Grundstück

Band 4

2. Norddeutsche Blindenhörbücherei e.V.

Die Norddeutsche Blindenhörbücherei e.V. erhält von der FHH eine jährliche institutionelle Zuwendung in Höhe von 461 T. Hiervon trägt Hamburg einen Sitzlandanteil von 30% zzgl. Des Länderanteils nach Königsteiner Schlüssel. Der Rest der Zuwendung wird von den anderen Bundesländern ebenfalls nach Königsteiner Schlüssel erstattet (2011: Bremen: 18.591,97, Schleswig-Holstein: 67.328,35, Niedersachsen: 185.959,27, d.h. Erstattung insgesamt 271.879.59.) Einzelheiten der Mittelverwendung können dem beigefügten Wirtschaftsplan 2011 entnommen werden. (Anlage 2)

III. Kulturpolitisches Förderziel

Beide Einrichtungen gewähren blinden und sehbehinderten Menschen barrierefreien Zugang zu Information und Literatur in für sie wahrnehmbaren Formaten und gewährleisten daher die Anforderungen aus der UN Behindertenrechtskonvention, die auch von der Bundesrepublik ratifiziert worden ist.

Erläuterung der Einnahmen der Museumsstiftungen (Produktinformationen, gelbe Seite 18), Erläuterung der Diskrepanz zwischen Ergebnis 2009 und Plandaten 2010-2012

Die Abweichung des Ergebnisses 2009 (44 Tsd. Euro) zu den für die Jahre 2010-2012 ausgewiesenen Plandaten (jährlich 120 Tsd. Euro) resultiert auf einen verspäteten Zahlungseingang beim Titel 3800.124.02 „Nutzungsentgelte der Museumsstiftungen für die ihnen überlassenen Sammlungsgegenstände" im Januar 2010 für 2009 in Höhe von 56 Tsd. Euro sowie der erstmalig ab 2010 veranschlagten Nutzungsentgelte des Landesbetriebs Planetarium Hamburg für das überlassene Grundstück in Höhe von 20 Tsd. Euro.

Übersicht über bekannte, notwendige Sanierungsmaßnahmen am Gebäudebestand des Einzelplans 3.3

Die Kulturbehörde nimmt laufend auf Basis ihr zugegangener Meldungen und eigener Inaugenscheinnahmen Erhebungen zu den erforderlichen Sanierungsmaßnahmen vor. Die in diesem Zusammenhang vorgenommenen sehr groben Schätzungen der Kosten sind zunächst eine vorläufige Annahme und bedürfen einer wesentlich genaueren Begutachtung der erforderlichen Maßnahmen. Vorher ist eine belastbare Kostennennung nicht möglich.

Dessen ungeachtet gibt es Prioritäten von Seiten der Kulturbehörde für das weitere Vorgehen. Danach haben oberste Priorität die Ertüchtigung und Verbesserung des Brandschutzes, Maßnahmen der Verkehrssicherung/Funktionsmängelbeseitigungen sowie Beseitigung von baulichen Mängeln. Teilen der Sicherheitsbeleuchtungsanlage Sanierung/Erneuerung der elektrischen Verteilungen Planetarium Dacherneuerung Torhaus Wellingsbüttel Dachsanierung Bismarckdenkmal Statik.