Geplante Baumfällaktion im Vogelschutzgehölz am Wehlbrook und im Waldgebiet Am Hegen

Der zuständige Revierförster Peter Bergner hat angekündigt, alleine im Vogelschutzgebiet am Wehlbrook rund 500 über 100 Jahre alte Eichen zu fällen. Gegen diese Maßnahme des Forstamtes hat sich eine Bürgerinitiative gebildet, die durch den Rahlstedter Bürgerverein Unterstützung findet. Von ihnen wird vorgebracht: „Die betroffenen Wäldchen sind durch angrenzende Straßen praktisch von der freien Natur abgeschnitten. Daher ist es nicht verständlich, weshalb diese Gebiete wie ein normaler, großer Forst behandelt werden. Der Sinn und Zweck einer Durchforstungsmaßnahme sei unbestritten. Jedoch stellt die hier geplante Anzahl der zu fällenden Bäume einen erheblichen Eingriff in das Erscheinungsbild der Wäldchen dar, der deren Funktion als Erholungsgebiet für die Rahlstedter Bürger stark zu beeinträchtigen droht."

Ich frage daher den Senat.

Die geplanten Maßnahmen sind von dem zuständigen Förster am 10. Dezember 1997 vor dem Ortsausschuß Rahlstedt in öffentlicher Sitzung vorgestellt worden.Wie auf der Sitzung angekündigt, ist am 7. Januar 1998 in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Rahlstedt eine öffentliche Diskussion mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt und durch Waldführungen am 10. Januar 1998

(Wehlbrook) und am 17. Januar 1998 (Im Hegen) ergänzt worden. Der Verlauf der Waldführungen und der öffentlichen Diskussionsveranstaltung hat bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine breite Akzeptanz erkennen lassen. Dort vertretene Naturschutzverbände haben keine Einwände vorgebracht.

Die Bürgerinitiative hat sich im übrigen vor der öffentlichen Diskussion und vor den Waldführungen, d.h. lediglich aufgrund der Ankündigung im Ortsausschuß, gegen die Maßnahmen gewandt, ohne daß die erforderliche Sachinformation bereits zur Verfügung stand.

Ergänzend verweist der Senat auf seine Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/209.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Ist die Abholzmaßnahme, die in der Bevölkerung auf starken Protest stößt, in diesem Umfang zwingend erforderlich?

Ja.

1. a) Wenn nein, warum wird die Maßnahme trotzdem durchgeführt?

Entfällt.

1. b) Wenn ja, sind alle plausiblen Alternativen geprüft worden?

Ja.

Die Prüfung der Alternativen hat ergeben, dass der Holzeinschlag nur in dem jetzt vorgesehenen verringerten Umfang durchgeführt wird. Im dafür eigentlich maßgeblichen Forsteinrichtungsgutachten war ein höherer Einschlag vorgesehen.

Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jan Peter Riecken (SPD) vom 12.01. und Antwort des Senats

Betreff: Geplante Baumfällaktion im Vogelschutzgehölz am Wehlbrook und im Waldgebiet Am Hegen

2. Ist es im Rahmen eines vertretbaren finanziellen und zeitlichen Aufwandes möglich, ein zusätzliches Gutachten erstellen zu lassen, um die Gefahr auszuräumen, dass der geplanten Abholzaktion ein individuelles Fehlurteil des Revierförsters P. Bergner zugrunde liegt?

Nein, die Maßnahme ist durch ein unabhängiges Forsteinrichtungsgutachten begründet, das der Förster kritisch gewürdigt hat. Der im Gutachten vorgeschlagene Umfang der Maßnahme ist vom Förster nach Absprache mit der Leitung des Fachamtes der zuständigen Behörde verringert worden.

3. Wie und wann wurde die Bevölkerung über die geplante Abholzmaßnahme unterrichtet?

Siehe Vorbemerkung.