Integrationsbeirat und Integration in den Bezirken

Der Zeitplan der BASFI für die Konstituierung des Integrationsbeirats sah zunächst für Mitte August 2011 den Start des Wahlverfahrens, bis Ende September 2011 das Eintragungsverfahren in die Liste der wahlberechtigten Organisationen für Migranten-/-innenorganisationen und das Einreichen der Kandidaten-/-innenvorschläge, vom 1. ­ 22. Oktober 2011 die Durchführung der Briefwahl, ab 23. Oktober 2011 die Auszählung der Stimmen und Ernennung aller Beiratsmitglieder sowie parallel die Auswahl der zu berufenen Mitglieder sowie für Mitte November 2011 die konstituierende Sitzung vor. Die dann am 27. September 2011 abgelaufene Frist für das Eintragungsverfahren wurde laut Pressemeldung der BASFI bis zum 18. Oktober 2011 verlängert, da „insbesondere für die Regionen Amerika und die Europäische Union sowie für die Kategorie Spätaussiedler noch nicht genug Bewerbungen" vorlägen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie wurden die migrantischen Organisationen und die Öffentlichkeit in Hamburg vom Eintragungsverfahren informiert, und inwieweit ist der Senat der Auffassung, dass diese Informierung ausreichend war?

Am 23. August 2011 wurde in der Landespressekonferenz das Wahlverfahren des Integrationsbeirats vorgestellt. Am selben Tag wurden über 300 migrantische Organisationen hierzu angeschrieben.

Auf der Internetseite www.hamburg.de/integrationsbeirat wurden alle wichtigen Informationen (auch in englischer, französischer, russischer und türkischer Sprache) bereitgestellt. Über E-Mail-Verteiler informierte die zuständige Behörde Multiplikatoren, Verbände sowie Konsulate über das Wahlverfahren. Im Rahmen einer Veranstaltung am 8. September 2011 im Bürgerhaus Wilhelmsburg wurde das Verfahren Interessierten ausführlich vorgestellt und anschließend wurden Fragen der Teilnehmenden beantwortet. Es fand somit eine umfassende und zielgerichtete Information der Öffentlichkeit statt.

2. Wann werden die Briefwahl und die Auszählung der Stimmen stattfinden?

Am 15. November 2011 sind die Briefwahlunterlagen versandt worden. Bis zum 29. November 2011 kann gewählt werden. Die Auszählung der Stimmen ist für die 49. Kalenderwoche terminiert.

3. Ist die Auswahl der zu berufenen Mitglieder abgeschlossen?

Wenn ja, wer wurde berufen?

Wenn nein, wann wird die Auswahl abgeschlossen sein?

Die Auswahl der zu berufenden Mitglieder erfolgt zeitgleich zum Wahlverfahren und wird mit Beendigung dieses Wahlverfahrens abgeschlossen sein.

4. Wann wird die konstituierende Sitzung des Integrationsbeirats stattfinden?

Die konstituierende Sitzung ist für Januar 2012 vorgesehen.

5. In Drs. 20/985 heißt es in der Antwort des Senats, die Türkische Gemeinde Hamburg (TGH e.V.) solle als eine von sechs Vertreterinnen und Vertretern von Religionsgemeinschaften wieder in den Integrationsbeirat berufen werden. Inwiefern vertritt der Senat die Auffassung, es handele sich bei der TGH e.V. um eine Religionsgemeinschaft?

Dem Senat ist bekannt, dass die TGH keine Religionsgemeinschaft ist. Im Hinblick auf die insgesamt nicht abschließend geklärte rechtliche Frage der Religionsgemeinschaftseigenschaft muslimischer Verbände sowie die Zielsetzung einer breiten Vertretung der muslimisch geprägten Bevölkerung im Integrationsbeirat ist die TGH berücksichtigt worden, zumal die TGH auch an den Beratungen des Senats über vertragliche Vereinbarungen mit den muslimischen Gemeinschaften teilnimmt.

6. In welchen Bezirken Hamburgs existieren bezirkliche Integrationsbeiräte?

Für den Bezirk Wandsbek gibt es einen Integrationsbeirat.

7. In welchen Bezirken sind inwiefern bezirksspezifische Umsetzungskonzepte auf der Grundlage des Hamburger Handlungskonzepts zur Integration von Zuwanderern entwickelt worden?

In allen Bezirken wurden Pläne zur Operationalisierung des Handlungskonzepts entwickelt, die unter Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen in den einzelnen Bezirken und unter Einbeziehung der Akteure vor Ort Handlungs- und Problemfelder definieren sowie Lösungsstrategien entwickeln und umsetzen.