Der Haushaltsplan umfasst auch künftig einen Stellenplan der die Obergrenze des Stellenvolumens darstellt

6. Für jede Produktgruppe sind die zugeordneten Produkte, deren Kosten und Erlöse, sowie die Kontengruppen verbal zu erläutern. Die Qualität der Erläuterungen muss sich dabei gegenüber dem heutigen Stand der kameralen Produktinformationen deutlich weiterentwickeln.

7. Neben den Ergebnisplänen sind auch Finanzpläne darzustellen.

IV. Personal und Stellen

1. Die quantitative Personalsteuerung erfolgt führend über Personalkostenbudgets und Beschäftigungsvolumen (sogenannte Vollzeitäquivalente).

2. Vollzeitäquivalente sind nach Produktgruppen getrennt darzustellen.

3. Der Haushaltsplan umfasst auch künftig einen Stellenplan, der die Obergrenze des Stellenvolumens darstellt. Dieser ist bis auf die Ebene der Aufgabenbereiche zu konkretisieren.

V. Berichtswesen

1. Der Senat berichtet der Bürgerschaft über den Haushaltsverlauf auf der Ebene der Aufgabenbereiche quartalsweise sowie auf der Ebene der Produktgruppen halbjährlich.

2. Um die Vergleichbarkeit von Haushaltsbeschluss und Haushaltsverlauf zu gewährleisten, orientiert sich die inhaltliche Ausgestaltung der Berichte an der Darstellung im Haushaltsplan. Die Konkretisierung der Darstellung und die Vorlagetermine sind im weiteren Verfahren festzulegen.

VI. Kosten- und Leistungsrechnung

1. Im Rahmen des NHH ist eine flächendeckende Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) einzuführen. Diese ist notwendig, um Produktkosten zuverlässig zu ermitteln.

2. Die Bürgerschaft hält es für erforderlich, dass für alle Behörden zentral Mindestanforderungen bestimmt werden, um die Vergleichbarkeit zwischen den Hamburger Verwaltungseinheiten zu gewährleisten. Dabei sollte die Verrechnung von Kosten auf Produkte so einfach wie möglich sein.

3. Die Bürgerschaft fordert darüber hinaus den Senat auf, mit der KLR ein verlässliches Controlling auch von Intendanzkosten sicherzustellen.

VII. Umstellungsprozess

1. Die Bürgerschaft fordert den Senat auf, den Prozess der Haushaltsmodernisierung entsprechend dieser Eckpunkte neu auszurichten und voranzutreiben.

2. Mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2013/2014 sollten die bisher im NHH wirtschaftenden Behörden (Behörde für Inneres und Sport, Behörde für Justiz und Gleichstellung, Finanzbehörde, Behörde für Wissenschaft und Forschung) sowie möglichst die Behörde für Schule und Berufsbildung und die Kulturbehörde, in denen die Vorbereitung auf das NHH seit Längerem läuft, auf das neue System umgestellt werden. Die übrigen Behörden und Ämter sollen möglichst zum 1.1. umgestellt werden. Zum 1.1.2015 solI die neue Haushaltstruktur flächendeckend eingeführt sein.

3. Ein aufwendiges und für alle Beteiligten intransparentes Nebeneinander von kameralem System, NHH und neuem doppischem Produkthaushalt ist zu vermeiden.

VIII. Offene Punkte und weiteres Verfahren

1. Die Ausgestaltung von Deckungsfähigkeiten und alternativen Ermächtigungsrahmen sowie anderen Einzelheiten, wie die Ausgestaltung des Haushaltsplan-Entwurfs oder erforderliche Übersichten, und offene Punkte beispielsweise im Zusammenhang mit dem Stellenplan sind im weiteren Verfahren zwischen Senat und Bürgerschaft zu klären.

2. Der Senat wird dazu gebeten, im Rahmen dieses Verfahrens bis März 2012 dem Haushaltsausschuss eine Übersicht über die von ihm geplante Ausprägung der Aufgabenbereiche und Produktgruppen in den Einzelplänen vorzulegen sowie einen Vorschlag über mögliche Regelungen zu Deckungsfähigkeiten zu unterbreiten. Über die Ausprägung der KLR und die Fortschritte bei der Einführung ist dem Haushaltsausschuss regelmäßig formlos zu berichten.

3. Die Bürgerschaft beauftragt den Haushaltsausschuss mit der Wahrnehmung des Verfahrens. Die Fachausschüsse werden frühzeitig durch die Fachbehörden in die Ziel- und Kennzahlendiskussion einbezogen.