Hamburgs Weihnachtsmärkte hat der Senat einen Überblick über die Wirtschaftskraft?
Betreff: Hamburgs Weihnachtsmärkte hat der Senat einen Überblick über die Wirtschaftskraft? Existiert neben Umsatz und Gewinnen auch noch eine gesundheitliche und soziale Verantwortung?
Weihnachtsmärkte erfreuen sich großer Beliebtheit und sind aus der Adventszeit nicht wegzudenken. Wer mag beim besinnlichen Bummeln schon daran denken, wie viel die Menschen verdienen, die bei jedem Wetter wochenlang hinter den Ständen arbeiten, und wie viele Stunden sie pro Tag auf den Beinen sind? Und wie sieht es aus mit dem Glühweinkonsum: Hat jemand noch einen Überblick, wie viel Alkohol auf den Weihnachtsmärkten ausgeschenkt wird und ob Menschen zum Mittrinken verleitet werden?
Ich frage daher den Senat:
1. Wie viele Weihnachtsmärkte gibt es in Hamburg? Hat sich die Anzahl in den letzten Jahren verändert und wenn ja, wie? Welche Kriterien gibt es bei der Vergabe?
Die Weihnachtsmärkte in den Bezirken (mit Ausnahme im Bezirk Bergedorf) werden von den Bezirksämtern genehmigt und privat veranstaltet. Über die Vergabe der Stände entscheiden die Veranstalter nach jeweils eigenen Kriterien.
Im Bezirk Bergedorf wird ein Weihnachtsmarkt durch das Bezirksamt Bergedorf veranstaltet. Dieses entscheidet über die Vergabe der Stände und legt hier im Wesentlichen als Auswahlkriterien die Attraktivität des Warenangebotes und des Verkaufsstandes sowie die Verlässlichkeit der Marktbeschicker und der Dauer von deren Zugehörigkeit zum Kreis der Stammbeschicker fest.
3. Wie viel Geld muss ein Betrieb für einen Stand auf einem Hamburger Weihnachtsmarkt zahlen?
Das Bezirksamt Bergedorf legt als Veranstalter des dortigen Weihnachtsmarktes Gebühren auf Grundlage der Gebührenordnungen wie folgt fest:
- Marktgebühr (netto): 0,87 Euro bis 2,11 Euro pro Frontmeter und Tag in Abhängigkeit vom Warenangebot;
- Werbeumlage (netto): 165 Euro bis 300 Euro pro Frontmeter (für die gesamte Dauer des Weihnachtsmarktes) in Abhängigkeit vom Waren- oder Leistungsangebot.
Darüber hinaus liegen hierzu keine Erkenntnisse vor, da die Standgebühren von den Veranstaltern festgelegt werden.
Grundsätzlich gilt jedoch für alle Weihnachtsmärkte: Bei Ständen mit Alkoholausschank wird pro Betreiber jeweils eine Gebühr in Höhe von 115 Euro erhoben (Gestattung nach §12 Gaststättengesetz).
Im Übrigen siehe Antwort zu 2.
4. Wie hoch sind die Umsätze und Gewinne, die auf den Weihnachtsmärkten erzielt werden?
Den zuständigen Behörden liegen hierzu keine Daten vor.
5. Welche Betriebe haben auf Hamburgs Weihnachtsmärkten Stände? Bitte pro Betrieb Anzahl und Art der Stände angeben sowie genutzte Quadratmeterfläche. Wie viele und welche dieser Betriebe sind in Hamburg ansässig?
Für das Bezirksamt Bergedorf als Veranstalter des dortigen Weihnachtsmarktes wird mitgeteilt:
- Vollimbiss mit Glühweinausschank, 41 m² aus Neu Wulmstorf;
- Kartoffelpuffer mit Glühweinausschank, 18 m² aus Geesthacht;
- Bratwurst und Burgunderschinken, 10 m² aus Neumünster;
- Suppen und Grünkohl mit Vollausschank, 12,5 m² aus Hamburg;
- Bratwurststand, 10 m² aus Hamburg;
- Glühweinstand, 6 m² aus Hamburg;
- Glühweinstand, 15 m² aus Hamburg;
- Zuckerwaren, 10 m² aus Hamburg;
- Backwaren und Crepes, 12,5 m² aus Hamburg;
- Backwaren, 39 m² aus Handorf;
- Kinderkarussell, 80 m² aus Hamburg;
- Kinderkarussell, 98 m² aus Hamburg;
- Brandmalerei, 16 m² aus Wentorf;
- Obsthütte, 18 m² aus Hamburg.
Darüber hinaus liegen dem Senat hierzu keine Erkenntnisse vor, da die Verträge durch die Veranstalter geschlossen werden.
6. Wie viele Menschen arbeiten auf Hamburgs Weihnachtsmärkten? Über welche Erkenntnisse verfügt der Senat in Bezug auf die Art der Beschäftigungsverhältnisse (angestellt, selbstständig, Minijob, Teilzeit, befristet et cetera) und die Entlohnung?
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) teilt hierzu mit, dass speziell zu den Hamburger Weihnachtsmärkten keine Beschäftigtenstatistiken beziehungsweise vergleichbare Erhebungen bestehen.
7. Gab es in der Vergangenheit Auffälligkeiten bei Kontrollen (Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Lebens-/Genussmittelqualität) und wenn ja, wann und welche? Wurden sie geahndet und wenn ja, wie?
Zu Arbeitsbedingungen:
Bei den stichprobenartigen Kontrollen des Amtes für Arbeitsschutz gab es folgende Auffälligkeiten in Bezug auf den Arbeitnehmerschutz: Anzahl der besichtigten Weihnachtsmärkte 2009: drei Anzahl der besichtigten Stände 2009: 22
Auffälligkeiten/Mängel: 14
Anzahl der besichtigten Weihnachtsmärkte 2010: vier Anzahl der besichtigten Stände 2010: 19
Auffälligkeiten/Mängel: 13
Die Beseitigung der Mängel wird immer sofort angeordnet (mündlich und gegebenenfalls schriftlich). In einem Fall wurde im Jahr 2010 ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Nachkontrollen werden zu allen beanstandeten Punkten durchgeführt.
Zu Lebensmitteln:
Die Bezirksämter haben im Jahr 2010 auf allen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich befindlichen Weihnachtsmärkten sogenannte Abnahmekontrollen sowie planmäßige Routinekontrollen vorgenommen. Auffälligkeiten, die zu Ahndungsmaßnahmen hätten führen müssen, sind dabei nicht festgestellt worden.
Für 2011 können valide Angaben erst nach Veranstaltungsende der Weihnachtsmärkte gemacht werden.
8. Wie hoch ist die Quote, die Alkohol ausschenkende Stände anteilig einnehmen? Ist die Quote festgelegt? Wurde sie in den letzten zehn Jahren verändert und wenn ja, wie?
Dazu liegen den zuständigen Behörden keine Erkenntnisse vor. Ausnahme ist hier jedoch das Bezirksamt Altona, das für den Weihnachtsmarkt Sternschanze eine Quote von 14,4 Prozent festgelegt hat. Im Übrigen siehe hierzu die Antworten zu 2., 3. und 5.
9. Wie viel Alkohol wird jährlich auf Hamburgs Weihnachtsmärkten ausgeschenkt? Wie viel Umsatz und Gewinn wird konkret mit Glühwein und sonstigen alkoholischen Heißgetränken gemacht? Bitte Zahlen für die letzten fünf Jahre angeben.
Den zuständigen Behörden liegen hierzu keine entsprechenden Daten vor. Im Übrigen siehe die Antwort zu 4.
10. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Alkoholausschank zu begrenzen, beziehungsweise Menschen anzuregen, Alternativen zum Alkoholkonsum zu wählen? Ist die Hamburger Landesstelle für Suchtfragen einbezogen und wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, in welcher Form?
Im Rahmen der Vergabe der Konzessionen durch die Bezirksämter ist eine Einschaltung der Hamburger Landestelle für Suchtfragen beziehungsweise des Büros für Suchtprävention nicht vorgesehen.
In die Vergabe von Stand- beziehungsweise Schankkonzessionen ist die Hamburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V. bislang nicht einbezogen worden. Eine Beteiligung nachrangiger Einrichtungen und Institutionen liegt in der Verantwortung der zuständigen Genehmigungsbehörden. Grundsätzlich sind auch bei Weihnachtsmärkten und ähnlichen Veranstaltungen der Jugendschutz und die Richtlinien der Gaststättenverordnung zur Abgabe an sichtbar betrunkene Personen zu beachten.