Grundstücksvergabe nach Konzeptqualität

Im Regierungsprogramm des neuen SPD-Senats findet sich folgende Passage: „Die Vergabe städtischer Flächen soll sich in Zukunft stärker an der Qualität des planerischen Konzeptes gegenüber dem Höchstpreisverfahren orientieren. Hierbei sollen soziale Aspekte stärker berücksichtigt werden. Zu hohe Preise dürfen den Bau von Wohnungen nicht behindern."

Der Senat antwortete in der Drs. 20/1521 auf die Frage 11.: „Aufgrund welcher Beschlusslage wurde wann das geänderte (bekannt unter „Konzeptqualität statt Höchstpreis") Vergabeverfahren von städtischen Wohnungsbaugrundstücken eingeführt?" wie folgt: „Durch den Wohnungsbauentwicklungsplan wurde mit der Senatsdrucksache 19/2995 vom 5. Mai 2009 das bei der Vergabe von städtischen Grundstücken für den Wohnungsbau bis dahin durch die verantwortliche Finanzbehörde im Grundsatz bereits schon etablierte Verfahren von Ausschreibungen mit konzeptionellen Anforderungen als Vergabeverfahren der „Konzeptqualität" verbindlich eingeführt."

Auf der Wohnungsbaukonferenz im Bezirk Altona äußerte sich ein Vertreter der Finanzbehörde in einem Teil einer Antwort: „...wir wollen ja demnächst die Grundstückvergabe nach Konzeptqualität einführen."

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wann wurde von wem die sogenannte Vergabe von städtischen Grundstücken für den Wohnungsbau nach Konzeptqualität beschlossen und eingeführt?

2. Ist die Finanzbehörde über dieses Vergabeverfahren informiert beziehungsweise instruiert? Seit wann und von wem?

3. Seit wann wird dieses Vergabeverfahren von der Finanzbehörde Immobilienabteilung angewendet?

4. Wie bewertet der Senat die Aussage des Vertreters der Finanzbehörde?

Der Senatsbeschluss vom 5. Mai 2009 (Drs. 19/2995) ist für das Handeln der Behörden verbindlich.

Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.

5. Wie viele städtische Grundstücke wurden für den Wohnungsbau im Rahmen einer Ausschreibung mit konzeptionellen Ansätzen seit Einführung dieses Vergabesystems vergeben? Bitte tabellarisch nach Bezirken, Belegenheit, geplanten Wohneinheiten angeben. Bitte zusätzlich angeben, welche konzeptionellen Anforderungen in welcher Gewichtung bei der jeweiligen Vergabe zum Tragen kamen. Was war das jeweilig ausschlaggebende Kriterium für die letztendliche Vergabe des Grundstücks?

Im Rahmen einer Ausschreibung mit konzeptionellen Ansätzen nach Wohnungsbauentwicklungsplan (70 Prozent Konzeptqualität/30 Prozent Kaufpreis) sind drei Grundstücke vergeben worden, für weitere drei Grundstücke sind die Vergabeverfahren noch nicht abgeschlossen.

Die Gewichtung und Festlegung der konzeptionellen Kriterien erfolgt in der Dispositionsrunde Wohnungsbau einzelfallbezogen unter Berücksichtigung der individuellen Anforderungen an die wohnungspolitischen und stadtentwicklungspolitischen Anforderungen für das Grundstück, deren Summe die Auswahlentscheidung bewirkt.