Bahnübergang Jenfelder Straße

Betreff: Bahnübergang Jenfelder Straße. Ende Oktober 2011 wurden Einzelheiten der geplanten Baumaßnahme Jenfelder Straße an der Bahnstrecke Hamburg ­ Lübeck bekannt. Danach ist beabsichtigt, den beschrankten Bahnübergang Jenfelder Straße bei BahnKilometer 55,875 aufzuheben und durch ein Straßenunterführungsbauwerk zu ersetzen. Die Verkehrsbelastung beträgt laut letzter Zählung aus dem Jahre 2005 circa 4.100 beziehungsweise 3.200 Kraftfahrzeuge je 24 Stunden. Die Entfernungen zu den benachbarten Bahnübergängen betragen zum Holstenhofweg 200 beziehungsweise 700 Meter und zur Tonndorfer Hauptstraße beziehungsweise zum Sonnenweg gut 1.000 Meter. Die kalkulierten Kosten der Gesamtbaumaßnahme belaufen sich auf circa 17,0 Millionen Euro. Die bauliche Realisierung sei ab Sommer 2015 möglich.

Aufgrund der geringen Verkehrsbelastung und der nahen Lage der benachbarten Bahnübergänge wird die geplante Straßenunterführung für Pkws und Lkws als überprüfenswert betrachtet.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie hoch ist die Verkehrsbelastung (Kfz/24h) in beiden Richtungen auf der Brücke Holstenhofweg?

Auf der Brücke Holstenhofweg betrug die durchschnittliche werktägliche Verkehrsstärke (DTVw) im Jahr 2009 rund 31.000 Kfz/24 Stunden. Der Schwerverkehrsanteil (SV) lag bei 5 Prozent. Der Wert der DTVw 2010 (inklusive SV) ist noch nicht ausgewertet.

2. Wie hoch ist die Verkehrsbelastung (Kfz/24h) in beiden Richtungen im Tunnel Tonndorfer Hauptstraße und im Tunnel Sonnenweg?

Im Trog Tonndorfer Hauptstraße betrug die DTVw im Jahr 2009 rund 9.400 Kfz/24 Stunden. Der SV lag bei 3 Prozent.

Für den Trog Sonnenweg wurde am Donnerstag, den 15. September 2011, ein Tagesverkehr (TV) von circa 24.100 Kfz/24 Stunden mit einem SV von circa 7 Prozent ermittelt. Der Durchschnittswert (DTVw (inklusive SV)) kann hierfür zum heutigen Zeitpunkt noch nicht ermittelt werden.

3. Wie wird die Verkehrsbelastung der drei benachbarten Bahnüber- beziehungsweise -unterführungen bewertet?

Nach den Erkenntnissen der zuständigen Behörde treten an den Bahnüber- beziehungsweise -unterquerungen im Holstenhofweg, in der Tonndorfer Hauptstraße und im Sonnenweg auch bei zeitweilig starker Verkehrsbelastung keine nennenswerten Probleme auf, die sich auf den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit auswirken.

4. Sind nach Auffassung des Senats die drei oben angegebenen Querungen ausgelastet oder in der Lage, die gemessene Verkehrsbelastung der Jenfelder Straße aufzunehmen?

Wenn nein, warum nicht?

Nach Einschätzung der zuständigen Behörde könnten die drei vorhandenen Querungen den zusätzlichen Verkehr aus der Jenfelder Straße verkraften. Allerdings wären dann Probleme bei der Verkehrsabwicklung an den benachbarten, bereits hoch belasteten Knotenpunkten Ahrensburger Straße/Holstenhofweg und Holstenhofweg/Schimmelmannnstraße nicht auszuschließen.

5. Mit welcher Bauzeit wird für das Gesamtprojekt Jenfelder Straße gerechnet?

Es wird mit einer Gesamtbauzeit von circa zwei Jahren gerechnet.

6. Ist bei einer Schließung des Bahnübergangs mit Schadenersatzansprüchen dort ansässiger Unternehmen zu rechnen?

Wenn ja, warum?

Nein.

7. Für die Firma Dolmar, deren Betriebsgelände beiderseits der Jenfelder Straße liegt, werden zwei Grundstückszu- beziehungsweise -abfahrten geplant, davon eine Brücke über den Straßentunnel. Beteiligt sich die Firma Dolmar an den Gesamtbaukosten?

Wenn ja, in welcher Höhe?

Wenn nein, warum nicht?

Es existiert keine rechtliche Grundlage, die Firma an den Baukosten zu beteiligen. Die bestehende Erschließung des Grundstückes muss auch nach Aufhebung des Bahnüberganges weiterhin gewährleistet bleiben.

8. Für die Baumaßnahme ist von den Flurstücken 1539 und 2556 für insgesamt circa 525 m² Grunderwerb von der Firma Dolmar erforderlich.

Welche Ankaufkosten entstehen der Freien und Hansestadt Hamburg für den Grunderwerb?

Verkaufsverhandlungen mit der Firma haben noch nicht stattgefunden.

9. Zur Erschließung der Zufahrten für das Flurstück 1658 (Firma IXION) wird eine Stichstraße mit Wendehammer geplant. Beteiligt sich der Grundeigentümer des Flurstücks an den Baukosten?

Wenn ja, in welcher Höhe?

Wenn nein, warum nicht?

Für eine Beteiligung der Firma an den Baukosten besteht keine rechtliche Grundlage.

Die bestehende Erschließung des Grundstückes muss auch nach Aufhebung des Bahnüberganges weiterhin gewährleistet bleiben.

10. In der Luetkensallee wurde vor einigen Jahren an der gleichen Bahnstrecke ein Tunnel nur für Radfahrer/-innen und Fußgänger/-innen gebaut. Mit welchen Kosten wäre zu rechnen, wenn in der Jenfelder Straße statt der Straßenunterführung für Lkws und Pkws eine Querung (Tunnel beziehungsweise Brücke) nur für Radfahrer/-innen und Fußgänger/-innen realisiert werden würde?

Eine Unterführung nur für Radfahrer und Fußgänger wurde hier nicht untersucht. Aufgrund der weiterhin notwendigen Erschließung des örtlichen Gewerbegebietes sowie des hohen Lastkraftwagen (Lkw)-Anteils in der Jenfelder Straße, der nicht auf die umliegenden Wohngebiete verlagert werden soll, ist der Straßenverkehr auch nach Aufhebung des Bahnüberganges aufrechtzuerhalten.

11. Trifft es zu, dass in der Claudiusstraße/Marienthal an der Bahnstrecke Hamburg ­ Lübeck der schienengleiche Bahnübergang für Lkws und Pkws aufgehoben und eine barrierefreie Unterführung nur für Fußgänger/-innen und Radfahrer/-innen geplant wird? Mit welchen Kosten ist dieses Projekt veranschlagt?

Ja. Die Gesamtkosten für das Projekt „Aufhebung des Bahnüberganges Claudiusstraße und Herstellung von Ersatzanlagen" betragen gemäß 2. Fortschreibung der Kostenunterlage nach der 1. Eisenbahnkreuzungsverordnung (1. EkrV) von 2010 circa 2,9 Millionen Euro.

12. Angesichts der Sparmaßnahmen der Freien und Hansestadt Hamburg und aktuell der Streichungen im Bereich Arbeitsförderungsmaßnahmen in sogenannten Problemstadtteilen wie auch Jenfeld erscheint eine Straßenuntertunnelung für 17 Millionen Euro (davon müsste die Stadt ein Drittel der Kosten tragen) überprüfenswert. Ist der Senat bereit, eine Reduzierung der Baumaßnahme in Erwägung zu ziehen und Alternativen zu prüfen?

Wenn ja, wie sehen diese aus?

Wenn nein, warum nicht?

Die Maßnahme „Aufhebung des Bahnüberganges Jenfelder Straße und Herstellung von Ersatzanlagen" folgt dem Gesamtkonzept „Aufhebung der Bahnübergänge in Wandsbek", worüber mit der Deutschen Bundesbahn (jetzt DB AG) eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen wurde, der die Bürgerschaft mit der Drs. 13/5583 zugestimmt hat.

Die jetzige Planung ist bereits das Ergebnis von Alternativbetrachtungen, bei der festgelegt wurde, dass in der Jenfelder Straße für die Erschließung des örtlichen Gewerbegebietes Rahlau die Straßenverbindung aufrechterhalten und mit Geh- und Radwegen unter der Bahn hindurchgeführt wird. Im Übrigen siehe auch Antwort zu 10.