Aufhebung schienengleicher Bahnübergänge entlang der Vogelfluglinie Hamburg­Lübeck im Bezirk Wandsbek

Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG ist die Strecke Hamburg­Lübeck mit 230 Zügen pro Tag eine der meistbefahrenen Strecken Deutschlands. Von den ursprünglich 14 im Bezirk Wandsbek gelegenen Bahnübergängen existieren heute noch folgende 13: Hammer Straße I, Hammer Straße II, Claudiusstraße, Schloßgarten, Jenfelder Straße, Dammwiesenstraße, Tonndorfer Hauptstraße, Sonnenweg, Am Pulverhof, Tonndorfer Weg, Oldenfelder Straße, Dassauweg und Nornenweg. Diese sind niveaugleich mit kreuzenden Straßen und Wegen.Sie stellen in der großen Mehrzahl eine äußerst massive Behinderung des Kfz-Verkehrs dar und wirken durch die Schadstoff- und Lärmemissionen der anfahrenden und wartenden Fahrzeuge umweltschädigend.

Eine von der damaligen Deutschen Bundesbahn 1987 in Auftrag gegebene und von der Baubehörde begleitete „Studie zur Aufhebung von Bahnübergängen der Bundesbahnstrecke Lübeck­Hamburg" macht konkrete Vorschläge zur städtebaulichen Beseitigung der Übergänge. In einer Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft aus dem Jahr 1990 (Drucksache 13/5583) nahm dieser die Vorschläge auf und begehrte die Zustimmung der Bürgerschaft zu einer Rahmen-Vereinbarung zwischen der damaligen Deutschen Bundesbahn und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Aufhebung der Bahnübergänge der Strecke Lübeck­Hamburg. Die Bürgerschaft stimmte dem Abschluß dieser Vereinbarung durch den Senat 1990 zu.

Bei der Umsetzung derVereinbarung durch den Senat kam es in derVergangenheit immer wieder zu beträchtlichen Verzögerungen, die Gegenstand Schriftlicher Kleiner Anfragen waren (Drucksachen 15/7329, 15/4958, 15/302, 14/319). Neun Jahre später sind von den ursprünglich 14 geplanten Einzelmaßnahmen nur jeweils eine abgeschlossen bzw. begonnen worden, die ausschließlich dem Fußgänger- und Radfahrerverkehr dienen. So die Unterführung an der Luetkensallee und der Durchlaß am Tonndorfer Weg. Der vierspurige Ausbau der Brücke Holstenhofweg ist zwar abgeschlossen, war aber nicht Bestandteil derVereinbarung, sondernVoraussetzung für weitere Schritte.

Dies vorausgeschickt, fragen wir den Senat.

Zu den Maßnahmen der Aufhebung der Bahnübergänge der Strecke Lübeck­Hamburg in HamburgWandsbek gehört auch der vierspurige Ausbau der Brücke Holstenhofweg (siehe Drucksache 13/5583).

Der Ausbau der Brücke Holstenhofweg ist Bestandteil der kreuzungsrechtlichen Vereinbarung der Aufhebung des Bahnüberganges „Luetkensallee" vom 22. März/15. Mai 1991.

Grundsätzlich unterliegen alle Maßnahmen nach der Planfeststellung dem Genehmigungsvorbehalt der kreuzungsrechtlichen Vereinbarung sowie der Kostenunterlagen durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW).KonkreteTermine für einen Baubeginn können daher immer erst genannt werden, wenn auf Grundlage der Kostenunterlage eine Finanzierungszusage des BMVBW

­ in der Regel unter Beteiligung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) ­ vorliegt.

Unter Einbeziehung einer Stellungnahme der Deutschen Bahn Netz AG (DB Netz AG) beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Trifft es zu, dass der Terminplan der Baumaßnahmen zur Beseitigung der Bahnübergänge im Bezirk Wandsbek, wie er durch die Baubehörde in einer Mitteilung des Bezirksamtes Wandsbek vom 16. April 1998 bekanntgegeben wurde, nicht eingehalten wird? Wenn ja:

Wie erklärt der Senat die neuerlichen Verzögerungen, und welcher Terminplan ergibt sich für die Einzelmaßnahmen nunmehr (bitte für jede Baumaßnahme getrennt aufführen)?

2. Wie ist der Planungsstand einschließlich der jeweiligen Kostenunterlagen folgender Baumaßnahmen zur Aufhebung von Bahnübergängen im Bezirk Wandsbek:

Die in der zitierten Mitteilung des Bezirksamts Wandsbek vom 16. April 1998 genannten voraussichtlichen Termine für bestimmte Verfahrensabschnitte wurden bzw. werden unter dem in der Vorbemerkung genannten Vorbehalt der Finanzierungszusage des BMVBW eingehalten. Lediglich für die Maßnahmen „Hammer Straße" und „Tonndorf" (Dammwiesenstraße, Tonndorfer Hauptstraße, Sonnenweg) ergeben sich Änderungen. Zu den Ursachen vgl. Antworten zu 2. a) bis d) sowie 2.f) bis h).

2. a) Hammer Straße I?

b) Hammer Straße II?

c) Claudiusstraße?

d) Schloßgarten?

Die DB Netz AG hat im August 1998 aus Kostengründen gefordert, zusätzlich zu der nahezu abgeschlossenen Planung der Unterführung (Troglösung) der Hammer Straße I und II die Möglichkeit einer Straßenüberführung zu untersuchen.Über die endgültig zu wählende Lösung ist das Einvernehmen mit der DB Netz AG und dem BMVBW herzustellen. Erst dann kann das gemeinsame Planfeststellungsverfahren für die Aufhebung der vier Bahnübergänge eingeleitet werden. Nach Fertigstellung der Hammer Straße kann anschließend mit den Bauarbeiten in der Claudiusstraße und Schloßgarten begonnen werden, weil erst dann die Verkehre auf die Hammer Straße umgeleitet werden können.

2. e) Jenfelder Straße?

Die Jenfelder Straße ist Bestandteil der Umleitungsstrecke während der Baumaßnahme Tonndorf. Die Planung wird zeitgerecht für einen Baubeginn nach Fertigstellung der Teilbaumaßnahmen „Tonndorfer Hauptstraße" und „Sonnenweg" aufgenommen.

2. f) Dammwiesenstraße?

g) Tonndorfer Hauptstraße?

h) Sonnenweg?

Die Art der behindertengerechten Gestaltung der Bahnsteigzugangsanlage Süd führte zu lang anhaltenden Diskussionen über den Umfang der Maßnahme und Zugehörigkeit zur Kreuzungsmaßnahme mit den Unternehmensbereichen Netz sowie Station und Service der Deutschen Bahn AG (DB AG). Erst nach zwischenzeitlich erfolgter Einigung mit der DB AG unter Beteiligung des BMVBW konnte das planrechtliche Genehmigungsverfahren weiter betrieben werden. Die Kostenunterlagen sind in der Vorbereitung.

2. i) Am Pulverhof?

Die Entscheidung über die Art der Querung bleibt als Option in Abhängigkeit von der Verkehrsentwicklung offen.

2. j) Oldenfelder Straße?

Der Planfeststellungsbeschluß vom 24. September 1996 ist seit dem 14. September 1999 bestandskräftig. Die Klage vom 23. Oktober 1996 wurde abgewiesen. Die Kostenunterlage liegt dem BMVBW zur Genehmigung vor. Unter der Voraussetzung, dass die Genehmigung noch in diesem Jahr erfolgt, ist ein Baubeginn Anfang 2000 möglich. Zur Zeit werden dafür die Ausschreibungsunterlagen vorbereitet.

2. k) Dassauweg?

l) Nornenweg?

Durch die Ausweisung des Stellmoorer Tunneltals als Naturschutzgebiet werden neue Randbedingungen für die Planungen der in diesem Gebiet liegenden Bahnübergänge Dassauweg und Nornenweg geschaffen. Durch eine erhöhte Frequentierung des Bahnüberganges Nornenweg sind die DB AG und die zuständige Fachbehörde übereinstimmend der Auffassung, dass entgegen der ursprünglich geplanten ersatzlosen Aufhebung dieses Bahnüberganges nach Ersatzlösungen unter Einbeziehung des Bahnüberganges Dassauweg gesucht werden muß. Das Bezirksamt Wandsbek führt hierfür eine Variantenuntersuchung durch. Sie ist soweit gediehen, dass die zunächst für später eingeplanten Maßnahmen (Dassauweg und Nornenweg) vorgezogen werden können.

3. Für welche der in 2. genannten Baumaßnahmen hat der Senat die entsprechenden Bundesmittel und für welches Jahr beantragt?

Für die Maßnahme der Aufhebung des Bahnüberganges „Oldenfelder Straße" sind Mittel des Bundes beantragt und für die Jahre 2000 bis 2003 eingeplant.

4. Welche Verbesserungen im Nahverkehr, insbesondere der S 4, werden möglich durch:

a) den Wegfall der Bahnübergänge?

Verbesserungen ergeben sich durch die Modernisierung der Bahnsteiganlagen und -zugänge in Rahlstedt und Wandsbek-Ost sowie bei der Verknüpfung des ÖPNV.

4. b) die dann notwendige Optimierung der Signalanlagen?

Im Zusammenhang mit der Aufhebung der Bahnübergänge ist eine Optimierung der Signalanlagen nicht erforderlich.

4. c) die danach erforderliche Neuordnung der Stellwerkzuständigkeiten?

Nach Angaben der DB Netz AG ist im Zusammenhang mit der Aufhebung der Bahnübergänge eine Neuordnung der Stellwerkszuständigkeiten weder notwendig noch geplant.