Konventioneller Stückgutumschlag im Hamburger Hafen
Der Hamburger Hafen hat hohe Zuwächse und hohe Marktanteile beim Umschlag von Containern. Mit der Anpassung der Fahrwassertiefe der Elbe und dem Ausbau des Terminals in Altenwerder sind wichtige Voraussetzungen geschaffen, um die starke Stellung des Hamburger Hafens auch in der Zukunft zu halten und weiter auszubauen. Aus technischen und ökonomischen Gründen wird aber auch in der Zukunft konventioneller Verkehr eine bedeutende Rolle spielen, für den Hamburg als Universalhafen ein wettbewerbsfähiges Angebot vorhalten muß. Unter dem Gesichtspunkt, die Arbeitsplätze zu sichern, kommt dem konventionellen Verkehr eine besondere Rolle zu, da er wesentlich arbeitsintensiver als andere Umschlagformen ist.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.
Vom Hamburger Hafen sind nach einer Untersuchung aus 1991 direkt und indirekt ca. 140 000
Arbeitsplätze abhängig. Mit ca. 38 000 Arbeitsplätzen kommt dem konventionellen Verkehr neben dem Containerverkehr mit ca. 64 000 Arbeitsplätzen eine erhebliche wirtschafts- und hafenpolitische Bedeutung zu. Der konventionelle Verkehr ist bei einem europaweit schrumpfenden Markt nicht nur in Hamburg von Umschlagrückgängen und Marktanteilsverlusten gekennzeichnet.
Zur Sicherung von Einkommen und Beschäftigung haben Hafenwirtschaft, Hafenarbeitnehmer und Senat in ihren jeweiligen Verantwortungs- und Gestaltungsbereichen dieser Entwicklung im Rahmen der Marktmöglichkeiten entgegenzuwirken. Der Senat hat mit dem Hafenentwicklungsplan 1997 hafenentwicklungspolitische Handlungsfelder formuliert, die auch den konventionellen Verkehr betreffen. Zur Lösung spezifischer Probleme im konventionellen Umschlag steht die zuständige Fachbehörde im Dialog mit Hafenbetrieben und Hafenarbeitnehmern.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.
1. Wie haben sich Umschlagvolumen und Marktanteile im konventionellen Verkehr und im Containerverkehr in
Antwerpen
Rotterdam
Bremische Häfen
Hamburg in den Jahren 1985 bis 1996 entwickelt?
Die entsprechenden Angaben sind der Anlage 1 zu entnehmen.
2. Wie hat sich die Zahl der direkt Beschäftigten sowie die Beschäftigung im Gesamthafenbetrieb im konventionellen Umschlag und im Containerumschlag zwischen 1985 und 1996 entwickelt?
Die Zahl und die Aufteilung der direkt im Hafenumschlag sowie im Gesamthafenbetrieb Beschäftigten hat sich nach Auskunft des Gesamthafenbetriebes wie in Anlage 2 dargestellt entwickelt; im übrigen siehe Vorbemerkung.
Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidemarie Scherweit-Müller (SPD) vom 05.01. und Antwort des Senats
Betreff: Konventioneller Stückgutumschlag im Hamburger Hafen
3. Welche Qualifikationen haben die Beschäftigten im konventionellen Umschlag? Welche Weiterbildungsmöglichkeiten werden angeboten? Werden sie nach Auffassung des Senats ausreichend genutzt?
Die Qualifikation von Beschäftigten im Hafenumschlag liegt grundsätzlich im Verantwortungsbereich von Hafenarbeitgebern und Hafenarbeitnehmern sowie ihrer Institutionen.
Der zuständigen Fachbehörde liegen folgende Informationen vor:
Danach besitzen ca. 40 Prozent aller Hafenarbeiter einen Hafenfacharbeiterbrief mit Handelskammerabschluß.
Die im konventionellen Bereich eingesetzten Gesamthafenarbeiter verfügen im wesentlichen über Einzel- oder Mehrfachqualifikationen als Winsch- und Decksleute, Kranführer (Bord-, Mobil-, Schwergutkran), Raumdieselfahrer, Vize, Munkloaderfahrer, Laschen und Pallen, Gabelstaplerfahrer (Diesel-, Schwergut-, Elektrohub-, Papierklammer-, Hochregal-, Seitengabelstapler), Palettomatenführer, Ro-Ro-Fahrer, Aufsichtsperson gemäß Hafensicherheitsverordnung, Seegüterkontrolleur, Vorarbeiter, Hebestelle, Lademeister.
Neben der Weiterbildung in den Einzelbetrieben findet eine unternehmensübergreifende Qualifizierung im wesentlichen beim Fortbildungszentrum Hafen Hamburg e.V. statt. Dort werden neben der Fortbildung zur Erlangung des Hafenfacharbeiterbriefes zur Zeit Kurse für im konventionellen Bereich beschäftigte Hafenarbeiter aus den Bereichen Gefahrgut, Gerätebedientechnik, Ladungssicherung, Führung, Kommunikationstraining, Fachenglisch, EDV und Unfallverhütung angeboten.
Es liegen keine Erkenntnisse vor, die auf eine nicht ausreichende Nutzung der Weiterbildungsmöglichkeiten schließen lassen.
4. Welche Umschlaganlagen im Hamburger Hafen werden für den konventionellen Verkehr genutzt?
Cellpap Terminals Grasbrook, Baakenhafen und Dradenau; Gerd Buss Afrika Terminal; HHLA OSwaldkai-Terminal; C. Steinweg Süd-West-Terminal; Gerd Buss Kuhwerder Terminal; Hansa Umschlaggesellschaft Terminal 80/81; Rothe Terminal; Wallmann & Co.; Nordholz; Harms Kattwyck Terminal. Außerdem findet konventioneller Umschlag in geringem Umfang auch auf Anlagen für Container- und Massengutverkehr statt.
5. Welche Infrastruktur- und Suprastrukturinvestitionen sind zwischen 1985 und 1996 für welche Anlagen im konventionellen Umschlagbereich getätigt worden?
Infrastrukturinvestitionen seit 1985
Cellpap Terminal Grasbrook Schaffung von zwei Liegeplätzen und Flächenarrondierung Gerd Buss Afrika Terminal Kaimauerverankerungen und Gleisrückbau HHLA OSwaldkai-Terminal Vertiefung der Zufahrt, Kaimauerverstärkung der Liegeplätze 2 bis 4, Neubau Liegeplatz 7
Hansa Umschlaggesellschaft Entfernen der Dalbenreihe im Oderhafen Terminal 80/81
Harms Kattwyck Terminal Flächenaufhöhung und -erschließung, Kaimauerverstärkung und -instandsetzung Wallmann & Co. Verlängerung der Kaimauer um 80 m
Die Firmen nahmen jeweils begleitend Suprastrukturinvestitionen vor, die auf die Infrastrukturmaßnahmen abgestimmt sind. Über Einzelheiten der Suprastrukturinvestitionen können zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen keine Auskünfte gegeben werden.
6. Welche Infrastrukturinvestitionen plant der Senat?
7. Welche Suprastrukturplanungen der Hafenfirmen sind dem Senat bekannt?
Im Haushaltsplan-Entwurf 1998 ist die Verstärkung von 200 m Kaimauer für die Firma Wallmann & Co. vorgesehen. Sie wird begleitende Suprastrukturinvestitionen vornehmen.
Soweit weitere Kenntnisse zu Suprastrukturinvestitionen als Angelegenheiten der Unternehmen vorliegen, können zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse keine Auskünfte gegeben werden.