Pflege

Kind und Eltern im UKE

Die Ronald-McDonald-Stiftung betreibt in Hamburg ein Haus, in dem auswärtige Eltern kranker Kinder, die im UKE behandelt werden, während der Dauer der Behandlung eine preisgünstige Unterkunft finden. Bisher wurden die Kosten für die Unterbringung von Angehörigen kranker Kinder nicht durch das UKE getragen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat.

Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage nach Angaben des Universitäts-Krankenhauses Eppendorf (UKE) wie folgt.

1. Wie bewertet der Senat die Arbeit der Ronald-McDonald-Stiftung?

Die Arbeit der Ronald-McDonald-Stiftung ist als sehr positiv zu bewerten.

2. Teilt der Senat die Auffassung, dass die Arbeit der Ronald-McDonald-Stiftung dem UKE zugute kommt?

Die Arbeit der Ronald-McDonald-Stiftung kommt in erster Linie den auswärtigen Angehörigen kranker Kinder zugute, indem diesen eine preiswerte Übernachtungsmöglichkeit angeboten wird. Sie ist insoweit auch von Vorteil für die Behandlung durch das UKE, als die Anwesenheit der Angehörigen förderlich für den Therapieerfolg sein kann.

3. Sind nach Auffassung des Senates die Krankenkassen direkt verpflichtet, die Kosten für die Unterbringung kranker Kinder oder deren Eltern und Geschwistern zu zahlen?

4. Sind in den Pflegesätzen die Kosten für die Unterbringung von Angehörigen kranker Kinder oder der Unterbringung von ambulant behandelten Kindern enthalten?

Nach den Bestimmungen der Bundespflegesatzverordnung (§ 2 Absatz 2 Nummer 3) gehört die aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson des Patienten zu den allgemeinen Krankenhausleistungen, die mit den Pflegesätzen abgegolten sind. Die Kosten der Mitaufnahme hat in diesem Fall das Krankenhaus zu tragen. Das geschieht so auch im UKE.

Ist das Krankenhaus ­ aus welchen Gründen auch immer ­ nicht in der Lage, die Mitaufnahme zu ermöglichen, und muss die Begleitperson deswegen Unterkunft und Verpflegung auf eigene Rechnung besorgen, besteht ein Kostenerstattungsanspruch gegen die zuständige Krankenkasse (§11 Absatz 3 SGB V).

Die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung von Begleitpersonen ambulant behandelter Kinder sind nicht in den Pflegesätzen enthalten.

5. Hat es nach Kenntnis des Senats eine Veränderung gegeben, indem einzelne Krankenkassen die Zahlung der Übernachtung verweigert haben mit dem Hinweis, das UKE müsse die Kosten übernehmen, weil sie bereits mit den Pflegesätzen abgegolten seien?

Das UKE wurde Ende August 1999 von der Leitung des Ronald-McDonald-Hauses darüber informiert, daß einzelne Krankenkassen sich auf den Standpunkt stellen, das UKE müsse auch dann die Kosten für die Unterbringung der Begleitperson im Ronald-McDonald-Haus tragen, wenn es die Mitaufnahme der Begleitperson aus organisatorischen Gründen nicht ermöglichen könne.

6. Wieviel zahlen die Angehörigen pro Bett und Übernachtung, und wie hoch ist der Zuschußbedarf pro Übernachtung?

Nach Kenntnis der zuständigen Behörde zahlen die Angehörigen pro Bett und Übernachtung einen Betrag von 20 DM. Die Höhe des Zuschußbedarfs pro Übernachtung ist der zuständigen Behörde nicht bekannt.

7. Welche Kenntnis hat der Senat darüber, dass das UKE Mittel aus den Pflegesätzen für die Unterbringung von Angehörigen kranker Kinder erhält und nicht an die Stiftung weiterleitet?

Das UKE erhält aus den Pflegesätzen keine Mittel zur Weiterleitung an die Ronald-McDonald-Stiftung,

Es erhält nur Mittel für die Unterbringung und Verpflegung von Begleitpersonen im Krankenhaus. Im übrigen siehe Antwort zu 3. und 4.

8. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Verhandlungen zwischen den Krankenkassen und dem UKE über die Zahlungen für die Unterbringung in der Einrichtung?

Verhandlungen zwischen dem UKE und den Krankenkassen, welche eine Kostenerstattung ablehnen, haben bisher nicht stattgefunden. Das UKE hat aber der Leitung des Ronald-McDonald-Hauses eine Unterstützung zugesagt.Sobald dem UKE von der Leitung des Ronald-McDonald-Hauses die sich weigernden Krankenkassen benannt worden sind, wird das UKE mit den betreffenden Krankenkassen eine Klärung vornehmen.

9. Ist der Senat der Auffassung, dass das UKE die Mittel für die Übernachtungskosten der Ronald-McDonald-Stiftung zur Verfügung stellen sollte, bis eine Klärung des Sachverhaltes erfolgt ist?

Wegen der bestehenden gesetzlichen Regelungen ist es nicht möglich, dass das UKE bei der Kostenerstattung in Vorlage tritt. Es ist vielmehr vordringlich, gemeinsam mit der Ronald-McDonald-Stiftung und den Krankenkassen eine rasche Beilegung der aufgetretenen Probleme anzustreben.