Hygiene an Hamburger Schulen /Wird am falschen Ende gespart?

Die Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes warnt die Schulaufsichtsbehörde vor teilweise katastrophalen hygienischen Zuständen und beklagt, dass die Kommunen aus Geldmangel die Reinigungsmaßnahmen auf ein nicht mehr akzeptables Maß reduziert haben. So fehlen z. B. in Schultoiletten Handtücher, warmes Wasser und Seife. Ursache für diese Entwicklung soll der Anreiz für Schulen sein, bei der Reinigung gespartes Geld teilweise für andere Zwecke ausgeben zu können.

Ich frage daher den Senat:

1. Werden Klassenzimmer und Toiletten der Hamburger Schulen täglich gründlich gereinigt?

Wenn nein, warum nicht und wie sehen die vereinbarten Reinigungsintervalle aus?

Toiletten werden täglich, Klassenräume grundsätzlich jeden zweiten Tag gereinigt. Siehe im Übrigen Antwort des Senats, Drucksache 16/2404.

2. Gibt es an den Hamburger Schulen unterschiedliche Reinigungsintervalle, je nachdem, ob eigen oder fremd gereinigt wird? Wenn ja, welche und warum in welchem Ausmaß?

Siehe Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage, Drucksache 16/464, dort Antwort zu 2.

3. Besteht in Hamburg eine Regelung dahin gehend, dass Schulen anteilig über Geldmittel selbständig verfügen können, die bei der Reinigung eingespart worden sind? Wenn ja, wie sieht diese Regelung konkret aus?

Aus den Einsparungen, die durch die Umstellung der Schulreinigung auf den Zwei-Tage-Rhythmus erzielt werden, erhalten die Schulen eine Prämie in Höhe von jährlich 1,33 DM je Quadratmeter der von der Zwei-Tage-Reinigung betroffenen Flächen, sofern sie ihren Mitwirkungspflichten nachgekommen sind. Haushaltsrechtliche Grundlage dafür ist Artikel 4 Ziffer 15 Absatz 1 des Haushaltsbeschlusses 1999 (vgl. Drucksache 16/1200) bzw. der entsprechenden Regelungen in den Vorjahren. Nach den Erläuterungen zum Haushaltsbeschluss sollen die anteiligen Einsparungen aus der Einführung der Zwei-Tage-Reinigung den Schulen über den Selbstbewirtschaftungsfonds für Schulen als Anreiz für Eigenleistungen zugute kommen.

Im Rahmen des Modellversuchs Schulverwaltung an beruflichen Schulen können die durch weitere gezielte Sparmaßnahmen über die Zwei-Tage-Reinigung hinaus erreichten Minderausgaben auf der Grundlage des Artikel 4 Ziffer 15 Absatz 2 des Haushaltsbeschlusses 1999 zu 50 Prozent den entsprechenden Schulen zugute kommen. Diese Regelung wurde bisher nicht in Anspruch genommen.

4. Welche Mittel sind 1998 und 1999 bisher den Schulen als eingesparter Anteil zur Verfügung gestellt worden? (Bitte nach Schulen und Jahren getrennt angeben.)

Die Prämien aus den Einsparungen in der Schulreinigung werden den Schulen jeweils nachträglich in Halbjahresraten zugewiesen. Im Haushaltsjahr 1998 wurde die Prämie für das zweite Halbjahr 1997 und die Prämie für das erste Halbjahr 1998 zugewiesen.Im Haushaltsjahr 1999 ist bisher nur die Prämie für das zweite Halbjahr 1998 zugewiesen worden. Die Prämienermittlung für das erste Halbjahr 1999 ist noch nicht abgeschlossen. Die zuständige Behörde erhebt keine entsprechenden Daten.

6. Wie viele Beschwerden von Eltern, Elternräten, Lehrern und Schülern über Probleme mit der Reinigung bzw.der allgemeinen Hygiene sind 1998 und 1999 aufgetreten? Welcher Art sind die Beschwerden im Einzelnen?

7. Werden Überprüfungen der Hygiene an Schulen durch die Gesundheitsämter bzw. andere Einrichtungen durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welchen Zeitintervallen und wann sind zuletzt Überprüfungen durchgeführt worden?

8. Welche Ergebnisse/Mängel haben die Überprüfungen im Einzelnen ergeben?

Die Gesundheits- und Umweltämter überprüfen die Hygiene in Schulen anlassbezogen. In den Jahren 1998 und 1999 hat es in den Bezirken nur vereinzelt Beschwerden gegeben, die einvernehmlich mit den Betroffenen gelöst wurden. Im Übrigen siehe Drucksache 16/2404, Antwort zu 3. und 4.