Versicherung

Die Pensionsrückstellungen mit einem Volumen von rund 4 Mio. EUR wurden durch ein Gutachten der ABV Aktuar- und Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung mbH, Hamburg ermittelt. Das Gutachten vom 16. Februar 2011 wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Verwendung der „Richttafeln 2005

G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Beachtung der Vorschriften des § 6a EStG mit einem Zinssatz von 6 % p.a. ermittelt.

Gemäß Nr. 3.2.2.2 der VV zu § 26 LHO sind bei der Ermittlung des Rückstellungsbedarfs die Beschäftigungszeiten zu berücksichtigen, die die nach dem 31.12.1986 in den Dienst der FHH eingetretenen Beschäftigten beim LGV verbracht haben. Bei den ab 1987 erteilten Zusagen handelt es sich um 127 Anwartschaften aktiver Angestellter und Arbeiter, 7 laufende Leistungen an ehemalige Angestellte und Arbeiter sowie um 50 Anwartschaften aktiver Beamter.

Für weitere Pensionsverpflichtungen in Höhe von 7,2 Mio. EUR (169 Anwartschaften aktiver Angestellter und Arbeiter, 30 Anwartschaften aktiver Beamter, 76 laufende Leistungen) wurde das Wahlrecht (Zusage vor dem 1.1.1987) dahingehend in Anspruch genommen, dass keine Passivierung erfolgt.

Die Anwartschaften auf Witwen- bzw. Witwerversorgung wurden nach der kollektiven Methode bewertet.

Für Anwartschaften auf Waisenrente wurden entsprechend der Verwaltungsanweisung im BMF-Schreiben vom 09.04.1984 keine Rückstellungen berechnet.

Zuschläge für Verwaltungskosten oder anderes sind in den Rückstellungen nicht enthalten.