Finanzhilfen

Einsparungen für Bezieher von ALG II oder Sozialhilfe: Nur Strom 78,66 Euro.

Einsparungen für Bezieher von Wohngeld: Strom, Wasser und Heizenergie 117,44 Euro.

10. Gibt es in Hamburg weitergehende Konzepte zur Steigerung der Effizienz privater Haushalte neben Programmen zur Energieeinsparung, wie die Förderung des Erwerbes stromsparender Haushaltsgeräte?

Ja. Neben dem Förderprogramm für energetische Gebäudesanierungen „Wärmeschutz im Gebäudebestand" und dem Förderprogramm „Hamburger Energiepass" (siehe Antwort zu II. 10. a)) wird die Effizienz privater Haushalte mittelbar durch verschiedene Programme zur Effizienzsteigerung von Heizungsanlagen und für den Einsatz erneuerbarer Wärme gesteigert, die sich auch an Unternehmen der Wohnungswirtschaft richten. Entsprechende Maßnahmen der Wohnungsunternehmen zur Modernisierung der Heizungsanlagen und zum Einsatz erneuerbarer Wärme können sich heute, insbesondere aber auch in Zukunft bei steigenden Energiekosten, preisdämpfend auf die Heiz- und Warmwasserkosten der Mieter auswirken.

Erhebungen zur Anzahl der Haushalte, die davon profitieren, liegen nicht vor, da sich die Programme nicht an die Mieter richten.

a) Wenn ja, seit wann laufen diese Förderprogramme?

· Förderprogramm für energetische Gebäudesanierungen „Wärmeschutz im Gebäudebestand": seit mehr als zehn Jahren.

· Förderprogramm „Hamburger Energiepass" (Beratungsinstrument für energetische Maßnahmen und Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Fördermitteln für energetische Maßnahmen): seit mehr als zehn Jahren.

b) Wie viele Fördermaßnahmen haben stattgefunden?

· Förderprogramm „Wärmeschutz im Gebäudebestand": Förderung von 10.

Wohneinheiten im Jahr 2010.

· Förderprogramm „Hamburger Energiepass": Förderung von 786 Energiepässen im Jahr 2010.

c) Wie viele Haushalte wurden mit welchem Betrag gefördert?

· Förderprogramm „Wärmeschutz im Gebäudebestand": Förderung einer energetischen Gebäudesanierung von 10.910 Wohneinheiten mit ausgezahlten Fördergeldern von 2.398.000 Euro im Jahr 2010.

d) Wenn nein, warum nicht und ist an die Inszenierung solcher Programme gedacht?

Entfällt.

11. Hat der Senat Erkenntnisse über Strom-, Fernwärme- und oder Gassperrungen von Haushalten in Hamburg?

Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Freie und Hansestadt Hamburg ergriffen, um den Menschen in dieser Zwangs- und Notlage unterstützend zur Seite zu stehen?

Wenn nein, denkt der Senat über die Schaffung solcher Instrumente bei den ersichtlich steigenden Energiekosten nach?

Eine Identifizierung aller gesperrten Leistungsberechtigten könnte nur durch die Energieversorger erfolgen, da die Maßnahmen von diesen ausgehen. Im Übrigen siehe hierzu die Drs. 20/557 und 20/1789.

Menschen mit Schulden bei Versorgungsunternehmen (Strom, Wasser, Gas) können zur Behebung der Notlage finanzielle Hilfen nach Maßgabe von § 22 Absatz 8 SGB II beziehungsweise § 36 SGB XII erhalten. Dabei müssen die Hilfesuchenden zunächst ihre Selbsthilfemöglichkeiten einsetzen, zum Beispiel Vermögen, Abschluss einer Ratenvereinbarung mit dem Versorgungsunternehmen.

Die Fachstellen für Wohnungsnotfälle bieten Hilfen zur Bewältigung der Notlagen an.

Sie beraten und unterstützen erwerbsunfähige Menschen und über 65-Jährige, die Leistungen zum Lebensunterhalt beziehungsweise Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII beziehen sowie Erwerbsfähige mit den Lebensunterhalt deckenden Einkünften. Sie gewähren neben der Beratung auch die finanziellen Hilfen nach dem SGB XII als Darlehen oder Beihilfe.

Die Standorte von Jobcenter team.arbeit.hamburg sind bei Energieschulden zuständig für Hilfesuchende, die laufende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) beziehen. Bestehen zusätzlich zu den Energieschulden auch Mietschulden, beraten und unterstützen ebenfalls die Fachstellen für Wohnungsnotfälle in den Bezirksämtern.

Darüber hinaus können sich Betroffene mit akuten Schuldenproblemen in Notfällen an die Notfallsprechstunden in den von der Freien und Hansestadt Hamburg geförderten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen wenden. Täglich bietet mindestens eine der Beratungsstellen Notfallberatung an. Die Adressen und Notfallsprechstunden der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Hamburg sind unter www.hamburg.de/beratungsstellen veröffentlicht (siehe auch Drs. 20/1789).