Förderung

Band 3

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter gaben die Mitglieder der Zukunftskommission bekannt: Herr Karl Schwinke von der Behörde für Inneres und Sport, Herr Dr. Michael Beckereit und Frau Ingrid Unckelbach vom Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein, Herr Günter Ploß vom Hamburger Sportbund sowie Herr Reinhard Wolf von der Handelskammer Hamburg. Dadurch, dass Herr Staatsrat Schwinke auch für die Bezirke zuständig sei, sei eine Einbindung deren Kompetenz sichergestellt. Die Zukunftskommission habe die Möglichkeit, zu Einzelfragen auch weitere Akteure gezielt einzubinden. Die Mitgliederzahl der Zukunftskommission sei bewusst gering gehalten worden, um eine arbeits- und ergebnisorientierte Arbeitsweise zu gewährleisten.

Die GAL-Abgeordnete fragte, in welcher Weise die Konsolidierungsverpflichtung in Höhe von 624.000 Euro im Haushaltsplan-Entwurf abgebildet sei und ob die Konsolidierungsverpflichtung gleichbedeutend sei mit dem Begriff der globalen Minderausgabe.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, es wäre wünschenswert gewesen, wenn sie bei der Amtsübernahme eine Vorlage vorgefunden hätten, aus der ersichtlich sei, wie der vorherige Senat den Betrag in Höhe von 2,8 Millionen Euro habe konsolidieren wollen. Dies sei aber nicht der Fall gewesen. Die Konsolidierungsverpflichtung in Höhe von 624.000 Euro sei bislang nicht konkretisiert. Bisher sei nicht entschieden, ob sie im Bereich des Sportamts oder durch ein anderes Amt der Behörde für Inneres und Sport zu erbringen sei.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten, in den Produktinformationen für den Produktbereich 03 auf Seite 5 (gelbes Papier) seien bei „Sonstige Betriebsausgaben" für die Jahre 2011 und 2012 der Betrag von 624.000 Euro ausgewiesen und mit einer Fußnote versehen, der zu entnehmen sei, dass noch nicht entschieden sei, wie der Betrag erbracht werden solle. In dem Fall, dass entschieden werde, den Betrag durch strukturelle Maßnahmen zu erbringen, beispielsweise durch die Reduzierung von Personal, handle es sich um eine globale Minderausgabe für die jeweiligen Jahre.

Ziel des Senats sei eine strukturelle Absenkung um 624.000 Euro, die auf Dauer wirke, nicht aber eine Absenkung für nur ein Jahr. Die Konkretisierung stehe noch aus.

Die GAL-Abgeordnete betonte, zur Beurteilung des Haushaltsplan-Entwurfs sei wichtig, dass abgebildet werde, an welcher Stelle die globale Minderausgabe wirken werde. Dem zweiten Satz der Fußnote auf Seite 5 zufolge werde die Erbringung der Minderausgabe mit Umsetzung der Maßnahmen in den zutreffenden Produktgruppen sichtbar. Dies stehe im Gegensatz zu den Ausführungen der Senatsvertreterinnen und -vertreter. Nur in wenigen Produktgruppen werde die Erbringung der Minderausgabe dargestellt und auf dem grauen Papier erläutert. Die GAL-Abgeordnete beurteilte es als verwirrend, dass ein Teil der Konsolidierungsverpflichtung nachzulesen sei, ein anderer aber nicht und die Senatsvertreterinnen und -vertreter darüber hinaus eine „Bepackungsdrucksache" ankündigten.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter berichteten, es seien in der Vergangenheit bereits zwei Konsolidierungsrunden durchgeführt worden, nämlich die Konsolidierungsrunde I im September 2009 und die Konsolidierungsrunde II im November 2010.

Die Maßnahmen aus der Konsolidierungsrunde I seien bereits im Haushaltsplan-Entwurf abgebildet, während die Maßnahmen aus der Konsolidierungsrunde II noch nicht konkretisiert seien.

Der Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE erkundigte sich, wo die Verminderung der Konsolidierungsverpflichtung von 2,8 Millionen Euro auf 624.000 Euro nachzulesen sei. Er fragte, ob die globale Minderausgabe in Höhe von 624.000 Euro nur für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 oder auch für die folgenden Jahre gelte.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, der Senat beabsichtige eine strukturelle Absenkung um 624.000 Euro. Diese könne konkretisiert werden, indem Absenkungen bei verschiedenen Titeln auf Dauer vorgenommen würden oder indem in den folgenden Haushaltsjahren eine Absenkung der Betriebsausgaben in dieser Höhe, beispielsweise durch Reste, erfolge.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter riefen in Erinnerung, wie die Konsolidierungsverpflichtung in Höhe von 2,8 Millionen Euro entstanden sei. Es habe eine Rahmenvereinbarung zur Sportförderung mit dem HSB gegeben. Hier sei ein Kompromiss geschlossen und ein besonderer Sparbeitrag des Sports zur Haushaltskonsolidierung festgelegt worden. Der Sparbeitrag in Höhe von 2,8 Millionen Euro habe sich zusammengesetzt aus dem Betrag von 850.000 Euro, die der HSB habe erbringen sollen, und dem Betrag von 1,95 Millionen Euro, der aus unterschiedlichen Maßnahmen im Sportbereich habe erbracht werden sollen. Der frühere Erste Bürgermeister von Beust habe seinerzeit dem HSB den Sparbeitrag erlassen. Als das Sportamt im Jahr 2010 in die Behörde für Inneres und Sport integriert worden sei, sei erkannt worden, dass vom Sportamt mit seinem relativ geringen Etat nicht erwarten werden könne, den Gesamtbetrag allein zu erbringen. Aus diesem Grund seien Gespräche mit der Finanzbehörde aufgenommen worden, die zu dem Ergebnis geführt hätten, dass das Sportamt einen Konsolidierungsbeitrag in dieser Höhe nicht erbringen könne und der Betrag verringert worden sei. Im Haushaltsplan-Entwurf könne man für das Jahr 2010 den Betrag von 2,8 Millionen Euro in den Produktinformationen auf Seite 5 (gelbes Papier) nachlesen, weil hier die Planzahlen abgebildet seien. Bei den Ergebniszahlen, die im Zahlenwerk ab Seite 12 (weißes Papier) dargestellt seien, finde sich dieser Betrag nicht.

Die GAL-Abgeordnete bat um Auskunft, wie hoch der in der Konsolidierungsrunde I festgelegte Beitrag sei.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter gaben zur Kenntnis, der ursprüngliche Betrag von 2,8 Millionen Euro berühre eine globale Minderausgabe, die für das Jahr 2010 im Sportbereich ausgebracht worden sei. Die Summe sei per se durch Reste zu erbringen. Dazu habe es die Konsolidierungsrunde I gegeben, die für das Jahr 2010 und folgende einen Betrag von 200.000 Euro abgebildet habe. In der Konsolidierungsrunde II sei der Betrag von 624.000 Euro festgelegt worden.

Die GAL-Abgeordnete rief die Präsentation des Haushaltsplan-Entwurfs am 4. Mai 2011 in Erinnerung. Dort habe der Senat angekündigt, in den Jahren 2011 und 2012 bei den Reservemitteln für Sportgroßveranstaltungen einen Betrag von jeweils 5 Millionen Euro einzusparen. Sie erkundigte sich, wie die Einsparung im HaushaltsplanEntwurf abgebildet sei.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter führten aus, es habe sich um Verpflichtungsermächtigungen gehandelt. Verpflichtungsermächtigungen ermöglichten es der Exekutive, Verträge einzugehen. Wie die aufgrund der Verträge zu zahlenden Beträge erbracht werden sollten, sei nicht festgelegt. Im Sportbereich habe es eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 15 Millionen Euro gegeben. Aufgrund anderer Verpflichtungen im Gesamthaushalt wie der Senkung der Kita-Gebühren sei die Verpflichtungsermächtigung im Sportbereich abgesetzt worden. Unabhängig davon erfordere eine Verpflichtungsermächtigung stets einen Senatsbeschluss darüber, wie der jeweilige Betrag erbracht werden solle. Als Beispiel nannten die Senatsvertreterinnen und -vertreter die Bewerbung um das Internationale Deutsche Turnfest 2017. Die Stadt Frankfurt habe für diese Veranstaltung im Jahr 2009 25 Millionen Euro verauslagt. Ein solcher Betrag könne aus dem Sportetat ohnehin nicht gedeckt werden. Darum sei es notwendig, dass der Senat ein Finanzierungskonzept entwickle, das sich nicht nur aus Mitteln des Sportamts sondern auch aus anderen Bereichen des Haushalts speise.

Eine Verpflichtungsermächtigung sei kein Bargeld. Sie müsse genauso konkretisiert werden wie die Entscheidung des Senats, sich für ein bestimmtes Sportevent zu bewerben. Der Fortfall der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 15 Millionen Euro habe keine praktische Wirkung.

Die GAL-Abgeordnete stellte die Frage, warum der Fortfall der Verpflichtungsermächtigung im Sportbereich am 4. Mai 2011 als Gegenfinanzierung von anderen Maßnahmen wie der Senkung der Kita-Gebühren dargestellt worden sei, wenn der Senat über die Mittel nicht ohne Weiteres verfügen könne. Sie fragte, ob der Fortfall der Verpflichtungsermächtigung Folgen auf die Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen habe.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter teilten mit, im Einzelplan 9.2 existierten Vorhaltemittel für verschiedene Formen von Verpflichtungen, zu denen auch die Mittel für Sportgroßveranstaltungen gehörten. Der Finanzsenator habe am 4. Mai 2011 erklärt, er wolle die Vorhaltemittel im Einzelplan 9.2 deutlich verringern. Als Beispiel habe er die Verpflichtungsermächtigung für Sportgroßveranstaltungen genannt. Dies berühre nicht die Möglichkeit der Exekutive, eine Verpflichtung in Höhe von 15 Millionen Euro einzugehen, wenn die Bürgerschaft dem Haushaltsplan-Entwurf zustimme, der eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 15 Millionen Euro enthalte. Innerhalb des Senats müsse geklärt werden, wie der Betrag aufgebracht werden solle.

Die CDU-Abgeordneten wiesen darauf hin, dass im Einzelplan 9.2 ursprünglich Reservemittel in Höhe von 164 Millionen Euro vorgesehen gewesen seien. Diese sollten nun um rund 73 Millionen Euro reduziert werden. Es gebe verschiedene politische Fragen, die zur Inanspruchnahme der Reservemittel führen könnten. Durch die Reduzierung der Reservemittel verringere sich die Chance der einzelnen Projekte auf die Inanspruchnahme der Mittel. Dies gelte auch für die Sportgroßveranstaltungen.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter bestätigten, wenn man es so darstelle wie die CDU-Abgeordneten, verringerten sich die Chancen, wenn man aber nach dem Prinzip „pay as you go" vorgehe, stelle sich die Frage, wie Mittel umgeschichtet werden sollten, um ein beabsichtigtes Projekt zu finanzieren. Die Verstärkungsmittel im Einzelplan 9.2 seien eigentlich für unvorhergesehene Bedarfe vorgesehen. Der derzeitige Senat betrachte das bisher umfangreiche Vorhalten von Verstärkungsmitteln kritisch.

Er verfolge das Ziel, dass die Behörden mit den veranschlagten Mitteln auskämen und der Senat nur im Falle eines unvorhergesehen herausragenden Bedarfs Umschichtungen vornehme. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter betonten, der derzeitige Senat habe eine andere Herangehensweise als der vorherige Senat. Von den Behörden werde eine stärkere Eigenverantwortung erwartet. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass es für Maßnahmen der Behörden einen „Rettungsschirm" bei der Finanzbehörde gebe. Als Beispiel nannten die Senatsvertreterinnen und -vertreter die Veranschlagung der Mittel für den Einsatz von auswärtigen Polizeikräften.

Die CDU-Abgeordneten bezogen sich auf die Ausführungen zum Sportmarketing (Seite 4, weißes Papier, 6. Absatz) und baten, die Maßnahmen zu konkretisieren.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter berichteten, es gebe acht Marken Hamburgs bei der Hamburg Marketing GmbH. Bemerkenswerterweise gehöre der Sport nicht mehr dazu. Der Senat habe das Ziel, den Sport wieder zu einem Teil des Marketingkonzepts der Stadt werden zu lassen. Hierzu sei es erforderlich, zunächst die Sportentwicklungsplanung zum Abschluss zu bringen. Möglicherweise könne anschließend auch die Erneuerung des Logos in Erwägung gezogen werden.

Der Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE pflichtete den Ausführungen bei. Er frage sich aber, wie unter diesen Voraussetzungen der Betrag von 184.000 Euro beim Titel 8770.683.03 „Sportmarketing" (Seite 79, weißes Papier) ermittelt worden sei.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erwiderten, diese Mittel seien bisher bei der Senatskanzlei veranschlagt und nun in den Einzelplan 8.1 überführt worden. Der Betrag sei in unveränderter Höhe übernommen worden.

Produktbereich 03: Sportförderung, Sportstätten, Universiade 2015

Kapitel 8770, 8780, 8790

Produktinformationen (gelbes Papier, Seiten 5 ­ 9)

Die FDP-Abgeordnete bat zu konkretisieren, wie es zu einer Steigerung der Betriebsausgaben (Seite 5, gelbes Papier) von 15.486.000 Euro im Jahr 2010 auf 17.993. Euro im Jahr 2011 gekommen sei.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, im Haushaltsjahr 2010 sei die globale Minderausgabe bei den Betriebsausgaben abgezogen worden, im Jahr 2011 dagegen nicht. Dies stelle eine erhebliche Entlastung des Sportbereichs dar.

Die CDU-Abgeordneten gingen auf die Sonstigen Betriebsausgaben (Seite 5, gelbes Papier) ein. Ihnen erschließe sich nicht, welche Vereinbarungen zwischen der Behörde für Inneres und Sport und der Finanzbehörde betroffen worden seien, um die Konsolidierungsverpflichtung von 2,8 Millionen Euro im Jahr 2010 auf 624.000 Euro ab dem Jahr 2011 zu senken. Die CDU-Abgeordneten äußerten die Vermutung, dass auch in den Jahren ab 2013 dieser Betrag fortgeschrieben werden solle. Sie fragten, ob zwischen den Behörden vereinbart worden sei, den Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 2,8 Millionen Euro zu streichen, um ihn in den Folgejahren sukzessive zu erreichen.