Hilfsangebote für pflegebedürftige Obdachlose

Betreff: Hamburg 2020: Soziales Hamburg ­ Hilfsangebote für pflegebedürftige Obdachlose. Ziel der Gesundheitshilfe für Obdachlose in Hamburg ist es, den wohnungs- und obdachlosen Menschen den Zugang zum medizinischen Regelsystem zu ermöglichen.

Obdachlose Menschen sind mit zahlreichen Gesundheitsrisiken konfrontiert; der Gesundheitszustand obdachloser Menschen wird mit zunehmender Dauer der Obdachlosigkeit immer kritischer.

So zeigen zwar die letzten Untersuchungen zu obdachlosen Menschen in Hamburg (aus dem Jahr 2009), dass sich das Lebensalter der obdachlosen Menschen weiter erhöht hat. Der Median betrug 43 Lebensjahre. (Befragung 1996: 37 Lebensjahre; Befragung 2002: 40 Lebensjahre). Zugleich dauert die Obdachlosigkeit aber immer länger an und der Anteil derjenigen, die erst im Alter ihr Obdach verlieren nimmt stetig zu. So befanden sich im Jahr 2002 12,6 Prozent der Befragten in einem Alter von über 50 Jahren, als sie obdachlos wurden, 2009 traf dies bereits auf 17,8 Prozent der obdachlosen Menschen zu. Die Obdachlosen des Jahres 2009 sind also nicht nur insgesamt älter, sie sind auch erst in einem höheren Alter obdachlos geworden

Eine internationale Studie aus Dänemark belegt nun auch aktuell, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen Obdachlosigkeit und Erkrankungen gibt. Darum ist es auch nicht verwunderlich, dass eine nicht geringe Zahl von Obdachlosen auch in Hamburg gesundheitlich in einer schlechten Verfassung ist, und dass für sie eine angemessene Versorgung die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung nötig wäre.

Gleichzeitig bietet das Leben auf der Straße nicht die Voraussetzungen, um die Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung voranzutreiben, obwohl ein Großteil der Obdachlosen krankenversichert ist.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

a) zu prüfen, wie pflegebedürftigen obdachlosen Menschen in Hamburg der Zugang zu stationäre Pflegeeinrichtungen erleichtert werden kann,

b) welche unterschiedlichen Möglichkeiten es je nach Pflegebedarf (Pflegestufen) gibt und

c) der Bürgerschaft bis 1. Juli 2012 zu berichten.