Verbesserungen zur Attraktivitätssteigerung in der Kindertagespflege

Aufgrund der Bedeutung der Kindertagespflege für Hamburgs Familien hatte der schwarz-grüne Senat in der letzten Legislatur eine Reihe von Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Kindertagespflege beschlossen (vergleiche Drs. 19/5901). Anstatt jedoch die reibungslose Umsetzung zu gewährleisten und die Kindertagespflege sowohl quantitativ als auch qualitativ weiter auszubauen, hat der neue Senat die Ansätze im Bereich der Kindertagespflege im Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012 (Titel 4500.681.01) im Vergleich zu den vorherigen Ansätzen um 2,3 Millionen Euro im Jahr 2011 und 1,3 Millionen Euro im Jahr 2012 reduziert. Zur Begründung führt die zuständige Behörde eine sinkende Inanspruchnahme an. Damit ignoriert der Senat allerdings den Umstand, dass diese auch Folge davon ist, dass sich die Anzahl der Tagespflegepersonen aufgrund zahlreicher bürokratischer Hürden und mangelnder Attraktivität verringert hat.

Es ist davon auszugehen, dass durch weitere Verbesserungen in der Kindertagespflege eine Attraktivitätssteigerung für Tagespflegepersonen erreicht werden kann, die folglich eine steigende Inanspruchnahme durch Hamburgs Familien zur Folge hat. Die Kindertagespflege in Hamburg muss weiterhin eine wichtige Säule der Kindertagesbetreuung bleiben. Dazu braucht es jedoch ausreichende finanzielle Mittel.

Eine Reduzierung der Ansätze im Bereich der Kindertagespflege widerspricht der vom Senat selbst formulierten Zielsetzung, das Betreuungsangebot ­ gerade für Kinder unter drei Jahren ­ sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht auszubauen.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Der Ansatz im Bereich der Kindertagespflege (Titel 4500.681.01) für das Jahr 2012 wird von 16.463 Tsd. Euro um 1.258 Tsd. Euro auf 17.721 Tsd. Euro erhöht.

2. Die zusätzlichen Mittel sind für Verbesserungen der Rahmenbedingungen einzusetzen, die die Tätigkeit der Tagesmütter und Tagesväter in Hamburg attraktiver machen sollen. Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen:

· Schaffung von Möglichkeiten, damit Tagespflegepersonen von Qualifikationsstufe 2 in 3 gelangen können, beispielsweise über Module mit Prüfungen über einen längeren Zeitraum im Rahmen der Fortbildung durch die Behörde

· Unterstützung bei den Sachkosten für Miete auch für einzelne Tagespflegepersonen und Zweier-Zusammenschlüsse

· Urlaubsanspruch von 20 Tagen anheben

· Errichtung eines Vertretungs-/Springerpools, um Betreuung für Eltern auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten der Tagespflegekräfte sicherzustellen.

· Transparente Grundlagen für die Anforderungen an die Betreuungsräume

· Zentraler Ansprechpartner für sämtliche Belange der Tagespflegepersonen mit guter Erreichbarkeit auch außerhalb der Betreuungszeiten

· Die Mitarbeiter der Tagespflegebörsen in allen Bezirken müssen ihre Entscheidungen auf der gleichen Basis treffen und einheitlich arbeiten

· Die Tätigkeit der Tagesmütter und -väter muss ­ auch bei Teilzeit ­ als Beruf anerkannt werden, sodass auch Kinder berufstätiger Tagespflegepersonen von Geburt an einen Anspruch auf einen Kita-Gutschein haben

· Gemeinsame Fortbildungen für Börsenmitarbeiter und Tagespflegepersonen

· Erlaubnis, zusätzliche Vergütungen an Tagespflegekräfte zuzulassen für von Eltern gewünschte Extraleistungen.