im Vergleich zu anderen Volkshochschulen und insbesondere zu kommerziellen Bildungsträgern) durchaus höhere Honorarsätze. Die Honorarsätze zum Beispiel der Volkshochschulen in der Metropolregion Hamburg liegen in der Regel zwischen 15 und 21 Euro.

Verschiedene Bereiche von Vergütungen, zum Beispiel von Praktika, Prüfungen und Gastdozenten wurden allgemein seit mehreren Jahren in den Honorarhöhen nicht angehoben. Vollständige Angaben für einzelne Jahre konnten in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht erschlossen werden, da nur für einzelne Honorartätigkeiten Honorarordnungen existieren. Honorartätigkeit zeichnet sich in der Regel durch freie Verhandelbarkeit aus, sodass eine Einzelauswertung sämtlicher Honorarverträge der Freien und Hansestadt Hamburg für die vergangenen 16 Jahre erfolgen müsste.