Sozialismus
Weshalb wird die Hamburger Flagge nicht jeden Tag am Rathaus gehisst?
Der Deutsche Bundestag trägt auf dem Reichstagsgebäude dauerhaft und weithin sichtbar zahlreiche Exemplare unserer Fahne als verfassungsmäßiges Symbol unseres Landes. Millionen von Berlin-Besuchern können so die Bedeutung unseres Staatswesens und unserer Demokratie in der Gesellschaft jederzeit in den Abendstunden durch eine gelungene Beleuchtung unterstrichen optisch eindrucksvoll wahrnehmen. Die Zugehörigkeit zum eigenen Land, die für die überwiegende Mehrzahl unserer Bürger eine überaus positive Erfahrung ist, wird so dem Betrachter ins Gedächtnis gerufen. Auch in den allermeisten europäischen Ländern ist das Tragen der Landesflagge, teilweise auch von Regionalflaggen, auf sämtlichen öffentlichen Gebäuden selbstverständlich; hingegen wäre der Verzicht auf die ständige Beflaggung eines Parlaments dort geradezu unvorstellbar.
Im Gegensatz dazu glänzt das ansonsten für Hamburger wie Besucher überaus beeindruckende Hamburger Rathaus mit zwei leeren Masten, und auch der Rathausmarkt wird allzu häufig durch zwei leere Flaggenmasten beherrscht, deren Anblick beim Betrachter häufig ein Fragezeichen hinterlässt.
Wir fragen den Senat:
1. Weshalb wird die Hamburger Flagge nicht jeden Tag am Rathaus gehisst?
Die für die Beflaggung maßgebliche Anordnung über Wappen, Flaggen und Siegel der Freien und Hansestadt Hamburg vom 21. Juni 1982 (Amtlicher Anzeiger Seite 1278, 2006, Seite 2461), zuletzt geändert am 26. Januar 2005 (Amtlicher Anzeiger Seite 173), sieht keine Dauerbeflaggung vor. Die Anordnung zielt mit der Beflaggung öffentlicher Gebäude zu bestimmten Anlässen von nationaler Bedeutung (zum Beispiel Tag der Deutschen Einheit oder Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus) oder hamburgspezifischem Gewicht (zum Beispiel Tag der Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft) auf die Hervorhebung dieser Anlässe und nicht auf die Sichtbarmachung staatlicher Gebäude und der dahinterstehenden Institutionen als solcher, insbesondere nicht zu touristischen Zwecken.
2. Welche Bedeutung misst der Senat der Hamburger Flagge und ihrer Sichtbarkeit im öffentlichen Raum bei? Welche historische Entwicklung haben die jeweiligen Vorschriften zur Beflaggung des Rathauses genommen? Gibt es aus Sicht des Senats Argumente für oder Argumente gegen eine ständige Beflaggung des Hamburger Rathauses mit der Hamburger Flagge?
Bei der Landesflagge nach Artikel 5 Absatz 3 der Verfassung, die nach den Ausführungsvorschriften in der Anordnung über Wappen, Flaggen und Siegel in drei Ausprägungen existiert (Landesflagge, Staatsflagge und Admiralitätsflagge), handelt es sich um ein zentrales Identitätskennzeichen der Freien und Hansestadt Hamburg, dessen Präsentation zu besonderen Anlässen geeignet ist, diese Anlässe in besonderem Maße in das allgemeine Bewusstsein zu rücken. Diese traditionelle Funktion der Beflaggung würde durch eine Dauerbeflaggung eher geschwächt. Historisch betrachtet sind der Anordnung über Wappen, Flaggen und Siegel aus dem Jahr 1982 Beflaggungsvorschriften vorangegangen, die beginnend mit dem „Senatsbeschluss betreffend Beflaggung der öffentlichen Gebäude" vom 3. Juni 1949 bis zur „Anordnung über die regelmäßige allgemeine Beflaggung" vom 12. Mai 1976 als unmittelbarer Vorläuferin der jetzt geltenden Anordnung ebenfalls keine Dauerbeflaggung des Rathauses vorgesehen haben.
3. Welche Flaggen dürfen am Hamburger Rathaus sowie auf dem Rathausmarkt gehisst werden? An welchen Tagen in den Jahren 2010 und 2011 wurden am Hamburger Rathaus sowie am Rathausmarkt welche Flaggen und Banner jeweils aus welchen Gründen gehisst? Bitte jeweils die Belegung der einzelnen Masten angeben sowie gegebenenfalls Halbmast- oder Trauerbeflaggung vermerken. Wer hat jeweils die Anordnung zum Hissen auf welcher Rechtsgrundlage erteilt?
4. An wie vielen Tagen des Jahres 2010 und an wie vielen Tagen des Jahres 2011 wurde insgesamt mindestens eine
a. Hamburger Flagge (mit der Unterscheidung zwischen dem großen Wappen und der Landesflagge),
b. deutsche Flagge,
c. Flagge der Europäischen Union,
d. ausländische Landesflagge, e. sonstige Flagge oder die jeweiligen Banner auf dem Rathausmarkt oder am Rathausgebäude gehisst?
Am Rathaus dürfen regelmäßig die Staatsflagge aus der Laube und die Europaflagge vom Balkon, zu Sitzungen der Bürgerschaft die Landesflagge aus der Laube und die Europaflagge vom Balkon, zu Ehren von Staats- und anderen Besuchern vom Balkon die Flaggen anderer Staaten und Organisationen sowie zum Christopher Street Day die Regenbogenfahne und zum internationalen Gedenktag „NEIN zu Gewalt an Frauen!" die Kampagnenflagge von TERRES DES FEMMES gehisst werden; an den Flaggenmasten auf dem Rathausmarkt ist ausschließlich mit der Bundesflagge und der Landesflagge zu flaggen.
Die Beflaggung erfolgt auf Anordnung des Senats, wobei sich die regelmäßigen Beflaggungstermine am 27. Januar, 1. Mai, 9. Mai, 23. Mai, 17. Juni, 20. Juli, 3. Oktober sowie am zweiten Sonntag vor dem Ersten Advent (Volkstrauertag) und am Tag von Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag und zur Hamburgischen Bürgerschaft bereits aus der Anordnung über Wappen, Flaggen und Siegel selbst ergeben, während weitere Beflaggungen in der Regel eines gesonderten Senatsbeschlusses bedürfen. Abweichend hiervon wird die lediglich stundenweise Beflaggung des Rathauses zu Ehren von Staats- und anderen Besuchern ohne besonderen Senatsbeschluss auf Entscheidung der Senatskanzlei vorgenommen, während die Beflaggung des Rathauses zu den Sitzungen der Hamburgischen Bürgerschaft ebenfalls ohne besonderen Senatsbeschluss aufgrund einer Vereinbarung zwischen Senat und Bürgerschaft erfolgt.
In den Jahren 2010 und 2011 ist im Einzelnen wie folgt beflaggt worden (sofern nichts anderes vermerkt, erfolgte die Beflaggung des Rathauses mit der Staatsflagge und der Europaflagge, an Sitzungstagen der Bürgerschaft mit der Landesflagge und der Europaflagge, sowie die Beflaggung der Masten auf dem Rathausmarkt (nur bei all gemeiner Beflaggung und Beflaggung zum Neujahrstag) mit der Bundesflagge und der Landesflagge):
Im Jahr 2010:
· 1. Januar (Beflaggung von Rathaus und Rathausmarkt zum Neujahrstag)
· 20. und 21. Januar (Beflaggung des Rathauses zu Bürgerschaftssitzungen)
· 22. Januar (Beflaggung des Rathauses mit Staatsflagge und italienischer Flagge zum Antrittsbesuch des Botschafters der Italienischen Republik)
· 26. Januar (Beflaggung des Rathauses mit Staatsflagge und pakistanischer Flagge zum Antrittsbesuch des Botschafters der Islamischen Republik Pakistan)
· 27. Januar (allgemeine Trauer-Beflaggung zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus)
· 27. Januar und 10. Februar (Beflaggung des Rathauses zu Bürgerschaftssitzungen)
· 16. Februar (Beflaggung des Rathauses mit Staatsflagge und belarussischer Flagge zum Antrittsbesuch des Botschafters der Republik Belarus)
· 19. und 20. Februar (Beflaggung des Rathauses mit Staatsflagge und ungarischer Flagge aus Anlass des Besuches des Präsidenten der Republik Ungarn)
· 24. und 25. Februar (Beflaggung des Rathauses zu Bürgerschaftssitzungen)
· 24. März (Beflaggung des Rathauses mit Staatsflagge und niederländischer Flagge zum Antrittsbesuch des Botschafters des Königreichs der Niederlande)
· 26. März (Beflaggung des Rathauses mit Staatsflagge und australischer Flagge zum Antrittsbesuch des Botschafters von Australien)
· 30. März (Beflaggung des Rathauses mit Staatsflagge und guatemaltekischer Flagge zum Antrittsbesuch des Botschafters der Republik Guatemala)
· 31. März (Beflaggung des Rathauses zur Bürgerschaftssitzung)
· 9. April (Beflaggung des Rathauses mit Staatsflagge und papua-neuguineischer Flagge zum Antrittsbesuch des Botschafters des Unabhängigen Staates PapuaNeuguinea)
· 17. und 18. April (allgemeine Trauer-Beflaggung aus Anlass der offiziellen Trauerfeierlichkeiten in der Republik Polen für den bei einem Flugzeugabsturz ums Leben gekommenen Staatspräsidenten und weitere hochrangige Persönlichkeiten)
· 20. April (Beflaggung des Rathauses mit Staatsflagge und ghanaischer Flagge zum Antrittsbesuch des Botschafters der Republik Ghana)
· 21. und 22. April (Beflaggung des Rathauses zu Bürgerschaftssitzungen)
· 26. April (Beflaggung des Rathauses mit Staatsflagge und spanischer Flagge zum Antrittsbesuch des Botschafters des Königreichs Spanien)
· 29. April (Beflaggung des Rathauses mit Staatsflagge und omanischer Flagge aus Anlass eines Besuchs der designierten Botschafterin des Sultanats Oman)
· 29. April (Beflaggung des Rathauses mit Staatsflagge und nicaraguanischer Flagge aus Anlass eines Besuchs der Geschäftsträgerin der Republik Nicaragua)
· 1. Mai (allgemeine Beflaggung zum Tag der Arbeit)
· 5. Mai (Beflaggung des Rathauses zur Bürgerschaftssitzung)
· 7. Mai (allgemeine Beflaggung zum Überseetag)
· 9. Mai (allgemeine Beflaggung zum Europatag)
· 17. Mai (Beflaggung des Rathauses mit der Fahne des FC St. Pauli anlässlich des Senatsempfangs zum 100-jährigen Jubiläum des FC St. Pauli)