Wie hoch ist der Anteil der Personalkosten an den anfallenden Kosten pro

Wieviel Kosten entstehen und entstanden durch die „Säule" Therapie in den Jahren 1993 bis heute für alle legalen und illegalisierten Drogen (bitte dargestellt für die einzelnen Behörden)? Welche stationären und ambulanten Einrichtungen gibt es? Was zahlt das Sozialamt?

2. Wie hoch ist der Anteil der Personalkosten an den anfallenden Kosten pro Behörde?

Welche Haushaltstitel sind das jeweils?

3. Wie hoch ist der Anteil der Sachmittelkosten an den anfallenden Kosten pro Behörde?

4. Wie hoch ist die Gesamtsumme pro Behörde?

Im suchttherapeutischen Bereich teilt sich die Kostenverantwortung auf unterschiedliche Kosten- und Leistungsträger auf. Die Empfehlungsvereinbarungen der Renten- und Krankenversicherungsträger zur Finanzierung ambulanter und stationärer Maßnahmen regeln die Leistungsverpflichtungen bezüglich der Entgiftungsbehandlung und der medizinischen Rehabilitation Suchtkranker. Der Sozialhilfeträger der Freien und Hansestadt Hamburg ist subsidiärer Kostenträger bezüglich der Entgiftung und der medizinischen Rehabilitation, hat jedoch eine eigenständige Kostenträgerverantwortung, soweit es sich um Maßnahmen der stationären sozial-integrativen Hilfen handelt. Für eine Kostenkalkulation kommt erschwerend hinzu, dass auch im behördlichen Bereich unterschiedliche Leistungssegmente dieser „Säule" zuzuordnen sind. Spezialangebote für den qualifizierten Entzug und die Behandlung von Abhängigen legaler und illegaler Drogen stehen in folgenden Krankenhäusern zur Verfügung: Suchtkranke werden darüber hinaus auch in den anderen psychiatrischen Abteilungen und in den übrigen Hamburger Krankenhausabteilungen behandelt. Insbesondere Alkohol- und Medikamentenabhängige werden in nicht unerheblicher Zahl z. B. in den allgemeinpsychiatrischen Abteilungen und in den Abteilungen der Inneren Medizin, sei es unmittelbar wegen ihrer Sucht oder wegen körperlicher und/oder neuropsychiatrischer Begleit- und Folgeerkrankungen, behandelt und entzogen.

Eine Zuordnung der auf die Hamburger Bevölkerung entfallenen Kosten ist nicht möglich, da die unterschiedlichen Leistungsträger verschiedene Einrichtungen in der gesamten Bundesrepublik belegen und „Hamburger" Einrichtungen in großem Umfang auch von anderen Ländern bzw.Leistungsträgern belegt werden.

Im ambulanten Bereich verfügt Hamburg über eine Vielzahl von Einrichtungen, die über ihre jeweiligen Träger(-vereine) auch von vorrangigen Leistungsträgern anerkannt werden. Im einzelnen sind dies folgende Träger: Ambulante Clean-Therapie (legale Drogen):

­ Martha-Stiftung

­ Alida Schmidt-Stiftung

­ Frauenperspektiven e.V.

­ Hamburgische Gesellschaft für soziale Psychiatrie

­ Diakonisches Werk Blankenese e.V.

­ Jugend hilft Jugend e.V.

­ Jugendhilfe e.V.

­ Beratungs- und Behandlungsstellen des Referates Drogen und Sucht Ambulante Clean-Therapie (illegale Drogen):

­ Die Brücke e.V.

­ Frauenperspektiven e.V.

­ Jugend hilft Jugend e.V.

­ Jugendhilfe e.V.

­ Therapiehilfe e.V. Aufgrund unterschiedlicher Differenzierungsgrade lässt sich die Ausgabenentwicklung in diesem Bereich nur in aggregierter Form darstellen. Danach wurden die Gesamtkosten für ärztliche und nichtärztliche Therapie im Bereich des Sozialhilfeträgers 1993 mit 8 006 508 DM und 1994 mit 7 916 599 DM erfaßt.

In den Folgejahren beliefen sich die Kosten ärztlicher Therapie (Honorare, Medikamente, Labor) und die Kosten der psychosozialen Betreuung jeweils auf folgende Beträge:

Die Aufwendungen der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung im Bereich „Therapie" haben sich seit 1993 bis heute wie folgt entwickelt1 (in DM):

1 Die Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung trägt bei Jugendlichen im Rahmen von „Hilfen zur Erziehung" nach § 27 ff. SGB VIII vereinzelt auch die Kosten einer stationären Drogentherapie. Aufwendungen im Rahmen von „Hilfen zur Erziehung" werden erst seit 1996 systematisch erfaßt. Bei der zentralen Erfassung wird zwar nach der Art der „Hilfen zur Erziehung" differenziert, jedoch werden keine Angaben nach dem Merkmal „Therapie" erhoben. Für die Kostenermittlung wurden deshalb die Aufwendungen für „Hilfen zur Erziehung" für solche Träger bis zum 30. September 1999 einbezogen, die ausschließlich Drogentherapien für Jugendliche anbieten.

Die Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung fördert seit 1993 Schulangebote in zwei Therapieeinrichtungen: in der stationärenTherapieeinrichtung „COME IN" (Träger:Therapiehilfe e.V.) und in einer psychosozialen Beratungsstelle (Träger: Palette e.V.).

In der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung liegt in der „Säule" Therapie ­ ohne Berücksichtigung der Einzelfallausgaben im Rahmen der „Hilfen zur Erziehung" nach § 27 ff. SGB VIIII ­ der Personalkostenanteil aktuell bei 97 Prozent und der Sachkostenanteil bei 3 Prozent. In den Vorjahren war der Anteil ähnlich.

Die Personalkosten in Höhe von aktuell 457 700 DM und die Sachkosten in Höhe von aktuell 14 000 DM werden aus dem Titel 3020.685.01 finanziert.

Für drogenabhängige und -gefährdete Häftlinge wird im Hamburger Strafvollzug ein Informations-, Beratungs- und Therapieangebot durch interne und externe Fachkräfte vorgehalten. An Einzelmaßnahmen werden Beratungen durch externe Drogenhilfeeinrichtungen, Substitutions- und Akupunkturbehandlungen sowie abstinenzorientierte Behandlungen in den drogenfreien Stationen in der Untersuchungshaft- undVollzugsanstaltVierlande durchgeführt.Darüber hinaus gibt es im Hamburger Strafvollzug drogenreduzierte Stationen, die gefährdeten Häftlingen Rückzugsmöglichkeiten bieten und Gefangene zu einem drogenfreien Leben motivieren. Die Abteilungen sind in die Anstalten Am Hasenberge und Suhrenkamp eingebunden und nutzen deren Einrichtungen. Die finanziellen Aufwendungen können daher nicht ausgewiesen werden.

Statistiken zu den Kosten der von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführten suchttherapeutischen Maßnahmen werden nicht geführt.

Die Drogenberatung durch die externen Drogenhilfeeinrichtungen Jugend hilft Jugend e.V., Therapiehilfe e.V. und Alkoholfreie Selbsthilfe e.V. wird durch Zuwendungen finanziert. Jedoch können die folgenden Maßnahmekomplexe kostenmäßig dargestellt werden:

Den beiden drogenfreien Stationen in der Untersuchungshaft- und Vollzugsanstalt Vierlande mit insgesamt 35 Plätzen sind über die auch sonst erforderliche Ausstattung hinausgehend eine Stelle Psychologe/Psychologin und drei Stellen Allgemeiner Vollzugsdienst mit Gesamtkosten in Höhe von 274 600 DM/Jahr (Nettopersonalkosten; Stand Dezember 1998) zugeordnet. Jährlich werden im hamburgischen Justizvollzug ca.25 000 Urinproben untersucht.40 bis 45 Prozent aller Urinproben entfallen auf die drogenfreien Stationen in der Untersuchungshaft- und Vollzugsanstalt Vierlande. Ein ebenso großer Teil der Urinkontrollen erfolgt im Zuge der Substitutionsbehandlung von derzeit über 280 Gefangenen.

In welchem Verhältnis stehen und standen die aufgewandten Mittel jeweils zu den vom Senat im Suchtbericht aufgelisteten Zahlen der verschiedenen Drogenkonsumenten (alle legalen und illegalisierten Drogen) in den Jahren 1993 bis heute (wieviel DM pro Kopf)?

Da eine vollständige Erfassung aller in diesem Bereich entstehenden Kosten nicht vorliegt, ist die Angabe einer Gesamtsumme und des Pro-Kopf-Verhältnisses zur Anzahl einzelner Gruppen von Drogenkonsumenten nicht möglich.

7. Kann der Senat die Kosten der Krankenkassen durch die „Säule" Therapie beziffern, wie hoch sind diese? (Wenn nein, bitte schätzen.)

8. Kann der Senat die Zahlen für die Landessozialhilfe der Krankenversicherten angeben, wie hoch sind diese? (Wenn nein, bitte schätzen.) Angaben über die Kosten, die den Krankenkassen durch die klinisch stationäre und teilstationäre Behandlung Suchtkranker in den Krankenhäusern entstehen, liegen dem Senat nicht vor. Die Krankenhausdiagnosestatistik lässt lediglich eine Aussage über die nach ICD-9 verschlüsselten Fallzahlen zu. Siehe hierzu auch Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/1702.

Auf der Grundlage der Daten der Leistungsdokumentation verschiedener Beratungsstellen für das Jahr 1998 lassen sich folgende Leistungsverhältnisse zwischen den verschiedenen Leistungsträgern für den Bereich der medizinischen Rehabilitation hochrechnen: