Krankenstand in Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder

In der JVA Billwerder ist der Krankenstand seit über einem Jahr höher als in allen anderen Hamburger Haftanstalten. Auch wenn seitens des Senats erklärt wird, die Zahlen nicht zu kennen, wird von den Bediensteten der JVA Billwerder weiter mitgeteilt, dass der Krankenstand immer noch allein im Werkdienst bei wenigstens 36 Prozent liegt.

Als Hintergrund für diese Zustände in der Anstalt werden allgemein die mangelnde Kommunikation und ein rüder Umgangston zwischen Bediensteten und Führungsebene verantwortlich gemacht. Bereits im Oktober 2010 wurde öffentlich über die Zukunft der Anstaltsleitung spekuliert. Die damalige Behördenleitung hat die Einsetzung eines Ombudsmanns geplant, um den Vorwürfen und den Zerwürfnissen auf den Grund zu gehen. Nach dem Ende der Koalition wurde die Einsetzung des Ombudsmanns gestoppt.

Fast ein Jahr lang hat der stellvertretende Leiter des Strafvollzugsamts (Besoldungsgruppe B 3) an jedem Werktag wenigstens jeweils den halben Tag in der JVA Billwerder verbracht, ohne dass irgendeine Veränderung erfolgte.

Angeblich soll ein Bericht des stellvertretenden Amtsleiters vorliegen, doch mitgeteilt wird der Öffentlichkeit nichts.

Dieses vorausgeschickt frage ich den Senat:

1. Warum wird, wenn schon bei der ersten Anfrage Zahlen zum Krankenstand angeblich nicht bekannt waren, der Krankenstand im Werkdienst nicht überprüft?

Eine Überprüfung ist nicht erfolgt und weiterhin nicht vorgesehen, weil die Laufbahn des Werkdienstes seit Inkrafttreten der Neufassung der Verordnung über die Laufbahnen der hamburgischen Beamtinnen und Beamten (HmbLVO) vom 22. Dezember 2009 (HmbGVBl. 2009, S. 511) am 1. Januar 2010 nicht mehr besteht. Sowohl in dem Zentralen Berichtswesen der Zentralen Personaldienste, das der Drs. 20/507 zugrunde lag, als auch in der aktuell zugrunde zu legenden Business-Objects-Statistik werden die ehemals eigenständigen und deshalb getrennt ausgewiesenen Laufbahnen des Allgemeinen Vollzugsdienstes (AVD) und des Werkdienstes einheitlich als AVD abgebildet.

2. Warum wurde die Einsetzung des Ombudsmannes gestoppt?

Von der Einsetzung eines Ombudsmannes wurde bereits im Herbst 2010 abgesehen, weil sie angesichts der im Übrigen eingeleiteten Maßnahmen entbehrlich erschien.

3. Warum musste ein hoher Beamter ein Jahr lang hospitieren, ohne dass etwas verändert wurde?

4. Was ist Inhalt des angeblichen Berichtes des stellvertretenden Amtsleiters, wie umfangreich ist er und welche Konsequenzen werden daraus nun und wann gezogen?

Angesichts der über die Führung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder geäußerten Kritik wurde der stellvertretende Leiter des Strafvollzugsamtes damit beauftragt, die Arbeit der leitenden Personen im Anstaltsalltag praktisch zu begleiten, dabei die Führungsstrukturen der Anstalt kritisch zu hinterfragen und, soweit dies geboten erscheint, auf der Grundlage der beobachteten Details Empfehlungen zum weiteren Vorgehen zu formulieren. Der Bericht befindet sich in der Bearbeitung.

5. Wie viele

a) Dienstaufsichtsbeschwerden,

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht gesondert erfasst. In der Aufsichtsbehörde eingehende Beschwerden (jährlich durchschnittlich 7.500 Beschwerden und andere Schreiben von Gefangenen) werden allein unter dem Namen des jeweiligen Gefangenen unabhängig von der betreffenden Justizvollzugsanstalt geführt. Nach Kenntnis der zuständigen Anstaltsreferentin gab es in diesem Zeitraum keine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leiter der JVA Billwerder gab.

b) strafrechtliche Ermittlungsverfahren gibt beziehungsweise gab es gegen den Anstaltsleiter Ullrich Quietzsch im Zusammenhang mit seiner dienstlichen Tätigkeit?

Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und die gesetzlichen Wertungen des Bundeszentralregistergesetzes sieht der Senat davon ab, etwaige Ermittlungsverfahren mitzuteilen, die durch einen Freispruch oder eine Einstellung beendet worden sind beziehungsweise zu einem Abschluss geführt haben, der entweder nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen oder nach den Tilgungsvorschriften des Bundeszentralregistergesetzes nicht mehr zu berücksichtigen ist.

6. Im Sommer 2011 gab es einen Fragebogen für die Bediensteten der JVA, in dem auf mehreren Seiten die Situation abgefragt wurde. Wer hat diese Befragung entwickelt, was hat sie gekostet, wie viele haben teilgenommen und welches Ergebnis liegt inzwischen vor?

Der Befragung wurde von den mit der Durchführung der Befragung beauftragten Wissenschaftlern Prof. Dr. Knut Dahlgaard von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg und Herrn Prof. Dr. Hendrik van den Bussche vom Universitätskrankenhaus Hamburg-Eppendorf entwickelt. Von den in die Befragung einbezogenen 1.530 Bediensteten der Justizvollzugsanstalten haben sich 815 Bedienstete beteiligt (Stand: 20. Oktober 2011). Die Ergebnisse werden derzeit ausgewertet. Im Übrigen siehe Drs. 20/843.

7. Wie viele Anträge auf Versetzung in andere Bereiche des Vollzuges oder der Verwaltung gab es in den letzten drei Jahren von Bediensteten der JVA Billwerder (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt)?

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht erfasst. Tatsächlich vollzogen wurden in der Zeit vom 19. Oktober bis 31. Dezember 2009 drei Versetzungen beziehungsweise Umsetzungen, in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 20 Versetzungen beziehungsweise Umsetzungen und in der Zeit vom 1. Januar bis 19. Oktober 2011 zehn Versetzungen beziehungsweise Umsetzungen.

8. Wie viele Bedienstete in allen Hamburger Haftanstalten sind seit mehr als

a) einem Jahr,

b) zwei Jahren,

c) drei Jahren durchgehend dienstunfähig (bitte aufgeschlüsselt nach allen Anstalten)?

Warum gibt es hier keine Pensionierungen?