Allerdings seien Personalverstärkungsmittel hinzugerechnet worden sodass eine Gesamtverringerung von 54000 Euro zu verzeichnen

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten, die Betreuung werde aus einem anderen Titel aus dem Amt für Familie ­ Deckungskreis 46: Hilfen zur Erziehung ­ gezahlt.

Titel 4250.684.03 „Zuschuss für die Beratung und Betreuung von Opfern von Gewalt" Zahlenwerk (weißes Papier, Seite 40)

Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE stellten fest, die Beträge für die Jahre 2011 und 2012 würden sich verringern.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, der Vorgängersenat habe 300. Euro für das Wohnprojekt vorgesehen. Sie seien von einem geringeren Betrag ausgegangen. Allerdings seien Personalverstärkungsmittel hinzugerechnet worden, sodass eine Gesamtverringerung von 54.000 Euro zu verzeichnen sei.

Titel 4250.684.07 „Zuschüsse für die Umsetzung des Aktionsprogramms „Sicher leben im Alter"" Zahlenwerk (weißes Papier, Seite 40)

Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE fragten, warum bei diesem Titel keine Mittel mehr zur Verfügung gestellt würden.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten, bei dem Titel werde auf die Einnahmen verwiesen. In Höhe der Einnahmen könnten Ausgaben geleistet werden.

Erläuterungen (graues Papier) Kein Beratungsbedarf.

Stellenplan (blaues Papier) Kein Beratungsbedarf.

Produktbereich 03: Soziales und Integration (ohne Bereich Pflege) Kapitel 4600 und 4700

Produktinformationen (gelbes Papier, Seiten 29 ­ 40)

Die CDU-Abgeordneten wollten zu Seite 32, Produktbezogene Kennzahlen, P 1: „durchschnittliche Kosten der Unterkunft pro Hilfeempfänger..." wissen, warum diese Zahlen, im Gegensatz zu allen anderen Entwicklungen, unter P 1 sinken würden, zumal bei der derzeitigen Mietentwicklung.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter entgegneten, die Plan-Zahlen für 2011 und 2012 seien gleichbleibend. Erfahrungswerte der Vorjahre seien herangezogen worden.

Die CDU-Abgeordneten wandten ein, die Plan-Zahlen für das Jahr 2011 seien niedriger als die des Jahres 2010. Es sei außerdem unverständlich, warum die Mittel von 2011 auf 2012 nicht steigen sollten, denn die Mieten seien nicht konstant.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter merkten an, sie würden sich an den Ergebnissen für das Jahr 2010 orientieren. Auf Wunsch der CDU-Abgeordneten differenzierten sie die Zahlen. Die Ergebnis-Zahl für 2010 belaufe sich auf 261 Euro. Diese Zahl habe als Orientierung gedient. Bis Mai 2011 sei ein Ergebnis von durchschnittlich 287 Euro zu nennen.

Band 3

Die SPD-Abgeordneten wollte zu P 2: „Empfänger insgesamt" auf Seite 39 wissen, ob zur Plan-Zahl von 8.023 für das Jahr 2010 bereits Ergebniszahlen vorlägen und ob die weiteren Plan-Zahlen auf den Ergebniszahlen beruhen würden.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter nannten die Ergebniszahlen Stand Mai: 6.

Leistungsempfänger, davon 4.241 nach Paragraf 3 AsylbLG und 2.668 nach Paragraf 2 AsylbLG.

Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE mutmaßten zu Seite 33, P 4: „Platzzahl für Wohnungslose und Zuwanderer", die Planzahlen seien zu niedrig. Sie wollten die Hintergründe zur Erhebung dieser Zahl wissen.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter entgegneten, die Planzahlen würden korrigiert, wenn die Ergebniszahlen Stand Mai benannt werden könnten. Sie würden zu Protokoll gegeben.

Die GAL-Abgeordneten fügten an, es sei doch auffällig, dass die Planzahlen sehr gering seien, obwohl die Ist-Zahlen für 2008 und 2009 wesentlich höher seien.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten, die Steigerungen seien erst im zweiten Halbjahr nach Festlegung der Planzahlen erfolgt. Man habe sich entweder an Durchschnittszahlen orientieren können oder an den gerade zum Zeitpunkt der Datenerhebung aktuellen Zahlen.

Sie erläuterten für ein besseres Verständnis das Zustandekommen des vorliegenden Haushaltsplans. Der Haushalts-Entwurf des Vorgängersenats sei in der vorherigen Legislaturperiode entwickelt worden. Die Planzahlen und die Produktinformationen seien im Frühjahr 2010 entwickelt worden. Der jetzige Senat habe ­ um eine zügige Beschlussfassung zu gewährleisten und die Zeitspanne der vorläufigen Haushaltsführung so kurz wie möglich zu halten ­ den Haushaltsplan des Vorgängersenats zugrunde gelegt und zunächst nur einzelne Schwerpunkte angepasst. Daraus ergäben sich an einigen Stellen Brüche in der Plausibilität zwischen Ergebnis- und Planzahlen.

Einen vollkommen neuen Haushaltsplan-Entwurf werde es erst zu den nächsten Haushaltsberatungen geben.

Die CDU-Abgeordneten wollten hierzu wissen, unter welchen Voraussetzungen die vorgelegten Zahlen dann ermittelt worden seien.

Sie wollten erfahren, ob der Senat hinsichtlich der Wohnungslosigkeit keinen Anstieg prognostiziere.

Generell könne gesagt werden, so die Senatsvertreterinnen und -vertreter, dass das Zahlenwerk mit den Produktinformationen verknüpft und schlüssig sei. Lediglich an wenigen vom neuen Senat veränderten Positionen seien Zahlen in den Produktinformationen verändert worden. Die überwiegende Mehrheit aller Daten würde aus dem Herbst 2009 bis Frühjahr 2010 stammen. Das Ergebnis 2009 habe daher gar nicht zur Ermittlung von Planzahlen herangezogen werden können. Die Ergebniszahlen von 2008 und 2009 und die Plan-Zahlen 2010, 2011 und 2012 könnten daher nicht in jedem Falle logisch aufeinander aufbauen. Zahlen, die nicht neu geplant worden seien, würden daher Risiken beherbergen. Eine solche Zahl sei auch die der Wohnungslosen.

Die CDU-Abgeordneten fragten hierzu nach, ob neben den Risiken auch Chancen auf positivere Zahlen gesehen werden, ob sich das Risiko- und das Chancenpotenzial im Gleichgewicht befänden oder ob es Rückstellungen zum Auffangen von Risiken gebe.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, sie hätten ein strenges Controlling zur Beobachtung der Einnahme- und Ausgabeentwicklung installiert. Das Instrument der Deckungsfähigkeit helfe dabei. Insgesamt gesehen sei absehbar, dass die Mittel ausreichend seien.

Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE bezogen sich auf die Aussage des Senats, gesetzliche Leistungen angehoben zu haben, weil in vielen Bereichen eine realistische Veranschlagung gefehlt habe. Sie wollten wissen, ob dies bei dem nun vorlie66

PE Nr. 3-4-9 ­ siehe Band 4 genden Haushaltsplan berücksichtigt worden sei. Es sei von größter Bedeutung, da es dahingehend Auseinandersetzungen mit dem Vorgängersenat gegeben habe.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter führten auf, es sei bei den Kosten der Unterkunft im Rahmen von Bildung und Teilhabe berücksichtigt worden, die Platzzahl für Wohnungslose und Zuwanderer sei nicht angepasst worden, daher bestünden Risiken.

Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE wollten die Risiken genauer konkretisiert haben.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erwiderten, die als besonders schwerwiegend und eklatant herausragenden Bereiche seien angepasst und verändert worden, andere nicht. Zur Sicherheit sei ein Haushaltscontrolling installiert. In einer Protokollerklärung zur Haushaltsausschusssitzung vom 7. Juni 2011 zum Abfluss der gesetzlichen Leistungen im Einzelplan 4 sei dargestellt worden, dass man sich unter Zugrundelegung des Jahresverlaufs mit einem Mittelabfluss von 41,6 Prozent im Plan befinde.

Daher würden sie von der Auskömmlichkeit der Mittel ausgehen. Dass heiße nicht, dass es keine weiteren Risiken gebe.

Zahlenwerk (weißes Papier)

Die SPD-Abgeordneten begrüßten die Schwerpunktsetzungen des jetzigen Senats im vorgelegten Haushaltsplan-Entwurf, sei es hinsichtlich der Kita-Bereiche oder des bereits berücksichtigten Bildungs- und Teilhabepaketes. Das Paket sei sehr unbürokratisch und komme ohne Gutscheine aus. Zu 90 Prozent bestehe der Einzelplan 4 aus gesetzlichen Leistungen. Sie wollten wissen, an welchen konkreten Punkten nachgesteuert worden sei. Je höher die Verpflichtungen hinsichtlich gesetzlicher Leistungen, desto geringer der Spielraum in den anderen Bereichen.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter wollten dies zu Protokoll erklären.

Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE wollten das Grundproblem erläutert wissen. Ab 2012 sollten strukturelle Einsparungen erfolgen. Ob es hierzu ein Konzept zur Vermeidung der stetigen Erhöhung gesetzlicher Leistungen geben werde, sei interessant. Der Vorgängersenat habe hierzu seinerzeit zehn Regeln aufgestellt.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter bestätigten die Berechtigung dieser Frage. Es hänge viel für den Gesamthaushalt davon ab, ob es gelänge, die gesetzlichen Leistungen umzusteuern. Derzeit könnten keine ausführlichen Konzepte vorgelegt werden. In einem ersten Schritt sollten die gesetzlichen Leistungen überprüft werden.

Weder eine Sparliste noch die Aufstellung von einigen Regeln würden weiterhelfen.

Derzeit würden Kontrakte mit den Bezirken vereinbart ­ der Abschluss des dritten Kontrakts stehe unmittelbar bevor ­, mit denen zusätzliche Mittel für sozialräumliche Angebote bereitgestellt werden sollten. Diese Mittel sollten zur Verringerung von verschiedenen Arten der Hilfe zur Erziehung, stationär ­ ambulant, und sozialpädagogischer Familienhilfen genutzt werden. Langfristig wolle man erreichen, dass beispielsweise sozialpädagogische Familienhilfen weniger in Anspruch genommen würden, weil Eltern Regelsysteme, Eltern-Kind-Zentren oder Elternschulen nutzen würden.

Der Senat habe das Ansinnen, mithilfe

· des Instituts der Familienhebamme, die voraussichtlich nach dem Kinderschutzgesetz bis zum sechsten Lebensmonat zuständig sei,

· der Krippenerziehung vom ersten bis zum dritten Lebensjahr,

· des sukzessiv beitragsfrei zu stellenden mindestens fünfstündigen Angebots in Kindertagesheimen,

· der Hortbetreuung im Anschluss