Gebühr für Gewerbeadressen-Ummeldung, Nachfrage

Die Schriftliche Kleine Anfrage 20/2091 ist unzureichend und unvollständig beantwortet worden. Ich hatte unter anderem gefragt, wann die Einführung des neuen Systems vollendet sein wird und darauf zur Antwort erhalten, dass der Termin von weiteren Entscheidungen der Lenkungsgruppe des Projekts „IT-Gewerbe" zu Prioritäten für die Umsetzung weiterer Ausbaustufen abhängig ist. Es war aber nicht meine Frage, wovon die Entscheidung abhängig ist, sondern wann die Einführung vollendet sein wird.

Des Weiteren hatte ich gefragt, welches die Gründe für die Verzögerung gewesen ist. Hierauf wurde nur allgemein mit „technischen Schwierigkeiten" geantwortet.

Außerdem haben sich durch die Antworten auf die Fragen 1., 5. und 6. weitere Nachfragen ergeben.

Ich frage daher erneut den Senat:

1. Welcher Zeitplan gilt laut Pflichtenheft für die Einführung eines Systems zur Gewerbeadressen-Ummeldung? Welche möglicherweise darüber hinausgehenden konkreten Zeitvorgaben gibt es, zu wann das System eingeführt sein soll?

Für Gewerbetreibende gibt es bereits die Möglichkeit einer elektronischen Gewerbeanzeige (Online-Dienst im Hamburger GovernmentGateway), zu der neben An- und Abmeldungen auch die Ummeldungen von Gewerben gehören. Lediglich die automatisierte und somit aufwandssparende Übernahme der eingehenden elektronischen Gewerbemeldungen in die seit Dezember 2009 eingeführte elektronische Gewerbekartei ist noch nicht möglich. Die Einführung einer solchen durchgängig elektronischen und medienbruchfreien Ummeldung wird nach jetzigem Stand frühestens Ende 2012 beginnen. Konkrete Zeitvorgaben, wann das System in diesem Sinne vollständig eingeführt sein soll, gibt es nicht. Das Pflichtenheft enthält keine Angaben zum Zeitplan, sondern beschreibt, wie die fachlichen Anforderungen umzusetzen sind.

2. Welche konkreten Gründe gab es für die Verzögerung?

Die elektronische Gewerbeanzeige setzt sich aus zwei Systemen zusammen, der neuen elektronischen Gewerbekartei für die IT-Unterstützung in den Bezirksämtern und dem elektronischen Zugang für Gewerbebetriebe über das Hamburger GovernmentGateway. Für die elektronische Gewerbekartei wurde ein kommerzieller Anbieter gewählt, für den elektronischen Zugang die von Dataport länderübergreifend für Hamburg und Schleswig-Holstein entwickelte E-Government-Komponente „eGewerbe".

Die Verbindung zweier unterschiedlicher IT-Systeme erarbeitet der Hersteller der Software für die elektronische Gewerbekartei als spezielle Lösung für Hamburg. Die hierzu erforderliche Abstimmung und Umsetzung einheitlicher Schnittstellen war aufwendiger, als ursprünglich geplant.

3. Es gibt laut Anlage zur Senatsantwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 20/2091, allein in 2010 insgesamt 4.631 gebührenfreie Ummeldungen. Wann sind Gewerbeummeldungen gebührenfrei? Bitte alle Gründe darlegen.

Die Gründe für gebührenfreie Ummeldungen sind in der Gebührenordnung für die Wirtschaftsverwaltung (WiVwGebO) vom 17. Dezember 1991 in der aktuellen Fassung vom 14. Dezember 2010 abschließend geregelt. Gemäß Nummer 1.1.1.3 der Anlage zur WiVwGebO bleiben der Wechsel oder die Ausdehnung des Gegenstands des Gewerbes sowie die Aufgabe des Betriebes gebührenfrei. Lediglich die Anzeige über die Verlegung eines Gewerbebetriebes ist gebührenpflichtig.

4. Auf welcher Grundlage beziehungsweise aufgrund welcher Entscheidung wurde die Gewerbeadressen-Ummeldegebühr zum 1. Januar 2011 heraufgesetzt?

Der Gebührensatz für die Verlegung des Gewerbebetriebs nach Nummer 1.1.1.2 der Anlage zur WiVwGebO wurde auf der Grundlage des Senatsbeschlusses vom 14. Dezember 2010 zur Neunundzwanzigsten Verordnung zur Änderung gebührenund kostenrechtlicher Vorschriften (Drs. Nummer 2010/2722) geändert. Ursächlich hierfür ist, dass die erwartete Arbeitsreduzierung durch die verzögerte Einführung der vollständig automatisierten elektronischen Gewerbeanzeige nicht im erhofften Umfang eingetreten ist.