Sach- und Fachausgaben

Die Drucksache wurde am 1. September 2011 im Vorwege durch die Präsidentin der Bürgerschaft federführend dem Haushaltsausschuss und mitberatend dem Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung sowie allen weiteren Ausschüssen überwiesen. Der Ausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 27. Oktober 2011 abschließend mit der Drucksache.

II. Beratungsinhalt:

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter berichteten einleitend, dass der Haushaltsverlauf im Wesentlichen als planmäßig bezeichnet werden könne und die Entwicklung des Regelbudgets den Erwartungen entspreche. Über das Spezialbudget der Gerichte und der Staatsanwaltschaft sei zu berichten, dass die Erlöse aus Gewinnabschöpfung und den Gerichtskosten hinter den Planwerten zurücklägen. Auch im Bereich der Betreuungskosten seien Mehrausgaben zu verzeichnen. Zum jetzigen Zeitpunkt sei noch nicht absehbar, ob das zu diesen Zwecken bereitstehende Budget für das Jahr 2011 ausreichen werde. Aufgrund der Ergebnisse zum dritten Quartal sei jedoch zu vermuten, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die gesetzlichen Leistungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften auskömmlich seien.

Die CDU-Abgeordneten nahmen Bezug auf Seite 19 der Drucksache. Unter 1.1 Betriebseinnahmen werde ausgeführt, dass die Einnahmen bei dem Titel 2000.131. nicht hätten realisiert werden können, weil Erlöse aus der Kulturbehörde noch nicht zugeflossen seien. Sie interessierte, auf welches Grundstück oder Gebäude sich diese Aussage beziehe.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, dass es sich hierbei um die Erstattung der Kosten für die Überleitung des Grundstückes der ehemaligen Vollzugsanstalt Vierlande in Zusammenhang mit der Gründung der Gedenkstätte handele. Die Mittel seien allerdings zwischenzeitlich eingegangen.

Die Investitionskosten seien im Jahr 2011 mit 9,8 Mio. Euro veranschlagt, merkten die GAL-Abgeordneten an. Sie interessierte, ob in dieser Summe die Million für den Architektenwettbewerb enthalten sei.

Dies bejahten die Senatsvertreterinnen und -vertreter.

Die GAL-Abgeordneten konstatierten ein erhebliches Aufwachsen bei den Sach- und Fachausgaben - in der Tabelle auf Seite 19 erkennbar -, das sich offenbar auch aus Personalkostenveränderungen ergebe. Sie baten hierzu um Erläuterungen.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, dass bei der Interpretation der Zahlen die geänderte Darstellung aufgrund der Doppik nicht außer Acht gelassen werden dürfe. Ihrer Ansicht nach sei es daher sinnvoll, die Entwicklung des Haushaltsverlaufs für den Einzelplan 2 anhand der vorliegenden Berichterstattung zum Halbjahresbericht im Rahmen der doppischen Darstellung zu erörtern.

Die CDU-Abgeordneten gingen auf den vorgelegten Werkstattbericht zum zweiten Quartal 2011 ein, aus dem sich grundsätzlich unendlich viele Zahlen und dementsprechende Nachfragen ergäben. Sie gaben zu bedenken, als Feierabendparlamentarier kaum in der Lage dazu zu sein, all dies intensiv durchzuarbeiten. Daraus ergebe sich der Umstand, dass es zurzeit nicht möglich sei, der parlamentarischen Kontrolle gerecht zu werden. Dieser Vorwurf richte sich explizit an die Verwaltung der Finanzbehörde, stellten die CDU-Abgeordneten klar. Zurzeit werde interfraktionell daran gearbeitet, das Neue Haushaltswesen (NHH) praktikabler zu gestalten. Sie schlugen vor, diesen Aspekt in der heutigen Beratung nicht weiter zu vertiefen, sondern gegebenenfalls bei konkreten auftretenden Fragestellungen mit dem Vorschlag an den Ausschussvorsitzenden heranzutreten, zu den jeweiligen Aspekten gezielt in die Diskussion einzutreten. Aus den Reihen der FDP-Abgeordneten heraus sei die Anregung erfolgt, zum Thema NHH einen gesonderten Beratungspunkt auf die Tagesordnung des Ausschusses zu setzen. Ihrer Ansicht nach müsse das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit zwischen den Obleuten abgesprochen werden, betonten die CDU Abgeordneten. Es sei zudem denkbar, in einer Zusammenkunft der Obleute des Ausschusses mit Vertreterinnen und Vertretern der Justizbehörde in eine vertiefende Diskussion einzutreten.

Die SPD-Abgeordneten warfen ein, dass zu Wochenbeginn ein interfraktionelles Ersuchen zum NHH aus der Taufe gehoben worden sei. Daher sei eine Rückschau auf alte Parameter wenig hilfreich. Das an den Senat adressierte Ersuchen werde die Beratungen verändern und ein neues System die parlamentarische Steuerung erleichtern, zeigten sich die SPD-Abgeordneten überzeugt.

Die FDP-Abgeordnete wollte wissen, welche Gutachten unter 50 Tsd. Euro in Auftrag gegeben worden seien.

Die Antwort auf diese Frage sagten die Senatsvertreterinnen und -vertreter zu Protokoll zu.

Am 4. November 2011 erklärte die Behörde für Justiz und Gleichstellung Folgendes zu Protokoll: „Im Zeitraum Juli 2010 bis Juni 2011 sind keine wissenschaftlichen Gutachten und Untersuchungen mit einem Auftragswert unter 50.000 Euro vergeben worden." Bezogen auf die Gutachten schlossen die GAL-Abgeordneten mit einer Frage zum Behandlungskonzept der SOTHA an. Im Zuge der Neuorientierung der Sicherungsverwahrung interessierte sie, ob der Senat in Erwägung ziehe, die Evaluation entsprechend zu ergänzen. Zu den Fehlzeiten in den Hamburger Vollzugsanstalten fragten sie, ob die Erkenntnisse aus diesem Gutachten auch in die Antwort auf die Kleine Anfrage eingeflossen seien, in der auf Prof. Dr. Knut Dahlgaard von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften sowie auf einen Kollegen vom UKE rekurriert werde.

Zu dem Behandlungskonzept der Sozialtherapie führten die Senatsvertreterinnen und -vertreter aus, dass hierzu selbstverständlich eine Überarbeitung stattfinde. Bezogen auf die Gutachter teilten die Senatsvertreterinnen und -vertreter mit, dass das Gutachten dasjenige sei, auf das auch in der Kleinen Anfrage Bezug genommen werde.