Finanzhilfen

Investitionsplanung der Hamburg Port Authority (HPA)

Die Erlöse aus dem Teilverkauf des Unternehmens HHLA (circa 1 Milliarde Euro) sollen dem Ausbau und der Instandsetzung der Hafeninfrastruktur dienen. Seit 2009 fließen deshalb niedrige dreistellige Millionenbeträge in Ausbau- und Entwicklungsvorhaben (zum Beispiel Westerweiterung EUROGATE, Burchardkai, Altenwerder), aber auch in notwendige Grundinstandsetzungen bei Brücken und der Hafenbahn. Die sogenannte HHLA-Milliarde wird nach derzeitigem Stand bis Ende 2013 ausreichen, sodass ab 2014 die Finanzierung der Hafeninfrastruktur über die HPA wieder aus dem Kernhaushalt erfolgen muss.

Die mittelfristige Investitionsplanung der HPA wurde im Haushaltsausschuss und im Ausschuss für Öffentliche Unternehmen umfangreich besprochen.

Aus der Beratung ergeben sich allerdings weitere Fragen.

Wir fragen deshalb den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority (HPA) wie folgt:

1. Hat die Mittelfristplanung, die den Ausschüssen vorgestellt wurde, bezüglich der Summen und deren Aufteilung auf die einzelnen Jahre weiterhin Bestand?

Wenn nein, bitte eine aktualisierte Mittelfristplanung darstellen.

Das in den Ausschüssen der Bürgerschaft vorgestellte Zahlenwerk basiert auf der derzeit gültigen mittelfristigen Finanzplanung der HPA für die Jahre 2011 bis 2016 von Ende 2010 und hat Bestand, bis die Gremien der HPA eine neue Planung verabschiedet haben.

Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2012 bis 2017 wird aktuell in den Gremien der HPA beraten und voraussichtlich im Dezember 2011 verabschiedet. Erst nach Beschluss des Aufsichtsrates der HPA über die mittelfristige Finanzplanung 2012 bis 2017 kann darüber berichtet werden.

2. Gibt es sowohl für die dargestellten Ausbau- und Entwicklungsvorhaben als auch für die Grundinstandsetzungen eine Prioritätenliste, nach der beispielsweise im Rahmen von Kostensteigerungen bei einzelnen Projekten andere Projekte verschoben werden?

Wenn ja, wie stellt sich die Prioritätenliste dar? Nein. Das vorgelegte Planwerk spiegelt das notwendige Ausbau- und Ersatzinvestitionsprogramm der HPA für die kommenden Jahre wider. Die dort aufgeführten Maßnahmen sind nach den erwarteten Erfordernissen entsprechend der prognostizierten Verkehrs- und Umschlagsentwicklung eingeplant und nicht gegeneinander priorisierbar.

3. Laut der HPA-Mittelfristplanung werden ab 2014 keine Fördermittel für Hochwasserschutz (HWS) mehr bereitgestellt.

a) Wofür wurden die HWS-Zuwendungen seit 2009 genutzt beziehungsweise wofür sollen sie bis 2013 genutzt werden?

Die Zuwendungen zum privaten Hochwasserschutz (HWS) werden nach Maßgabe der Drs. 18/6206 eingesetzt. In diesem Rahmen sind seit 2009 die ersten Projekte von Teilnehmern des Förderprogramms umgesetzt (beispielsweise Augustinum, HamburgAltona) beziehungsweise sind in der Planungsreife bis zur Bewilligung der Fördergelder (VOPAK) abgeschlossen oder auch noch im Planungsstatus (Dradenau und Buschwerder). In der Mittelfristplanung des Jahres 2010 wurde für die noch nicht konkretisierten Projekte eine gleichverteilte Auszahlung in den Jahren 2012 und 2013 angenommen. Zu diesem Zeitpunkt (Planungsstand 2010) war ein Auslaufen des Programms bis Ende 2013 vorgesehen.

b) Erfolgt die Finanzierung ab 2014 über andere Wege oder entfällt die Maßnahme komplett?

Ursprünglich sollte das Programm bis Ende 2013 auslaufen und wurde daher in der Planung für das Jahr 2011 auch nur bis 2013 berücksichtigt. Es ist nun beabsichtigt, die Finanzierung für das Förderprogramm bis zum Jahr 2016 zu strecken, weil die Unternehmen aufgrund der Weltwirtschaftskrise nicht wie geplant in den Hochwasserschutz investiert haben. Daher ist auch eine verlängerte Abgabefrist für die Teilnehmer des Programms vorgesehen. Dies hat zur Folge, dass Teile der Finanzierung voraussichtlich über den Zeithorizont der sogenannten HHLA-Milliarde hinausgehen und aus der in der mittelfristigen Finanzplanung des Senats vorgesehenen Anschlussfinanzierung für die Investitionen in die allgemeine Hafeninfrastruktur erfolgen müssen.

4. Laut der HPA-Mittelfristplanung werden bis 2012 jährlich pauschal 50 Millionen Euro für Grundinstandsetzung aufgewendet. Ab 2013 fällt diese Pauschale in der Planung der HPA weg.

a) Welche Detailmaßnahmen wurden aus dieser Pauschale in 2011 bereits bezahlt, welche folgen noch und welche Maßnahmen sind für 2012 geplant?

Aus der Pauschale wurden in 2011 folgende Maßnahmen bezahlt beziehungsweise sind für 2012 geplant:

· circa 37 Millionen Euro für Baggergut (Baggern, Verbringung, Landbehandlung)

· circa 9 Millionen Euro für Instandhaltung Straße und Brücke, sowie grundlegende Planungen

· circa 4 Millionen Euro für Instandhaltung Hafenbahn.

b) Wie wird die Grundinstandsetzung ab 2013 finanziert?

Die Überlegungen zu den künftigen Mittelbedarfen der HPA und ihrer Finanzierung sind noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen der Aufstellung des HaushaltsplanEntwurfs 2013/2014 und der dann vorliegenden, überarbeiteten mittelfristigen Finanzplanung der HPA wird dieses Thema erneut geprüft.

5. Die Gesamtinvestitionskosten der HPA wurden seit 2009 komplett aus der HHLA-Milliarde und vom Bund finanziert. Die HHLA-Milliarde ist 2013 aufgebraucht.

a) Wie werden die Investitionssummen von rund 260 Millionen Euro (2014), 171 Millionen Euro (2015) und 122 Millionen Euro (2016) in den betroffenen Jahren abzüglich der Bundeshilfe von jährlich 24 Millionen Euro finanziert? Muss die komplette Summe aus dem Hamburger Haushalt entnommen werden? Wie wird diese Summe im Haushalt gegenfinanziert? Erfolgt eine Finanzierung nach dem Prinzip „pay as you go", heißt: für strukturelle Mehrausgaben werden strukturelle Einsparungen vorgenommen?

Siehe Antwort zu 4. b).

b) Rechnet der Senat mit einer gleichbleibenden Bundeshilfe beziehungsweise was unternimmt der Senat, um den Bund stärker an der Hafenfinanzierung zu beteiligen?

Das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104a Absatz 4 des Grundgesetzes an die Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein für Seehäfen sieht vor, dass Hamburg bis zum Jahr 2019 bis zu rund 21 Millionen Euro p.a. vom Bund erhält für Investitionen in die allgemeine Hafeninfrastruktur. Aus Hamburger Sicht sollte die Finanzhilfe des Bundes für die deutschen Seehäfen dauerhaft verstetigen und wenn möglich ausgebaut werden.

Dieses Anliegen wurde gemeinsam mit den anderen Küstenländern bereits an den Bund adressiert, etwa im Rahmen der Gremienarbeit des „Nationalen Hafenkonzeptes für die See- und Binnenhäfen" und der „Hafenkooperation Norddeutschland".