Kinderbetreuung

Die geringfügige Regelsatzerhöhung deckt nicht einmal die aktuelle Teuerungsrate. Mehrwertsteuererhöhung, steigende Strom- und Energiekosten, erhöhte Lebensmittelpreise seien an dieser Stelle nur exemplarisch für die finanziellen Einschnitte genannt.

Mit der Schaffung der Hartz-Gesetze, insbesondere Hartz IV, wurden Pauschalleistungen für Hilfebedürftige und Arbeitslosengeldempfängerinnen und -empfänger gestrichen, sogenannte Einmalund Sonderleistungen sollen seitdem im Regelsatz enthalten sein, müssen also erst von den Betroffenen angespart werden. Mit dem bestehenden Regelsatz in Höhe von 347 Euro pro Monat ist aber das Ansparen etwa für Weihnachtsgeschenke nicht möglich. Für Geschenke an Kinder sind in der Einkommens- und Verbrauchsstatistik gerade einmal 1,47 Euro pro Kind pro Monat vorgesehen. Ich wiederhole: 1,47 Euro! Selbst bei konsequenter Sparleistung über 12 Monate könnten dann einmalig zu Weihnachten 17,64 Euro ausgegeben werden. Das würde natürlich bedeuten, dass Geburtstagsgeschenke unberücksichtigt blieben.

Für viele Menschen in Bremen naht mit der Advents- und Weihnachtszeit die schönste Zeit des Jahres. Aber wie viele Bremer Eltern werden ihren Kindern erklären müssen, dass in diesem Jahr der Gang über den Weihnachtsmarkt erneut ausfällt und keine Geschenke gekauft werden können?

Kein Geld für Geschenke, kein Geld für ein Festessen mit der Familie oder wenigstens Geld für eine Kleinigkeit zur Freude der Kinder!

Wie werden die Kinder reagieren? Vielleicht dichten sie einige Weihnachtslieder, zum Beispiel Advent, Advent, kein Lichtlein brennt oder Oh du traurige Weihnachtszeit. So oder ähnlich müssen Kinder zukünftig wohl Alle Jahre wieder singen. So sarkastisch das klingt, aber für viele Hartz-IV-Empfängerinnen und -empfänger ist das zu Weihnachten bittere Realität.

(Beifall bei der Linken)

Die Position der Linken ist hier eindeutig.

(Beifall bei der Linken)

Die Koalition möge wenigstens einmal ihrem Wahlversprechen, das sie ja auf dem Papier fixiert hat, nachkommen und tatsächlich Verbesserungen für einkommensschwache Menschen in Bremen unterstützen. Meine Damen und Herren, diese Möglichkeit haben Sie jetzt mit unserem Antrag! Anderenfalls bleibt es ausschließlich bei leeren Versprechen und Worthülsen. Bremen ist finanziell zwar hoch verschuldet - das stimmt! -, aber nicht, weil Arbeitslose zu viele Leistungen erhalten, nicht, weil Kinder zu hohe Ansprüche stellen, und auch nicht, weil Rentner und Rentnerinnen ihre Ersparnisse nicht anrühren wollen. Vielen Dank!

(Beifall bei der Linken) Vizepräsident Ravens: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Grotheer.

Abg. Grotheer (SPD): Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kollegen von der Linken!

Ich finde, so kann man dieses Thema nicht bearbeiten!

(Beifall bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir haben ja hier in den letzten Tagen, und wir werden es in den nächsten Wochen noch weiter erleben, ganz viele Themen zu besprechen und am Ende zu entscheiden, die kommunalen Ausgabenfelder betreffen. Da geht es insbesondere um die Frage, wie wir den Sozialhaushalt sozial gerecht organisieren, und das muss man schon im Zusammenhang sehen. Also, wenn hier die Themen Jugendanpassungskonzept, Notruf für vergewaltigte Frauen, Beratungsangebote für Opfer von Zwangsprostitution angesprochen sind, wenn wir über die Verbesserung von Kinderbetreuungsangeboten in der Stadt reden, dann hängt das alles irgendwie miteinander zusammen, nämlich nicht nur dadurch, dass es sich im Bereich des Sozialressorts abspielt, sondern weil es alles Geld kostet, und natürlich müssen wir ent scheiden, was wir in Bremen mit stadtbremischen Mitteln finanzieren können. Die Grünen)

Hier haben wir nun einen Antrag, der sich - was ja lobenswert ist - auf die Lebenssituation armer Kinder bezieht. Das heißt, arme Kinder gibt es ja eigentlich nicht in dem Sinne, dass sie arm sind und dem Rest der Familie geht es gut, sondern arme Kinder sind die Kinder armer Eltern. Armut hat Ursachen, die auf langfristige Arbeitslosigkeit zurückgehen, in vielen Fällen übrigens auch auf Scheidung, Trennung oder langfristige Krankheit.

Es gibt zahlreiche Untersuchungen dazu, die sich mit diesen Sachverhalten beschäftigen.

Nun haben wir seit einigen Jahren, lange gefordert von der Politik, auf allen Ebenen, in den Kommunen, in den Ländern und auf Bundesebene, die Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe in Form von Neuregelungen im Sozialgesetzbuch. Dort gab es, das haben wir schon diskutiert, eine breite politische Koalition über viele Parteigrenzen hinweg, die ein kompliziertes Regelungswerk im Bundestag dann am Ende beschlossen hat. Dabei sind - und das war Absicht - die sogenannten einmaligen Leistungen, die Hilfen in besonderen Lebenslagen, aus dem Sozialhilferecht in die Berechnung der Regelbedarfsätze einbezogen worden.

(Abg. Frau Nitz [Die Linke]: Das macht es ja nicht richtiger!)

Wir wissen heute, dass es dort Nachsteuerungsbedarf gibt, aber die Frage ist ja: Wie gehen wir damit um?

Natürlich wissen wir, dass die Regelsätze von 347 Euro für Erwachsene oder 207 Euro für Jugendliche nicht ausreichen, um ein angemessenes Leben zu führen. Das wollen wir verändern. Dafür müssen wir aber den richtigen Weg finden, und wir müssen natürlich das im Auge behalten, was damals im Zusammenhang mit der Einführung von Hartz IV verabredet worden ist, das war eben auch eine bestimmte Finanzverteilung zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen.

Danach ist es so, dass das ALG II und die Grundsicherung vom Bund bezahlt werden, die Kommunen bezahlen die Kosten der Unterkunft und zusätzlich einige Beratungsangebote. Wir bekommen dann wiederum als Kommune einen Teil unserer Kosten der Unterkunft vom Bund erstattet, das sind jetzt etwa 30 Prozent. Das muss - so ist es gesetzlich vorgesehen - immer wieder neu verhandelt werden, aber das ist ein kompliziertes Gefüge, und wir lehnen es ab, das einmal eben so bei Wege durcheinanderzubringen und zusätzliche Leistungen hier zu beschließen, sondern wir wenden uns mit unseren Forderungen dorthin, wohin wir uns richtigerweise wenden müssen, nämlich an den Bund. Das ist nämlich die Instanz, die dafür auch die notwendigen Steuereinnahmen aus dem Gesamtsteueraufkommen erhält, um genau diese Dinge zu finanzieren.

(Zuruf der Abg. Frau Troedel [Die Linke]) Nein, ich finde, die Linke muss auch den Kindern und den Eltern armer Kinder erklären, weshalb sie hier solche populistischen Anträge stellt. Unabhängig von dem, was ich eben gesagt habe, was ich alles für richtig halte, ist es doch so, dass wir nicht einfach einmal eben am Ende eines Haushaltsjahres beschließen können, Mittel auszugeben, die wir im Haushalt nicht vorgesehen haben. Dazu sind wir nicht in der Lage, das dürfen wir auch gar nicht!

Also, wir sind dafür, dass es zu Verbesserungen kommt, wir sind aber dafür, dass sich diese Forderung an den Bund richten muss. Wenn Sie ganz ehrlich mit sich selbst sind, dann fragen Sie sich einmal - ich weiß es nicht, vielleicht können Sie die Frage beantworten, die PDS als ein Teil der jetzigen Linken ist auch in zwei Ländern an der Landesregierung beteiligt gewesen -: Welche Initiativen sind denn von diesen Bundesländern ausgegangen in Bezug auf die Änderung des SGB? Ich habe davon nichts gehört. Das mag daran liegen, dass wir weit weg sind von Mecklenburg-Vorpommern (Zuruf des Abg. Rupp [Die Linke]) oder von Berlin, aber das würde mich in diesem Zusammenhang durchaus auch einmal interessieren, wie damit auch über längere Zeit umgegangen wird.

Wir finden es gut, und wir unterstützen es nachdrücklich, dass der Senat eine Initiative auf den Weg gebracht hat mit dem Ziel, die Regelsätze im SGB zu verändern, das ist dringend notwendig.

Wir finden es richtig, dass der Senat damit auf die anderen Bundesländer zugeht mit dem Ziel, eine Bundesratsinitiative in Gang zu setzen.

(Abg. Rupp [Die Linke] meldet sich zu einer Zwischenfrage. - Glocke)

Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der Senat auch mit dieser Initiative beabsichtigt, einmalige Leistungen für Kinder auf Bundesebene wieder einzuführen. Das ist unser ehrlicher, seriöser Beitrag zu dieser Debatte. Wir werden den Antrag der Linken ablehnen müssen. - Danke!

Die Grünen) Vizepräsident Ravens: Sind Sie bereit, eine Zwischenfrage anzunehmen?

Abg. Grotheer (SPD): Ja, selbstverständlich!

Vizepräsident Ravens: Bitte, Herr Rupp!

Abg. Rupp (Die Linke): Ist Ihnen bekannt, dass wir in Berlin als. Die Linke Initiativen für Einmalzahlungen für Hartz-IV-Empfängerinnen und -empfänger und SGB-II-Empfängerinnen und -empfänger angeregt haben, unter anderem zum Schuljahresbeginn, oder ist Ihnen das nicht bekannt?

Abg. Grotheer (SPD): Das war mir bisher nicht bekannt. Ich kann Sie nur fragen, ob Ihnen bekannt ist, dass der Senat beschlossen hat, mit dieser Bundesratsinitiative dazu beizutragen, dass Schulkinder künftig jeweils zum Schuljahresanfang eine einmalige Beihilfe für Schulmaterial bekommen können. Ich finde, das ist der richtige Weg.

Wir sind übrigens damit auch deshalb auf dem richtigen Weg, weil dieses Geld, das ja gegen Nachweis gezahlt werden soll, auch den Kindern direkt zugutekommt. Also, es gibt eine Diskussion um die Frage, ob es richtig ist, pauschale Zahlungen an die Familien zu leisten, oder ob es nicht besser ist, auch die Leistungen so zu organisieren, dass sie direkt bei den Kindern ankommen. Die Grünen)

Auch das, finden wir, macht der Senat richtig. Habe ich Ihre Frage damit beantwortet? - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit! Die Grünen) Vizepräsident Ravens: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Buhlert.

Abg. Dr. Buhlert (FDP): Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir erleben zum wiederholten Mal einen Antrag der Linken, die sich damit befassen, dass ihnen die Regelsätze nicht passen und sie Sonderzahlungen haben wollen. Es gibt Fälle, in denen man meiner Meinung nach darüber diskutieren kann, diese sind gerade angeklungen, nämlich die Frage, wie man Geld direkt an Kinder gibt, beispielsweise für Bildung, damit es nicht irgendwo im Haushalt versickert, denn bei den knappen Geldern kann das ja passieren.

Aber bei der Weihnachtsbeihilfe ist doch die Frage, ob dies nicht wirklich besser in den Regelsätzen aufgehoben ist. Da sind wir der Meinung, man muss auch den Leuten die Konsumentensouveränität lassen. Es gibt Leute, die feiern kein Weihnachten, kein Zuckerfest, kein Chanukka oder sonstige Feierlichkeiten, zu denen man sich Geschenke macht, sie feiern vielleicht nur ihre Geburtstage - da müssten wir dann auch noch eine Beihilfe einführen, sie feiern vielleicht nur ihre Namenstage.

Wollen wir dafür auch Beihilfe? Nein, wir wollen Konsumentensouveränität, und dann muss man das doch auch, bitte schön, in den Regelsätzen lassen und dort diskutieren, ob die Regelsätze hoch genug sind, und dann den Menschen auch die Souveränität lassen, selbst darüber zu entscheiden, wo sie in ihrem Haushalt das Geld einsetzen wollen und wofür! Das können wir ihnen nicht vorschreiben, und das wollen wir ihnen auch nicht dadurch vorschreiben, dass wir sagen, das musst du aber beantragen; und ein Nachweisverfahren für Weihnachtsgeschenke wird dann auch ein bisschen schwierig, um es einmal so zu sagen.

Insofern denken wir: Lassen Sie uns doch weiter auf der Ebene, die dafür zuständig ist, diskutieren, nämlich auf der Ebene des Bundes, der nämlich die Gelder bezahlt, wie eine Grundsicherung aussehen kann. Die FDP hat ein Grundsicherungskonzept in Form des Bürgergeldes. Da können wir auch gern über die Höhe diskutieren, nämlich über die Frage: Kommt genügend Geld an?

Das ist eine berechtigte Frage, aber es ist keine

Frage für uns in der Entscheidung, wollen wir eine Souveränität auch der Bezieher von Hartz IV, nämlich in der Frage, wofür sie ihr Geld einsetzen.