Nach welchen Kriterien sind derzeit von Kleingärten genutzten Flächen im Eigentum der FHH

Baustufenplänen: Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet nach Baupolizei-Verordnung.

Darüber hinaus sind im Flächennutzungsplan weitere kleingärtnerisch genutzte Flächen als Wohnbaufläche dargestellt, für die ein entsprechendes verbindliches Planrecht im Zuge von Bebauungsplanverfahren erst zu schaffen wäre.

8. Nach welchen Kriterien sind derzeit von Kleingärten genutzten Flächen im Eigentum der FHH bilanziert?

Die Kleingartenflächen im Eigentum der FHH werden nach folgenden Kriterien erfasst:

· Grün an Kleingärten,

· Planrechtlich gesicherte Dauerkleingärten,

· Kleingärten ­ ohne planrechtliche Sicherung,

· Kleingartenflächen im Eigentum der FHH differenziert nach Allgemeinem Grundvermögen (sogenannte Zeitkleingärten) und Verwaltungsvermögen der zuständigen Behörde (sogenannte Dauerkleingärten).

Im Rahmen der Anlagenbuchhaltung der FHH erfolgt die Bilanzierung von Grünflächen, zu denen sowohl die Kleingärten im Verwaltungsvermögen der zuständigen Behörde als auch im allgemeinen Grundvermögen gehören, nicht nach wirtschaftlichen Kriterien wie Mieterträgen oder möglichen Verkaufserlösen. Der hierbei zur Anwendung kommende Wert wird von umliegenden Bodenrichtwerten abgeleitet, wobei ein Abschlag von 75 Prozent vorgenommen wurde.

9. Für welche der derzeit von Kleingärten genutzten Flächen beabsichtigt die FHH im Rahmen ihrer Wohnungsbaubestrebungen in der laufenden Legislaturperiode eine Umwandlung hin zu einer Wohnungsbaunutzung, und welche davon fallen unter den sogenannten 10.000er Vertrag?

In den Entwürfen zu den bezirklichen Wohnungsbauprogrammen ist in Einzelfällen (zum Beispiel „Hebebrandquartier" ­ Winterhude 42/Ohlsdorf 42/Barmbek-Nord 42/Alsterdorf 42, B-Plan Entwurf; „Dieselstraße ­ Opernfundus" ­ Barmbek-Nord 11; BPlan-Entwurf, beide im Bezirk Hamburg-Nord) auch die Umwandlung von Kleingartenflächen für Wohnungsbau vorgesehen.

Da die bezirklichen Wohnungsbauprogramme noch nicht beschlossen sind, ist eine verlässliche Aussage für Gesamthamburg, welche Kleingartenflächen mit welcher zeitlichen Perspektive für Wohnungsbau umgewandelt werden sollen, gegenwärtig nicht möglich.

Weiterhin beabsichtigt der Senat, im Umfeld der geplanten Überdeckelung der BAB 7 in städteräumlich angrenzenden Bereichen auf Kleingartenflächen Wohnungsbau zu entwickeln. Hierzu hat er die B-Pläne Othmarschen 42 (V1 - Othmarscher Kirchenweg), Othmarschen 43 (V2 - Behringstraße), Bahrenfeld 16 (V4a West - Trübnerweg), Bahrenfeld 54 (V5a (West) - August-Kirch-Straße), Bahrenfeld 55 (V5b (Ost) ­ Holstenkamp) und Stellingen 64 (V5 - Spannskamp) evoziert. Eine Umwandlung noch in dieser Legislaturperiode ist nicht vorgesehen. Im Übrigen siehe hierzu die Drs. 19/2471 und 20/1834.

Welche Kleingartenflächen im Falle der Kündigung unter die Ersatzlandpflicht des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) fallen und somit in der geltenden Anschlussregelung zum 10.000er Vertrag geregelt sind, wird im Einzelfall geprüft. Im Übrigen siehe Antwort zu 5.

10. Wurde ein Pool für Kleingartenersatzflächen aufgebaut?

Wenn ja, jeweils wo und in welchem Umfang?

Wenn nein, warum nicht?

Ja. Zu Lage und Umfang siehe Drs. 18/2632. Die im Kleingartenersatzflächenpool geführten Flächen wurden in 2010/2011 überprüft und ­ wo erforderlich ­ aktualisiert beziehungsweise fachlich fortgeschrieben.

Aktualisiert wurden:

- Die Fläche Flaßbargmoor entfällt, sie wurde 2006 hergerichtet.

- Die Fläche Holsteiner Chaussee nördlich und westlich Ellerbeker Weg ist im Zusammenhang mit Planungen zum A7-Deckel entfallen.

- Die Fläche Twisselwisch am Bornbach entfällt, sie wurde 2006 hergerichtet.

- Die Flächen Wandseredder; Jugendpark Rahlstedt sowie Wandsegrünzug/AltRahlstedt wurden an die Ergebnisse des bezirklichen Gutachtens „Qualifizierung des Wandsegrünzugs" (2010) angepasst.

- Die Fläche Berner Heerweg/U-Bahn Berne, Grünzug Berner Au wurde aufgrund der Beschränkungen durch eine Freileitung nicht mehr bilanziert.

- Die Fläche Brookdeich, Güterbahn Pollhof (westliche Teilfläche) wurde an die räumlichen Grenzen des Bebauungsplan-Entwurfs Bergedorf 99 angepasst.

- Die Fläche Schlenzigdeich/Wilhelmsburger Doveelbe wird aufgrund der geplanten Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße nicht mehr bilanziert.

Neu aufgenommen in den Kleingartenersatzflächenpool wurden im Zuge der fachlichen Fortschreibung:

- Die Fläche Niedergeorgswerder Deich (Teilbereich 2 KGV 723), FHH; Potenzial 55 Parzellen.

- Die Fläche Niedergeorgswerder Deich (Teilbereich 3 KGV 723), FHH; Potenzial 46 Parzellen.

- Eine Fläche östlich Hegenredder, FHH, Potenzial 16 Parzellen.

- Eine Fläche an der Ochsenwerder Landstraße, Bieberhof, FHH, Potenzial für 111 Parzellen.

11. Hat der Senat Erkenntnisse darüber, wie sich der künftige Bedarf an Kleingärten über das Jahr 2015 hinaus perspektivisch darstellt?

Wenn ja, inwiefern?

Wenn nein, warum nicht?

Nein. Das von der zuständigen Behörde in Auftrag gegebene 2003 erstellte Gutachten zum „Aktuellen Kleingartenbedarf" hat nur einen Prognose-Horizont bis 2015.

12. Ausweislich des sogenannten 10.000er Vertrags hat die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt eine „Fachplanung Kleingärten" erarbeitet.

Wie ist das Ergebnis dieser Fachplanung? Hat die Planung Auswirkungen auf den Vertrag?

Wenn ja, inwiefern?

Zum Ergebnis der „Fachplanung Kleingärten" siehe Drs. 19/2941. Der derzeit erzielte Stand der Fachplanung hatte keine Auswirkung auf die gegenwärtig noch gültige, 2007 abgeschlossene Anschlussregelung zum 10.000er Vertrag. Von der vertraglich eingeräumten Möglichkeit der Nachverhandlung wurde daher kein Gebrauch gemacht.

13. Hat der Senat Erkenntnisse darüber, warum der Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. eine generelle Veröffentlichung des sogenannten 10.000er Vertrages ablehnt?

Wenn ja, inwiefern?

Nein, siehe Drs. 20/1674. Der Landesbund hat eine generelle Veröffentlichung abgelehnt und hat stattdessen die Einsichtnahme bei der Finanzbehörde zugelassen.

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg ­ 20.