Naturfrevel in Hamburg-Ohlstedt

Am Morgen des 3. November 2011 wurde die Polizei an den Hörndiek, einen See an der Bredenbekstraße in Hamburg-Ohlstedt gerufen, weil durch die Öffnung des Wehrs nahezu der gesamte See trocken gefallen war. Die Öffnung des Wehrs bedeutet einen erheblichen Eingriff in die Natur und das Landschaftsbild. Der Vorfall erinnert an die mutwillige Öffnung des Wehrs am Bramfelder See vor knapp zwei Jahren, die dort zum Abfluss des gesamten Sees und zu erheblichen Schäden in der Tier- und Pflanzenwelt geführt hatte. Mit hohem Aufwand und Kosten konnte der Bramfelder See wieder renaturiert werden.

Auch in Hamburg-Ohlstedt liegt der Verdacht nahe, dass das Wehr mutwillig geöffnet wurde. Die Auswirkungen dieser Naturzerstörung reichen bis in den Bereich der Naherholung hinein, da dieser See und sein Rundweg für zahlreiche sportliche Aktivitäten genutzt werden.

Wir fragen den Senat:

1. Ist der Grund der Wehröffnung am Hörndiek bekannt?

Dem zuständigen Bezirksamt liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Handelt es sich um einen behördlich genehmigten Vorgang?

Wenn ja, welche Behörde hat die Öffnung des Wehrs wann veranlasst und warum?

Nein. Im Übrigen entfällt.

Liegen Anzeichen für eine mutwillige Öffnung des Wehrs vor?

Wenn ja, gibt es Hinweise auf mögliche Täter beziehungsweise konnten bereits Täter ermittelt werden?

Die Frage ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Diese sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.

2. Wann wurde die Polizei über die Öffnung des Wehrs informiert und was wurde nach der Meldung unternommen?

Die Funkeinsatzzentrale der Polizei wurde am 3. November 2011, um 8.01 Uhr, von der Öffnung des Wehrs durch eine Bürgerin informiert. Beamte des Polizeikommissariats 35 haben unmittelbar danach die Örtlichkeit aufgesucht, das Wehr wieder verschlossen und strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.

3. Welche Schäden sind vor Ort von der Polizei dokumentiert worden?

Bedingt durch das geöffnete Wehr hatte sich der Wasserstand des Gewässers Hörndiek deutlich gesenkt. Zudem wurden sechs tote kleinere Fische am Wehr festgestellt.

Darüber hinaus sind die Ermittlungen zum Schadensumfang noch nicht abgeschlossen.

4. Wohin ist das Wasser geflossen? Sind Schäden durch das abfließende Wasser entstanden?

Der Ablauf erfolgt über den Unterlauf der Bredenbek in die Alster. Im Übrigen siehe Antwort zu 3.

5. War das Wehr am Hörndiek an der Bredenbekstraße gesichert?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

Der Antrieb der Wehrtafel war mit einer Abdeckhaube und diese durch ein Schloss gesichert.

6. Ist geplant, den Hörndiek an der Bredenbekstraße wieder mit Wasser aufzufüllen?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum nicht?

Ist vor dem Auffüllen mit Wasser eine Entschlammung des Sees geplant?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum nicht?

Die Wehrtafel ist umgehend verschlossen worden, sodass sich der Wasserstand des Hörndiek aus dem Zufluss von Bredenbek und Lottbek zügig normalisiert. Es war daher nicht zweckmäßig, den Teich trocken liegen zu lassen, bis eine Entschlammung durchgeführt werden konnte.

Mit welchen Kosten rechnen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden, um den See wiederherzustellen?

Angaben zu Kosten sind gegenwärtig nicht möglich, da zunächst die Selbstregeneration des Teichs beobachtet werden muss. In diesem Zusammenhang ist mit Gutachterkosten in Höhe von rund 2.000 Euro zu rechnen.

7. Werden Wehre in Hamburg gegen mutwillige Öffnungen grundsätzlich gesichert?

Wenn ja, wie erfolgt die Sicherung?

Wenn ja, werden die Maßnahmen zur Sicherung als ausreichend erachtet?

Ja. Im Übrigen siehe Antwort zu 8. a) und 8. b).

Wenn ja, wie oft und durch welche Stellen wird die Sicherung der Wehre kontrolliert?

Durch Mitarbeiter des Fachamts Management des öffentlichen Raums des zuständigen Bezirksamts mindestens einmal im Jahr.

Wenn nein, warum erfolgt keine Sicherung der Wehre?

Entfällt.

8. Welche Seen oder Teiche im Bezirk Hamburg-Wandsbek haben Wehre, die

a) nicht gesichert,

b) gesichert sind? Wie sind die unter b) genannten Wehre in Einzelnen gesichert?

An 29 Wehranlagen sind die regelbaren Schütze durch hochwertige Vorhängeschlösser gesichert. Davon haben sieben Anlagen eine elektrische Steuerung, die in Schaltschränken schwerer Ausführung gesichert untergebracht ist. Bauartabhängig verhindern zusätzlich Sohlschwellen ein Absinken unter den Normalwasserstand.

150 weitere Teiche und Trockenrückhaltebecken sind nicht regelbar. Hier erschwert die Bauart (Ablauf im sogenannten Drosselrohr, feste Spundwände, Thomson-Wehre, Sohlschwellen oder Mönch) ein unbefugtes Eingreifen in den Wasserstand.